" Alles für Deutschland " und alle gegen die AfD


Seit Donnerstag, den 18. April 2024 wird gegen den thüringischen AfD - Landesvorsitzenden Björn ( auch gerne mal als Bernd aufgeführt ) Höcke ein Strafprozess vor dem Landgericht in Halle / Saale ,geführt. Höcke soll in seinen Reden anlässlich der AfD Wahlkampfveranstaltungen in Merseburg / Saale und Gera die als verboten eingestufte Parole der " Sturmabteilung ( SA ) ", einer Unterorganisation der   " Nationalsozialistischen Partei Deutschlands ( NSDAP ) " mit dem Wortlaut " Alles für Deutschland " eingeflochten haben.

 Dieser ab 1933 in Deutschland regelmäßig gebräuchliche Ausspruch fällt unter das durch Paragraph 86 a des Strafgesetzbuches festgelegte Verbot der Verwendung verfassungsfeindlicher und terroristischer Organisation, das so ausformuliert ist: 

1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 oder Absatz 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in einem von ihm verbreiteten Inhalt (§ 11 Absatz 3) verwendet oder
2.
einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der ein derartiges Kennzeichen darstellt oder enthält, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 4 und 5 gilt entsprechend.

Dass die Legislative sich mit der Geschichte und der düsteren Vergangenheit bislang mehr als schwer getan hat, wird nicht nur anhand dieses Gesetzes mehr als deutlich:

https://de.wikipedia.org/wiki/Verwenden_von_Kennzeichen_verfassungswidriger_und_terroristischer_Organisationen

Wie viele Dinge im Leben, ist auch jene Vorschrift auslegungsbedürftig. Weil es eben kein Subsumtionsprogramm gibt, muss jeder Einzelfall mehr oder weniger genau von den Ermittlungsbehörden und alsdann durch ein Gericht auf seine Strafwürdigkeit hin geprüft werden.

Eine Herkulesaufgabe, an der die Justiz, die seit Jahrzehnten überlastet ist, schon im Ansatz scheitert. So pickt sich die Dritte Gewalt jene Fälle, wie die des Björn Höcke heraus, um mit dem erhobenen Zeigefinger dessen Anhängern und Gesinnungsfreunden zeigen zu wollen, welche Folge ein bewusstes Verwenden von  " Nazi - Parolen " haben kann. 

Durch ein aufgeblasenes Medieninteresse angefeuert, wird nun dem gerichtsfest titulier baren Faschisten Höcke ein Strafprozess wohl eher zu mehr Bekanntheit verhelfen, denn ein präventives Signal auf seine nicht gerade wenigen Freunde in Deutschland aussenden.   

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/hoecke-prozess-landgericht-104.html

Einst, also vor mehr als einem halben Jahrhundert galten derartige Prozesse als Ausprägung der Gesinnungsjustiz. Daran dürfte sich nichts geändert haben. Bis auf die Kleinigkeit, dass nicht Ex - Faschisten und schwarz - braune Robenträger über Menschen zu urteilen haben. 

Ja, Höcke ist ein Demagoge der mit provozierenden Äußerungen und bewusster Geschichtsklitterung auf sich aufmerksam machen möchte, um selbst an die Macht und an die großen Fleischtöpfe ( Gelder ) die mit derer Ausübung verbunden sind, heranzukommen. Er und seine ähnlich denkenden Mitläufer versuchen dabei alles, um den Staat, der von bürgerlichen Parteien geformt wird, ständig herauszufordern.

Doch muss dieser sich dabei mit dem Knüppel des politischen Strafrechts wehren?

2024 ist nicht 1933! Auch wenn Höcke und seine AfDler dieses gerne hätten. Dass es erst gar nicht soweit kommt, dafür sorgen bereits die von Lobbyisten durchsetzen etablierten Parteien. 


DONOVAN  -  Universal Soldier  -  1965:



 


 


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