Camper´s Ruh´ in Groß Ringmar?


Der gesamtdeutsche Michel, der Bundesmichel also, ist eigentlich eine besondere Spezies. Er unterscheidet sich vom Amerikaner dadurch, dass sich ständig in irgendwelchen Vereinen beweisen muss. Sei es nun der Schützenverein, der Kegelclub oder die Vereinigung der Kleingärtner. Sie alle haben satzungsgemäß nur einen Zweck: Sie sollen gemeinnützig agieren. Gemeinnützigkeit führt nämlich bei dem örtlichen Fiskus automatisch zur Wohltat der Steuerbefreiung. 

Neben den vielen Vereinen gibt es allerdings auch noch Interessenverbände oder auch Gemeinschaften. Diese sind jedoch nicht immer gemeinnützig und haben dann Steuern zu entrichten. 
Eine nur lose Gemeinschaft indes ist weder gemeinnützig, noch ein Verband, noch muss diese Steuern entrichten.
Sie existiert eigentlich auch nicht in Papierform. Sie ist eher ein ideelles Konstrukt, dass aus einem bestimmten Anlass heraus erwachsen ist.

Da gibt es die Freunde des Campings, die Camper, die freiwilligen Bewohner eines Areals, dass meistens nur mit Wohnwagen und Zelten bestückt ist. Hier leben - oft durchaus komfortable - Gleichgesinnte unter ihres Gleichen. Sie bilden damit eine Gemeinschaft. Eine Interessengemeinschaft eigentlich.

Dieses galt auch bis vor drei Jahren auf dem Campingplatz in Groß Ringmar, einem Stadtteil der niedersächsischen Stadt Bassum. Bassum liegt etwa 35 Straßenkilometer von Bremen entfernt. 

http://de.wikipedia.org/wiki/Ringmar


 Hier liegt der Camping und Freizeitplatz Groß Ringmar. Eine durchaus moderne Anlage mit Gastronomie, Freibad sowie Spielplatz. 
Die Anlage zeigt sich durchaus idyllisch und hat somit einen gewissen Erholungswert. Nicht nur für die Städter aus Bremen,Bassum, Diepholz oder Syke, die als Dauercamper einen Platz gepachtet haben.  Hier trifft sich auch so mancher Durchreisender der so genannten Weißen Flotte, um zu übernachten.
 Wie Vieles im Leben hat dieser Campingplatz auch einen Wandel vollzogen. Seit drei jahren betreibt das Ehepaar H. die Anlage. Beide sind gebürtige Niederländer und haben nach der Übernahme des Areal viele Bereiche modernisiert.


http://www.camping-ringmar.de/de/


http://www.weser-kurier.de/region/diepholz_artikel,-Zu-Gast-bei-Frau-Anja-aus-Holland-_arid,613640.html


Das gefiel wohl nicht allen Campern dort. Und so kam es im Zeitraum nach der Übernahme durch die Eheleute H. hat die Mehrzahl der einstigen Dauercamper der Anlage den Rücken gekehrt. Es soll erhebliche Zwistigkeiten untereinander sowie auch mit den Verpächtern gegeben haben. Ein besonders krasser Fall in der dortigen Streitkultur stellt die Kündigung der Verpächter gegenüber der einstigen Pächterin Heide T. dar.
T. wohnte seit 30 Jahren auf dem Campingplatz und zwar in einem dort errichteten Holzhaus. Zu Beginn des Jahres durfte sie das Gelände nicht mehr betreten.  So berichtet es zumindest Radio Bremen Fernsehen am 10. 09. 2014 in der Nachrichtensendung " buten un binnen ".
T. hat sich rechtlich gegen die Kündigung zur Wehr gesetzt. Nun muss das Amtsgericht Syke über diesen Streit entscheiden.  Es entschied zunächst zugunsten der Frau t. Sie darf immerhin für 1 1/2 Stunden ihr einst bewohntes Haus betreten, um dort persönliche Gegenstände heraus zu räumen. Das Mobiliar indes konnte sie noch nicht abtransportieren. 

Ob und wann dieses erfolgen kann, wird sich wohl erst in einigen Wochen und Monaten entscheiden. Das Haus der Frau T. wird wohl auch nicht wieder bewohnt werden können, weil es auf einem Grund steht, der Frau T. nicht gehört, sondern der Familie H. Eine, für den juristischen Laien durchaus vertrackte Situation. Wenn es ganz arg für Frau T. kommen sollte, wird sie das Holzhaus abreißen und entfernen müssen. Das Recht vor 30 Jahren war allerdings das, was auch im Jahr 2014 noch gilt und steht im BGB. Allerdings sind die Zeiten andere und die H.´s aus Holland müssen auch rechnen. Schließlich haben sie viel Geld investiert, damit die Anlage attraktiver wird und sie davon leben können. 

So ist auch dieser Fall dann wohl auch von zwei Seiten zu betrachten. Dass die H.´s das Radio Bremen - Fernsehteam nicht auf der Anlage drehen lassen wollten, dürfte dabei das eher kleinere Übel sein. Das Recht zur Berichterstattung durch Medien erfährt da seine Grenzen, wo Rechte der dabei Involvierten tangiert werden. Und das H.´s als Betreiber oder Eigentümer bestimmen können, wer die Anlage betritt, befährt und nutzt, dürfte unstrittig sein. So ist auch in diesem Fall letztendlich zu konstatieren, dass nicht jede Handlung, die moralisch verwerflich oder anrüchig sein könnte, damit auch justitiable wird.


Da mihi factum, dabo tibi ius 

Permalink:http://www.radiobremen.de/mediathek/index.html?id=110056

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