Sparen mit dem Super - Sonder - Billigangebot von ALKALINEPE!

 


Seit Monaten quält mich der jetzt bei " Laut.de " unter gekommene " Krautrock World. de " - Internetsender mit gleichförmiger Radiowerbung. Hierbei überbieten sich fünf der umsatzstärksten Supermarktketten wechselseitig im Kampf um den " König Kunde " mit brüllenden Sparangeboten ". 

Da ist vom " Sparen ", von " Sparangeboten " oder von " Super - Sparangeboten " die Rede. Es werden die " Donnerstagskracher ", das " Freitagsrabatt - Angebot " oder gar die " Schnäppchen der Woche " lautstark angepriesen. Oder die offerierten Preisnachlasse betragen 30, 50 oder gar 60 %. 

Nur Gratis - Artikel sind in jenen Nerv tötenden  Werbespots sind benannt. Das liegt einzig und allein an den gesetzlichen Vorgaben, die ein Verbot von Gratis - Offerten vorsehen. Wären die Hürden durch das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb ( UWG )nicht gezogen worden, der arglose Verbraucher müsste sich einer Flut von betrügerischen Machenschaften entgegenstellen. 

Ab der Gründung war das Anbieten von Waren nur unter restriktiven, in diverse Gesetze gegossen Bedingungen möglich. Das gab es beispielsweise das Rabattgesetz, das Ladenschlussgesetz, das Mess - und Eichgesetz, später dann die das Verpackungsgesetz sowie die dazu zählende  Verpackungsverordnung. Das UWG zählt selbstverständlich auch dazu.

Damals, als es noch die so genannten Tante - EMMA - Läden gab, waren jene Gesetze und Verordnungen so gestaltet, dass es kaum Abweichungen von jenen Normen gab. Die Geschäfte durften - mit wenigen Ausnahmen - erst ab 8.00 Uhr morgens bis maximal 13.00 Uhr öffnen. Danach von 14.00 Uhr oder 15.00 Uhr bis höchstens 18.00 Uhr. Diese Regelung galt von Montag bis Freitag; Samstag waren die Öffnungszeiten von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr vorgesehen. 

Rabatte auf Artikel gab es nur zu bestimmten Anlässen, wie Schlussverkäufen, Eröffnungen etc. Ein Preisnachlass war allerdings durch das Gewähren von Skonti von bis zu 3 % vorgesehen.

Auch die in Verpackungen angebotenen Waren mussten - geregelt durch die Verordnung hierzu - in festen Gewichts - oder Größeneinheiten verkauft werden. Da Eichwesen aus der Kaiserzeit ( 1912 wurden dieses als staatlicher Aufgabenbereich eingeführt )  leistete hier dem Kunden gegenüber dem Warenanbieter bereits eine gute Hilfestellung. Auch das 1969 verabschiedete Gesetz über das Mess - und Eichwesen, welches 2014 neu gefasst wurde gibt hier eine gewisse Sicherheit. 

Das hat sich mit der Liberalisierung des europäischen Marktes durch die Normengebung der EU grundlegend geändert. 

Wenn heutzutage die Gewichtsangaben zu den kredenzten Waren und Artikeln der Fantasie freien Lauf. Statt der gewohnten, der leichter vergleichbaren Nettogewichtsangaben, bieten die Hersteller dem Handel Verpackungen mit beispielsweise 110 Gramm Inhalt an. Von der zuvor erfolgten - gesetzlich noch zulässigen - Anreicherung des Inhalts mit Wasser oder ähnlichen Flüssigkeiten mal ganz zu schweigen, führen solche Gewichtsangaben zu einer - wohl beabsichtigten - Verunsicherung des potenziellen Kunden. Wer vor den proppenvollen Regalen der enormen Anzahl von Supermärkten vor dem beabsichtigten Kauf die Preise vergleichen möchte, der braucht viel Zeit und Geduld. Die Hersteller und Anbieter warten mit einer verwirrenden Gestaltung der Gewichts - und Preisangaben auf.

Und so suggerieren die Mehrzahl der jetzt werbenden Supermarktketten dem Hörer jener Radiowerbung, dass er ein besonderes günstiges Angebot erhält, wenn er nur die Filiale einer der noch verbliebenen fünf Riesen auf dem Lebensmittelmarkt aufsucht und jene offerierte Waren kauft. Was allerdings - so ganz nebenbei - von der Mickey Mouse - Stimme aus dem Reklamespot zu der Gewichtsangabe, der als " Super - Sonder - Billigangebot " gelobhudelten Offerte angegeben wird, sollte den Hörer sofort stutzig machen. Denn dort lässt sich anhand eines Vergleichs von reduzierten Preis zur besagten Menge erkennen, dass beides reduziert ist.

Will heißen: Weniger Inhalt für einen verminderten Preis!

Die von der Verdummungswerbung suggerierten " Knaller ", " Kracher " oder " Schnapper ", sind sodann gar keine. Rein mathematisch betrachtet, könnte deshalb Minus minus Minus gleich Minus ergeben? Das ist bei dieser verblödenden Reklame durchaus möglich. Für weniger Inhalt, bei einem reduzierten Preis, könnte der Kunde dennoch mehr bezahlen.

So unerträglich denn auch diese affige Werbung ist, so zeigt sie trotzdem, dass im Leben alles nur relativ ist. Die " Geiz - ist - geil " - Mentalität stand ja - so ab den 1990ern - bei den Deutschen hoch im Kurs. Inzwischen hat sich das ein wenig gelegt. Insbesondere seit den hohen Preissteigerungsraten ab April / Mai  des vergangenen Jahres steht fest, dass nicht nur der Preis beim Kauf entscheidend ist, sondern der eigene Kontostand. Die vorhandene Kaufkraft ist endlich. Da mögen die Supermarktketten ein Liedchen davon singen, denn deren Umsätze verminderten sich zum Teil erheblich.

Somit wird auch klar, warum die Werbenden nun in die Offensive gehen. Aldi, Kaufland, Lidl, Netto sowie Penny ( ALKALINEPE )  geben sich alle Mühe, diesen Trend umzudrehen. Mit irreführender Werbung!

Immerhin verdienen die jenen Müll sendenden Medien daran. Und damit auch - auf Umwegen - das von mir favorisierte " Krautrock World. de " aus dem fernen Berlin, dass schlussendlich nur überleben konnte, weil es sich einem Senderkonglomerat anschloss, über das es sich finanzieren kann.          

Minus plus Minus ergibt jetzt Plus ( Mathe hin, Logik her )!


SPACE INVADERS  -  Eisenfunk  -   2013:

 



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