Wulff am Arsch der Lobbyisten.
Da hat doch ein Kollege am 17.02.2012 folgendes gebloggt:
" Zum Ehrentag des Herrn Wulff eine Rede. "
http://strafprozess.blogspot.com/2012/02/zum-ehrentag-des-herrn-wulff-eine-rede.html
Und während sich die mediale Öffentlichkeit über den Sinn und Unsinn des Großen Zapfenstreich für den feinen Herrn aus Osnabrück, Hannover und Großburgwedel das Hirn zermartert, ermittelt der eigens eingesetzte Staatsanwalt in dem Verfahren gegen Wulff und andere fleißig weiter. Der Anfangsverdacht ist längst keiner mehr. Die StPO besagt hierzu folgendes:
§ 152
(1) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen.
(2) Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.
(2) Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.
§ 160
(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.
(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.
(3) Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich auch auf die Umstände erstrecken, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind. Dazu kann sie sich der Gerichtshilfe bedienen.
(4) Eine Maßnahme ist unzulässig, soweit besondere bundesgesetzliche oder entsprechende landesgesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen.
Die für die Einleitung von Ermittlungen heran zu ziehenden Vorschriften sind § 152 Absatz 2 in Verbindung mit § 160 Absatz der Strafprozessordnung. Das eingeleitete Ermittlungsverfahren indes kann jeder Zeit eingestellt werden, wenn die Verdachtsmomente nicht ausreichen. Es kann aber auch zur Anklage führen, sofern die Verdachtsverdichtung dazu ausreicht.
Auch gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff müssen diese Verfahrensmaxime gelten. Hinzu kommt die der Strafprozessordnung immanenten Grundsätze des " fair trail ", also eines aus dem Grundgesetz und der Menschenrechtskonvention sich ergebenen Anspruchs auf ein rechtstaatlich faires Verfahren. Ebenso sind die Unschuldsvermutung und die Leitlinie " im Zweifel für den Angeklagten " hier ein Maßstab.
Wulff ist bislang unschuldig. Er ist - strafrechtlich betrachtet - zwar Beschuldigter, jedoch könnte er über diesen Status hinaus kaum kommen, wenn die Verdachtsmomente nicht konkret werden.
Was Wulff vorgeworfen wird liest sich im Strafgesetzbuch so:
§ 331
(1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ein anderer Straftatbestand, nämlich der der Bestechlichkeit, besagt:
§ 332
(1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Der Versuch ist strafbar.
.
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(3) Falls der Täter den Vorteil als Gegenleistung für eine künftige Handlung fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, so sind die Absätze 1 und 2 schon dann anzuwenden, wenn er sich dem anderen gegenüber bereit gezeigt hat,
Nun wird Wulff nicht als Bundespräsident der Begehung von Straftaten bezichtigt, sondern in seiner einstigen Funktion als Ministerpräsident des Landes Niedersachsen.
In dieser Zeit, nämlich von 04. 03. 2003 bis zum 03. 06 2010, soll sich Wulff einen Aufenthalt auf der Insel Sylt durch den Unternehmer David Groenwewold hat bezahlen lassen.
Exakter formuliert, geht es um ein Treffen im " Hotel Stadt Hamburg " vom 31.10. 2007 bis zum 02.11.2007
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/wulff-urlaub-auf-westerland-habe-groenewold-das-geld-fuers-hotel-bar-gegeben-11642180.html
Bei dem Hotel handelt es sich um eine " Fünf - Sterne " - Einrichtung. Dementsprechend sind die Preise:
http://www.hotelstadthamburg.com/start_de.html
Nach den bisher bekannten Argumentationen des Ex-Bundespräsidenten, hat der Filmunternehmer Groenewold den Aufenthalt zwar gebucht und dann bezahlt, Wulff will seinen Anteil jedoch vor der Abreise in bar an Groenewold erstattet haben.
http://www.focus.de/politik/deutschland/wulff-unter-druck/affaere-um-ex-bundespraesident-razzia-bei-wulff-freund-groenewold_aid_719817.html
Nachdem die Ermittlungen gegen Wulff jedoch erhebliche Zweifel an dieser Version ergaben, schob Wulff über seinen Verteidiger eine abweichende Erklärungsvariante nach.
