Reisewarnung



Seit einigen Wochen hat sich die Welt selbst entschleunigt. Der Lärm um uns herum ist geringer geworden, die Luft sauberer, die Hektik beinahe vorbei. Schluss um, das Leben könnte zurzeit lebenswert sein. Wäre, ja, wäre da nicht die menschliche Urangst vor dem Morgen.

Neben den Gedanken, den Job, die eigene Existenz und das Überleben in den Zeiten der baldigen Wirtschaftskrise, wird aber bereits voraus schauend, die Frage nach der eigentlich schönsten Zeit des Jahres, dem Urlaub, gestellt.

Daraus dürfte - nach heutigem Stand der Entwicklung - im Jahr 2020 nichts werden. Die Grenzen sind überall dicht. Es gibt zurzeit keine Einreise - oder Durchreisemöglichkeiten für die Nachbarstaaten. Selbst in den Bundesländern sind die Beschränkungen nach wie vor in Kraft. Und das Fliegen ist ebenfalls nur in Ausnahmefällen möglich.

So stellt sich der Bundesmichel die berichtigte Frage: " Was wird mit meinem Jahresurlaub? " und dazu: " Wenn ja, wohin darf ich überhaupt fahren? " Zurzeit eben nirgendwo hin. Und danach vielleicht nur in die heimischen Gefilde.

Vor einigen Tagen hat der Bundesaußenminister Heiko Maas offiziell eine seit Wochen bestehende Reisewarnung verlängert. Bitte, was? Wenn Ausreisemöglichkeiten nicht bestehen, warum muss denn ein Minister vor einer solchen ausdrücklich warnen. Es wird denn eher einen pro forma - Charakter dahinter stehen. Denn wer als Bundesbürger ausreisen möchte, der wird dieses Risiko selbst auf sich nehmen müssen.

Weil der Mai gekommen ist, der Juni naht und mit ihm die ersten Bundesländer die Sommerferien beginnen, sollte die Frage geklärt werden, ob Reisen, ob Urlaub im Ausland überhaupt möglich ist. Wenn die " Corona " - Seuche vorüber gezogen ist, die Ansteckungsgefahr aufgrund diverser Schutzmaßnahmen abgemildert werden kann, besteht also kein Grund mehr, die Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote aufrecht zu erhalten.

Der Staat und seine Verwaltung müsste anderenfalls erklären, warum jene Beschneidung der Grundrechte immer noch erforderlich sind. Wir Juristen nennen in diesem Zusammenhang das " Übermaßverbot ", welches es zu beachten gilt. Es wird garantiert nicht lange dauern, bis die ersten Verwaltungsgerichte diese noch bestehenden Beschränkungen nach ihrer Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen haben und dabei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zum Tragen kommt.
Womit mit die jetzigen Verbote allesamt als verfassungswidrig gekippt werden.

Danach wäre auch wieder eine Reisewarnung des Ministeriums angebracht, denn diese würde einen Sinn ergeben.


BLACKFIELD  -  Summer  - 2014:







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