Armes Essen, verwahrlostes Duisburg, reiches Gelsenkirchen?
Kurz vor dem Jahreswechsel peitschte die Medienmeute eine Meldung durch Lande, die es in sich hatte. In Gelsenkirchen, der einstigen Kohle - und Malocherstadt schlechthin, hatten bislang unbekannte Täter sich über eine angrenzende Tiefgarage Zugang zu dem Schließfachraum der Sparkassen - Filiale im Gelsenkirchener Ortsteil Buer verschafft und anschließend mehr als 3.200 Fächer aufgebrochen. Der Schaden wird derzeit auf zirka 30 Millionen Euro geschätzt. Betroffen davon sind mehr als 2.500 Kunden.
Unabhängig von der Begehungsweise des Einbruchs, bleibt eine unappetitliche Begleiterscheinung, durch die jenes Kreditinstitut ein sehr zweifelhaften Ruf geraten könnte.
https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/gelsenkirchen-bankraub-einbrecher-100.html
Die betroffenen Bankkunden fühlen sich von diesem schlichtweg " verarscht ".
https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/kunden-bankraub-sparkasse-gelsenkirchen-100.html
Warum?
Die Gründe hierfür dürften in dem mit der Sparkasse abgeschlossen Verwahrungsvertrag liegen. Hierüber wird von den Medien berichtet, dass dieser eine Haftungsobergrenze von 10.300 Euro in jeden Fall vorsieht, in dem der Kunde den erlittenen Schaden in detaillierter Form nachweisen kann. Schon allein diese grundlegende Voraussetzung erfüllen zu müssen, bedeutet für manchen Geschädigten eine intellektuelle Herausforderung. Sofern es sich um angeblichen Familienschmuck handelt, kann ein solcher Nachweise zum größten Teil gar nicht belegt werden.
Weiterhin dürfte es wahrscheinlich sein, dass der Mehrzahl der Geschädigten nicht einmal bekannt, dass jeder mit der Sparkasse abgeschlossener Vertrag eben jene Entschädigungsobergrenze beinhaltet und sofern die verwahrten Gegenstände diese überschreiten, eine sperate Risikoversicherung abgeschlossen werden muss. Das gilt auch für eine vielleicht bestehende Hausratversicherung. Die deckt allerdings auch nur ein Teil der verwahrten Gegenstände ab und hat - je nach Assekuranz - eine temporäre Begrenzung von 3 bis zu 12 Monaten.
Vielleicht kann aber der ein oder andere betroffene Kunde nachweisen / beweisen, dass er über da bestehende Erstattungslimit von maximal 10.300 Uhr und anderenfalls den Abschluss eines zusätzlichen Versicherungsvertrages von den Sparkassenmitarbeitern nicht oder nur unvollständig vor Vertragsunterzeichnung informiert worden ist. In einem solchen Fall haftet die Bank aus den Grundsätzen der positiven Forderungsverletzung ( pVV ) in vollem Umfang.
Viele Probleme, die neben dem spektakulären Einbruch in Gelsenkirchen - Buer nicht nur auf die dortige Stadtsparkasse hinzu kommen. Weshalb ein Rechtsanwalt der hier tätig ist, wohl einige Arbeit erhält. Was allerdings auch für die Zivilgerichte gilt.
Während ich noch über die rechtliche Seite des exzellent geplanten " Bruchs " sinnierte, überlegte ich so ganz nebenbei, woher denn die bestohlenen ( es ist eben kein Raub, wie der " WDR " behauptet ) Gelsenkirchener die durchaus erwähnenswerten Vermögen erhalten haben könnten.
Ich war bisher der Überzeugung, dass es dort keine Reichtümer gibt. So, wie es in Essen - Krey oder Duisburg - Ruhrort auch keine gibt All diese Städte zählen nämlich zum vormaligen Ruhrpott, der bis Ende der 1960er Jahre noch prosperierte. Das ist lange vorbei. Längst zählt diese Metropolregion durch den vollzogenen Strukturwandel zu den Armutsgebieten.
ABSTRACT TRUTH - All The Same - Silver Trees - 1970:
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