Er habe diese Barzahlungen nicht über sein Konto getätigt, sondern mit einem Geldgeschenk seiner einstigen Lebengefährtin und jetzigen Frau Bettina Wulff, geborene Körner, die dies Beträge als jeweilige Geschenke von deren Mutter zur Verfügung gestellt habe.Auch dieses könnte als Schutzbehauptung bewertete werden, auch wenn die Mutter eine entsprechende Eidesstaatliche Versicherung zu dem Wahrheitsgehalt dieser Erklärung über den tätigen Herrn Kollegen unterzeichnet hat. Körners sind eher einfache Durchschnittsbürger. Wer kann da schon solche großzügigen Geldgeschenke machen?
http://www.focus.de/politik/deutschland/wulff-unter-druck/affaere-um-ex-bundespraesident-razzia-bei-wulff-freund-groenewold_aid_719817.html
Das Herumgeeiere zeigt jedoch, dass immer dann, wenn die Einlassungen von Wulff durch Fakten widerlegt werden könnten, der feine Herr im Maßanzug der Öffentlichkeit eine andere Version präsentiert.
Die Frage, die einem Kenner der Strafrechtsmaterie sich hier zwangsläufig stellt, könnte dahin gehend lauten, warum Wulff das nicht öffentliche Ermittlungsverfahren über seinen Verteidiger dann doch öffentlich macht?
Wulff " dann doch durch weitere Veröffentlichungen zu eben dieser " Affäre Wulff " diese wiederum in Frage stellen oder sogar widerlegen?
Die veröffentlichte " Affäre Wulff " könnte indes nur ein Teil eines Komplexes sein, dass unter dem Begriff " Maschsee-Mafia " einzuordnen wäre.
Jener Verquickung zwischen Wirtschaft und Politik im Bundesland Niedersachsen, in jenem Zeitraum, in dem Wulff als Ministerpräsident für die Politik des Landes verantwortlich zeichnete.
" Maschsee Mafia ", gibt es sie wirklich. Oder gab es sie in der Ära Wulff tatsächlich. Oder ist sie nur eine Erfindung, eine Fata Morgana der Medien, die sich gegen den Grundsatz der fairen Berichterstattung aussprechend, auf alle Nachrichten, Fakten und Details stürzen, um den Herrn Christian Wulff und dessen Gattin Bettina nieder zu schreiben, auszubooten, abzustrafen?
Wulff hat viele Fehler gemacht. Nicht nur während seiner Amtszeit als Ministerpräsident in Niedersachsen. Vor allem danach, als er gegen die " BILD " - Zeitung verbal Amok lief, weil diese sich nach den hauseigenen Prinzipien nicht an das Wulff´sche Lebensmuster der Amigo-Treue hielt. Die Anrufe bei Diekmann, Döpfner, sie waren unsinnig. Seine leeren Drohungen gegen das Haus Springer zeigten sich als ein Akt von maßloser Selbstüberschätzung. Dafür hat Wulff dann Prügel bezogen. Und die nicht nur vom Springer-Konzern.
Danach folgten viele Wochen, in denen die Medien nur über die " Causa Wulff " berichteten. Der Mann konnte dem Bundesmichel beinahe schon leid tun. Es ist dabei teilweise über das Mass der fairen Berichterstattung hinweg gegangen worden. Seiner Frau, dem " Tinchen " wurde ein Lotterleben vor der Ehe zugewiesen, das es so nicht gab. Business as usual? Wer in den Medienwald hinein ruft, erhält ein Echo. Wer mit den Medien spielt, um sich zu profilieren, erhält im schlimmsten Fall einen Arschtritt und fliegt achtkantig aus dem Amt.
Wulff, oh, Wulff, wo hast Du nur gelebt? In der Zeit, als studieren noch so richtig Spass machte. Als die Nachwehen der 68er-Bewegung durch die Hörsäle der Universitäten und Hochschulen noch Auswirkungen zeigten. Da hat der gute Christian bereits an seiner Parteikarriere gebastelt. Statt zu ergründen, warum es Machtverhältnisse gibt und wie diese aussehen, ödete sich Wulff mit langweiligen RCDS-Veranstaltungen wohl selbst an. Das spannenste an diesen Zusammenkünften von konturlosen Biedermicheln und geistigen Amöben waren die Fragen, ob der RCDS eine Stellungnahme zu einer studentischen Forderung nach mehr Finanzmittel abgibt oder nicht.
Wulff der Langweiler, ein verspießter CDUler mit einem oberspießigen Ziel: "Ich kann Kanzler!"
Dazu ist es dank Merkel nicht gekommen. Wir sollten dennoch nicht vergessen, dass die von ihr geführte Partei ein räudiger Haufen eitler Selbstdarsteller, Intriganten und Lobbyisten ist. Das hat sich seit 1949 nicht geändert.
Während Adenauer den klerikalen Obrigkeitsstaat gründete, Erhard das Masshalten verordnete, Kiesinger die Altfaschistengarde repräsentierte, baute Kohl unter dem Gebilde der geistig - moralischen Wende eine " Bimbes "-Republik auf. Wulff hat diese " Vorbilder " mehr oder weniger kopiert.
