Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

Nun steht es also fest: VW muss einer Vielzahl von Kunden den durch die jahrelange Manipulation an den Abgaswerten diverser Modelle Schadenersatz leisten. Der Automobilhersteller wurde zunächst in den USA deshalb viele Male dort verklagt, musste daraufhin - teilweise - zweistellige Millionenbeträge zahlen, verhinderte so ein möglicherweise negatives Gerichtsurteil und zog sich gegen jedwede öffentliche Kritik in sein Konzernimperium zurück.

Als der jetzige Vorstandsvorsitzende des neu eingerichteten Ressorts Marken Herbert Diess seinen USA - Verantwortlichen nach den Vorgängen in Amerika befragte, erhielt dieser die kurze knappe Antwort: " Wir haben beschissen! "


https://de.wikipedia.org/wiki/Abgasskandal


Allerdings ist Amerika nicht Europa und Deutschland sind nicht die USA. VW verweigerte nach dem Auffliegen des Betrügereien über Jahre seiner bundesdeutschen, treuen Käuferschaft die Schadenersatzleistungen, die es bereits nach 2015 in anderen Fällen gewähren musste.
Damit ist seit dem Zeitpunkt der Manipulationen an diversen VW - Modellen auch klar, dass der Autobauer vorsätzlich gehandelt hat. Doch die Mühlen der Justiz mahlen in Deutschland etwas langsamer.

Nach mehr als 5 Jahren steht allerdings jetzt fest, dass der Konzern seinen mehr als 40.000 klagenden Noch - Kunden eben auch hierzulande den ihnen entstanden Schaden ersetzen muss. Mit einem Urteil in einem so genannten Präzedenzfall sorgte der Bundesgerichtshof endgültig für Klarheit:

Hierzu wird u.a. so berichtet:


Gilbert hatte 2014 einen gebrauchten VW Sharan für gut 31.000 Euro gekauft. Davon bekommt er jetzt etwa 25.000 Euro zurück. Die komplette Summe kann er aber nicht verlangen, weil er sich die bereits gefahrenen Kilometer anrechnen lassen muss.



Zum großen Teil hat er jedoch vorm obersten deutschen Zivilgericht Recht bekommen. Die Richterinnen und Richter des sechsten Senats sagen ganz klar: Das, was VW da gemacht hat, war eine grundlegende strategische Entscheidung, mit der der Gewinn gesteigert werden sollte. Und zwar durch bewusste Täuschung. Das war eindeutig sittenwidrig und bedeutet nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch: Schadensersatz.
Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters erklärte, warum der Vertragsschluss an sich schon für den Kunden mit dieser Abschalteinrichtung ein Schaden war. "Damit ging einerseits eine erhöhte Belastung der Umwelt mit Stickoxiden und andererseits die Gefahr einher, dass bei einer Aufdeckung dieses Sachverhaltes eine Betriebsbeschränkung oder Untersagung erfolgen konnte."
Die Richter gehen auch davon aus, dass die Führungsetage bei VW verantwortlich ist. Der Leiter der Entwicklungsabteilung habe sicher gewusst, was läuft. Und was den Vorstand angeht, hätte VW genauer belegen müssen, dass der nicht eingeweiht war. "


Die systematische Manipulation des Autokonzerns aus Wolfsburg an der Abgastechnik stellt nach der rechtlichen Würdigung des Zivilsenats in Karlsruhe eine " vorsätzlich sittenwidrige Schädigung " dar.

Peinlich und zudem teuer ist dieses für den VW - Koloss alle Male geworden. Bewarb er seine " manipulierten Modelle in den höchsten Tönen als " Umweltengel ":



Wären die ertappten " Betrüger " doch lieber bei ihren Slogan aus den 1960er Jahren geblieben, der da war:




BONZO DOG DOO DAH BAND  - I´M The Urban Spaceman  -  1968:





Kommentare

Octapolis hat gesagt…
Darüber können die damaligen BürgerInnen der DDR nur müde schmunzeln. Nach 14 Jahren Wartezeit hatte man dann eventuell Anspruch auf einen Trabant. Dessen Abgase stanken schon von weitem hochgiftig, das war ein ehrliches Produkt, Beschiss ausgeschlossen. ;o)

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