Mein Haus, mein Graffiti, mein Recht!



Die Ostfriesen sind als sehr eigenwilliger Menschenschlag bekannt. Das mag unter anderem auch daran liegen, dass das Gebiet, auf dem sie vorzufinden sind, sehr flach ist, durch die Nordsee begrenzt und von hohen Deichen umschlossen wird . Neben den Ostfriesen existieren noch die Westfriesen, die sich überwiegend in den Niederlanden angesiedelt haben; die Groesen, die jenseits der virtuellen Grenze von Wittmund, Aurich und Leer angesiedelt haben sowie die Nordfriesen, die eine Gebiet zwischen St. Peter Ording, Friedrichstadt und Neukirchen sowie den Inseln Föhr bis Sylt bewohnen.

Die Bevölkerungsgruppen unterscheiden sich voneinander nicht nur in der Sprache, der Kultur, sondern auch in dem gesamten Lebensstil. Aber eines ist zumindest zwischen Ost - bis Westfriesland eine Gemeinsamkeit: Der Amtsschimmel wiehert hier wie dort, wenn es darum geht, Vorschriften vor der menschlichen Vernunft durchzusetzen.

In der ostfriesischen Kreisstadt Aurich produzierte die Stadtverwaltung folgende Provinzposse:

Es ist ein großflächiges Kunstwerk, mit dem die Auricherin Elke Lenk ihr Wohn- und Geschäftshaus in der Fußgängerzone hat bemalen lassen. Darauf zu sehen ist eine ostfriesische Landschaft, ganz stilecht mit einer Kuh, Gras und Blumen. Und alles in kräftigen Farben. Doch das Graffito muss weg - zumindest bis auf einen kleinen Teil. Das ist das Ergebnis eines Gesprächs von Eigentümerin und Stadtverwaltung am Dienstag. Die Stadt hatte die Entfernung der Malerei gefordert. Sie pocht auf den Ensemble-Schutz und hat Lenk eine Frist bis Anfang Dezember gesetzt, um das Kunstwerk zu entfernen. "

- Zitatende - aus: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Graffiti-Haus-in-Aurich-muss-uebermalt-werden,aurich284.html

Tja, wo die Verwaltung den gesunden Menschenverstand ausschaltet, bleibt kein Pinsel trocken. So musste Frau Lenk bis heute Nacht 24.00 Uhr, ihre Fassade wieder eintönig streichen lassen, sonst droht gegebenenfalls ein Zwangsgeld. Ich hätte mir das von den Verwaltungs - Fuzzis nicht gefallen gelassen. Denn, wie geht aus Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes hervor?

" Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. "

Aja!

Zum Wohle der Allgemeinheit dürfte es kaum sein, dass in den Wohn - und Geschäftshäusern der Auricher Burgstraße allesamt gleichförmig aussehen. Genauso öde, wie jene normierten Geschäftszeilen in Tausenden von Fußgängerpassagen.

Ostfriesland hat eigentlich Meer zu bieten. Aurich wohl aber weniger, weil die Stadtverwaltung einfach kleinkariert und spießig agiert.



Eric Burdon & " War " - " Paint It Black " - 1970:




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