Er hat in seiner Amtszeit ein Netzwerk erschaffen, in dem er sich jetzt selbst verstrickt hat, weil es zu unübersichtlich wurde.
Wie war das noch gleich mit dem Sylt-Urlaub 2007?
(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.
(3) Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich auch auf die Umstände erstrecken, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind. Dazu kann sie sich der Gerichtshilfe bedienen.
(4) Eine Maßnahme ist unzulässig, soweit besondere bundesgesetzliche oder entsprechende landesgesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen.
Die für die Einleitung von Ermittlungen heran zu ziehenden Vorschriften sind § 152 Absatz 2 in Verbindung mit § 160 Absatz der Strafprozessordnung. Das eingeleitete Ermittlungsverfahren indes kann jeder Zeit eingestellt werden, wenn die Verdachtsmomente nicht ausreichen. Es kann aber auch zur Anklage führen, sofern die Verdachtsverdichtung dazu ausreicht.
Auch gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff müssen diese Verfahrensmaxime gelten. Hinzu kommt die der Strafprozessordnung immanenten Grundsätze des " fair trail ", also eines aus dem Grundgesetz und der Menschenrechtskonvention sich ergebenen Anspruchs auf ein rechtstaatlich faires Verfahren. Ebenso sind die Unschuldsvermutung und die Leitlinie " im Zweifel für den Angeklagten " hier ein Maßstab.
Wulff ist bislang unschuldig. Er ist - strafrechtlich betrachtet - zwar Beschuldigter, jedoch könnte er über diesen Status hinaus kaum kommen, wenn die Verdachtsmomente nicht konkret werden.
Was Wulff vorgeworfen wird liest sich im Strafgesetzbuch so:
§ 331
Vorteilsannahme
(1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.Ein anderer Straftatbestand, nämlich der der Bestechlichkeit, besagt:
§ 332
Bestechlichkeit
(1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Der Versuch ist strafbar..
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(3) Falls der Täter den Vorteil als Gegenleistung für eine künftige Handlung fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, so sind die Absätze 1 und 2 schon dann anzuwenden, wenn er sich dem anderen gegenüber bereit gezeigt hat,
1. | bei der Handlung seine Pflichten zu verletzen oder, | |
2. | soweit die Handlung in seinem Ermessen steht, sich bei Ausübung des Ermessens durch den Vorteil beeinflussen zu lassen. |
Nun wird Wulff nicht als Bundespräsident der Begehung von Straftaten bezichtigt, sondern in seiner einstigen Funktion als Ministerpräsident des Landes Niedersachsen.
In dieser Zeit, nämlich von 04. 03. 2003 bis zum 03. 06 2010, soll sich Wulff einen Aufenthalt auf der Insel Sylt durch den Unternehmer David Groenwewold hat bezahlen lassen.
Exakter formuliert, geht es um ein Treffen im " Hotel Stadt Hamburg " vom 31.10. 2007 bis zum 02.11.2007
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/wulff-urlaub-auf-westerland-habe-groenewold-das-geld-fuers-hotel-bar-gegeben-11642180.html
Bei dem Hotel handelt es sich um eine " Fünf - Sterne " - Einrichtung. Dementsprechend sind die Preise:
http://www.hotelstadthamburg.com/start_de.html
Nach den bisher bekannten Argumentationen des Ex-Bundespräsidenten, hat der Filmunternehmer Groenewold den Aufenthalt zwar gebucht und dann bezahlt, Wulff will seinen Anteil jedoch vor der Abreise in bar an Groenewold erstattet haben.
http://www.focus.de/politik/deutschland/wulff-unter-druck/affaere-um-ex-bundespraesident-razzia-bei-wulff-freund-groenewold_aid_719817.html
Nachdem die Ermittlungen gegen Wulff jedoch erhebliche Zweifel an dieser Version ergaben, schob Wulff über seinen Verteidiger eine abweichende Erklärungsvariante nach.
Er habe diese Barzahlungen nicht über sein Konto getätigt, sondern mit einem Geldgeschenk seiner einstigen Lebengefährtin und jetzigen Frau Bettina Wulff, geborene Körner, die dies Beträge als jeweilige Geschenke von deren Mutter zur Verfügung gestellt habe.Auch dieses könnte als Schutzbehauptung bewertete werden, auch wenn die Mutter eine entsprechende Eidesstaatliche Versicherung zu dem Wahrheitsgehalt dieser Erklärung über den tätigen Herrn Kollegen unterzeichnet hat. Körners sind eher einfache Durchschnittsbürger. Wer kann da schon solche großzügigen Geldgeschenke machen?
http://www.focus.de/politik/deutschland/wulff-unter-druck/affaere-um-ex-bundespraesident-razzia-bei-wulff-freund-groenewold_aid_719817.html
Das Herumgeeiere zeigt jedoch, dass immer dann, wenn die Einlassungen von Wulff durch Fakten widerlegt werden könnten, der feine Herr im Maßanzug der Öffentlichkeit eine andere Version präsentiert.
