Froschgequake



Was ist Gequake?


Gerede, Gefasel, Gewäsch gilt als Synonym für dieses Substantiv ( Vgl. u.a.: https://www.duden.de/rechtschreibung/Gequake ).

Doch Quaken können eigentlich doch nur Frösche?

Deshalb wunderte ich mich nicht, dass ich vor einigen Tagen bei offenen Fenster aus dem nahe gelegenen Teil des Prerower Stroms lautes Froschgequake vernahm. Es mussten einige Hundert Frösche gewesen sein, die zu einem wahren Konzert intonierten. Die Froschlaute wurden mit der eintretenden Dunkelheit intensiver.

Beim Anschwellen des Froschkonzerts, erinnerte ich mich an einen Rechtsstreit, den ich vor vielen Jahren, so in den späten 1980ern, führte.

Ein Mandant beschwerte sich bei seinem Nachbarn, weil sich in dessen angelegten Zierteich ein nächtens quakender Frosch einquartiert hatte. Ab Ende Mai bis in den Juli hinein gab der Frosch Quaklaute von sich. Er rief nach einer Partnerin, mit der er sich paaren wollte. Ein schwieriges Unterfangen, denn der Zierteich war die einzige Wasserfläche weit und breit.
Also hockte der vereinsamte Frosch dort Nacht für Nacht und quakte bis in den frühen Morgen.

Weil der Mandant und dessen Frau aber in den lauen Nächten bei offenen Fenster schlafen wollten, störte beide das Froschgequake kolossal. Die genervten Eheleute bekamen kein Auge zu. Sie beschwerten sich bei dem Nachbarn. Doch der reagierte nicht auf ihr Anliegen.

Da sich die Streitlage nach dem Ende der Froschaktivitäten wieder entspannte, ließen die geplagten Nachbarn es zunächst mit dem selbst aufgesetzten Schreiben bewenden. Der Herbst kann, der Winter folgte, der Frühling im Folgejahr ging ins Land und mit ihm grünte und blühte es überall.

Auch am und im Teich des Nachbarn. Und pünktlich zur Paarungszeit fand sich Herr Frosch wieder im Teich des gegenüber liegenden Nachbarn ein. Ab Mai intonierte dieser sein abendliches Konzert.

Und wieder folgten schlaflose Nächte für die Mandanten. Sie unterschrieben mir eine Vollmacht und ich legte los.

Doch auf das anwaltliche Schreiben folgte nichts. Keine Reaktion, keine Antwort, kein Mucks. Ich drohte dem Nachbarn mit einer Klage. Immer noch keine Reaktion. Die Mandanten schrieben - auf mein Anraten hin - ein Protokoll zu dem Froschgequake. Es enthielt: Datum, Uhrzeit, Dauer der vermeintlichen Ruhestörung.

Die Mandanten flogen in den Urlaub. Sie übergaben den in einem benachbarten Ort lebenden Eltern die Hausschlüssel. Die gossen die Blumen, aber hörten während ihres Aufenthalts im Haus nichts. Der Frosch blieb einfach stumm.

Der Lärmverursacher war wieder ausgezogenen. Er hatte die Vermehrungsschlacht aufgegeben und vermutlich kein Weibchen für die Paarung gefunden.

Nachdem die Mandanten aus dem Urlaub zurück gekehrt waren, erklärte ich diesen, dass es nun schwierig sei, die Beeinträchtigung durch den quakenden Frosch beweisen zu können. Wo kein paarungswilliger Frosch, da kein Gequake. Wo kein Froschgequake, da keine Belästigung oder auch Besitzstörung; vielleicht sogar Körperverletzung wegen Schlafentzugs.

Doch die Mandanten hatten die Nase gestrichen voll. Sie wollten im nächsten Jahr nicht wieder schlaflose Nächte bei offenen Fenster in lauen Mai - und Juninächten verbringen. Sie beauftragten mich eine Klage zu formulieren. Nun, die Mandanten waren zwar rechtsschutzversichert, doch der Versicherungsvertrag sah eine Selbstbeteiligung von 300 DM je Fall vor. 
Ich errechnete die anfallenden Anwalts - und Gerichtskosten bei einem Streitwert von mindestens  1.000 DM und erklärte den Mandanten, dass es aus Kostengesichtspunkten besser wäre, den Prozess selbst zu führen.

Gesagt, getan!

Die Mandanten erhoben selbst Klage bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht. Die Wochen vergingen. Irgendwann im Frühjahr des nächsten Jahres erhielten die Mandanten ein Urteil des Amtsgerichts. Die Klage wurde abgewiesen. Der Richter begründetet dieses damit, dass der Frosch unter Naturschutz stehe und deshalb kein Beseitigungsanspruch bestehe. Dann fügte er auch hinzu, dass Froschgequake in einem ländlichen Raum ortsüblich sei und keinen Besitzstörungsanspruch begründe.

https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_V-ZR-8291_Nachbar-muss-Froschgequake-aus-Gartenteich-erdulden.news9953.htm

So blieben die Mandanten " nur " auf den Gerichtskosten sitzen. Und der Frosch durfte im Frühsommer jenes Jahres getrost wieder kommen.

Doch er lebte im nachbarlichen Teich dort nicht mehr sehr lange.

Der Mandant schlich sich eines Nachts zum Gartenzaun des gegenüber liegenden Nachbargrundstücks, öffnete einen Plastikbeutel mit mehreren Spülmaschinenreinigungstabs und schoss diese mit einer selbst bebauten Zwille durch den Bewuchs in den Zierteich hinein.

Am folgenden Abend war kein Froschgequake mehr zu hören.

Der Frosch war tot, die Nachtruhe wieder hergestellt und das Recht des Rechtsuchenden durchgesetzt.

Just habe ich das Küchenfenster unserer Ferienunterkunft geöffnet, um dem Froschkonzert zu lauschen. Doch es ist inzwischen wieder kühl geworden. Die Frösche quaken heute Nacht nicht.

Schade!

Dabei hörte es sich so melodisch an. So, wie das hochdeutsche Sächsisch des Nachbarn von damals, der einen Zierteich angelegt hatte, um Fische zu unterhalten, aber dafür einen quakenden Frosch bekam, der ihn nicht störte, wohl aber seine Nachbarn.

Frosch tot - Natur tot - Mensch tot?



Rory Gallagher - " Bullfrog Blues " - Irish Tour ´74 " : - 1974:





Kommentare

Octapolis hat gesagt…
Neulich beim Versuch einzuschlafen mächtig von Froschweibchen davon abgehalten worden. Es waren derer nur drei, aber die haben Rabatz gemacht für dreißig! Obwohl es ja auch niedlich ist, irgendwie. ;o)

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