"... Hochschulzugangsqualifikation... zu eröffnen "




Der Amtsschimmel ist ein stures, allerdings manchmal durchaus kreatives Wesen. Er wiehert selbst dann noch, wenn es eigentlich keinen Grund dafür gibt. Da legte unsere Enkeltochter ein Einser - Abi hin, doch der schimmelnde Amtmann im " Bayrische Ministerium für Kultus " beließ es nicht bei einer eindeutigen Bewertung dieses Zeugnisses. Nein, er wieherte dazu in einer Sprache, die selbst einem Volljuristen die Worte fehlen ließ.

In dem Bescheid steht dieses hier:  



" ... ist eine Hochschulqualifikation für das Studium aller Fächer an den Hochschulen in Bayern zu eröffnen... "

Boah, ey, da schlägts doch glatt 13. Mit dem vorlegten Abschluss dar die Enkeltochter auch in Bayern studieren. Na, so was? Als sei der Freistaat nicht Teil Deutschlands. Oder ist er inzwischen ein eigenständiger Staat im Staate geworden?

Es spricht denn eher für das mit Arroganz behaftete Selbstverständnis der regierenden Schwarzen, dass sie so ein Schwachsinn noch zulassen. Die mit dem Abschluss, nämlich dem Abitur, einer staatlich anerkannten Schule erlangte Befähigung ein Studium aufnehmen zu können, gilt immer noch bundesweit. Hierzu gibt es nämlich ein Beschluss der Kultusminister - Konferenz, der die gegenseitige Anerkennung entsprechender Schulabschlüsse regelt. Diese Vereinbarungen sind bindend. Weshalb es überhaupt keinen Sinn ergibt, die Anerkennung eines Abschlusses einer bayrischen Bildungseinrichtung, also wie hier, der " Bavarian Internationals School " nur auf die Zulassung zu einem Studium an einer bayrischen Hochschule zu begrenzen.
Weil der bayrische Amtsschimmel auch im Kultusministerium ( besser: Staatsministerium für Unterricht und Kultus ) besonders laut wiehert, muss der in diesem Freistaat lebende Untertan dieses auch hören können ( besser: Es lesen dürfen / müssen ).

Gewiehert haben wir beim Durchlesen des Bescheides nicht nur bei der Formulierung " zu eröffnen ". Junge, junge, da hat ein schwurbelnder Verwaltungsjurist im Rahmen seiner bescheidenden kognitiven Fähigkeiten aus der Tiefe des sprachlichen Raumes eine artfremde Umschreibung für einen relativ simplen Vorgang heran gezogen, um dass zum Ausdruck zu Bringen, was in anderen Bundesländern denn eher so benannt wird:
" .... wird hiermit die Hochschulzugangsberechtigung erteilt... "

Na, bitte, warum kompliziert und unverständlich, wenn es einfach und verständlich ausgedrückt werden kann?

Bayern bleibt Bayern, eben!   
 


MAY BLITZ  -  I Don´t Know  -  1970:




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