Die Frage, die einem Kenner der Strafrechtsmaterie sich hier zwangsläufig stellt, könnte dahin gehend lauten, warum Wulff das nicht öffentliche Ermittlungsverfahren über seinen Verteidiger dann doch öffentlich macht?
Wulff " dann doch durch weitere Veröffentlichungen zu eben dieser " Affäre Wulff " diese wiederum in Frage stellen oder sogar widerlegen?
Die veröffentlichte " Affäre Wulff " könnte indes nur ein Teil eines Komplexes sein, dass unter dem Begriff " Maschsee-Mafia " einzuordnen wäre.
Jener Verquickung zwischen Wirtschaft und Politik im Bundesland Niedersachsen, in jenem Zeitraum, in dem Wulff als Ministerpräsident für die Politik des Landes verantwortlich zeichnete.
" Maschsee Mafia ", gibt es sie wirklich. Oder gab es sie in der Ära Wulff tatsächlich. Oder ist sie nur eine Erfindung, eine Fata Morgana der Medien, die sich gegen den Grundsatz der fairen Berichterstattung aussprechend, auf alle Nachrichten, Fakten und Details stürzen, um den Herrn Christian Wulff und dessen Gattin Bettina nieder zu schreiben, auszubooten, abzustrafen?
Wulff hat viele Fehler gemacht. Nicht nur während seiner Amtszeit als Ministerpräsident in Niedersachsen. Vor allem danach, als er gegen die " BILD " - Zeitung verbal Amok lief, weil diese sich nach den hauseigenen Prinzipien nicht an das Wulff´sche Lebensmuster der Amigo-Treue hielt. Die Anrufe bei Diekmann, Döpfner, sie waren unsinnig. Seine leeren Drohungen gegen das Haus Springer zeigten sich als ein Akt von maßloser Selbstüberschätzung. Dafür hat Wulff dann Prügel bezogen. Und die nicht nur vom Springer-Konzern.
Danach folgten viele Wochen, in denen die Medien nur über die " Causa Wulff " berichteten. Der Mann konnte dem Bundesmichel beinahe schon leid tun. Es ist dabei teilweise über das Mass der fairen Berichterstattung hinweg gegangen worden. Seiner Frau, dem " Tinchen " wurde ein Lotterleben vor der Ehe zugewiesen, das es so nicht gab. Business as usual? Wer in den Medienwald hinein ruft, erhält ein Echo. Wer mit den Medien spielt, um sich zu profilieren, erhält im schlimmsten Fall einen Arschtritt und fliegt achtkantig aus dem Amt.
Wulff, oh, Wulff, wo hast Du nur gelebt? In der Zeit, als studieren noch so richtig Spass machte. Als die Nachwehen der 68er-Bewegung durch die Hörsäle der Universitäten und Hochschulen noch Auswirkungen zeigten. Da hat der gute Christian bereits an seiner Parteikarriere gebastelt. Statt zu ergründen, warum es Machtverhältnisse gibt und wie diese aussehen, ödete sich Wulff mit langweiligen RCDS-Veranstaltungen wohl selbst an. Das spannenste an diesen Zusammenkünften von konturlosen Biedermicheln und geistigen Amöben waren die Fragen, ob der RCDS eine Stellungnahme zu einer studentischen Forderung nach mehr Finanzmittel abgibt oder nicht.
Wulff der Langweiler, ein verspießter CDUler mit einem oberspießigen Ziel: "Ich kann Kanzler!"
Dazu ist es dank Merkel nicht gekommen. Wir sollten dennoch nicht vergessen, dass die von ihr geführte Partei ein räudiger Haufen eitler Selbstdarsteller, Intriganten und Lobbyisten ist. Das hat sich seit 1949 nicht geändert.
Während Adenauer den klerikalen Obrigkeitsstaat gründete, Erhard das Masshalten verordnete, Kiesinger die Altfaschistengarde repräsentierte, baute Kohl unter dem Gebilde der geistig - moralischen Wende eine " Bimbes "-Republik auf. Wulff hat diese " Vorbilder " mehr oder weniger kopiert.
Er hat in seiner Amtszeit ein Netzwerk erschaffen, in dem er sich jetzt selbst verstrickt hat, weil es zu unübersichtlich wurde.
Wie war das noch gleich mit dem Sylt-Urlaub 2007?
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