Die gerechte Strafe für M.M folgte auf dem Fusse!

Die Republik im Ausnahmezustand! Nicht, weil das Christkind vor der Tür steht, oder die Fussball-Nationalmannschaft den dritten Platz im WM - Turnier dieses Jahres erreicht hat. Auch nicht, weil in 17 Tagen die umfangreichste Steuererhöhung in ihrer Geschichte in Kraft tritt und dem gemeinen cives das knappe Geld, noch knapper werden lässt.
Nein, die Volksseele kocht deshalb, weil ein Mann aus der sächsischen Landeshauptstadt, innerhaln nur weniger Monat von der Verhaftung bis zu seiner Verurteilung durch das Landgericht, in vielfältiger Weise Justizgeschichte geschrieben hat. Es war ein Aufschrei im Blätterwald, als nach diversen Ermittlungspannen, im Januar 2006 ein in der unmittelbaren Nähe zu der elterlichen Wohnung seines Opfers, lebender Mittdreissiger, ewine damals 13 Jährige, auf deren Weg zur Schule, in sein Auto zerrt, sie überwältigte und dann in eine eigens hierfür gebaute Holzkiste sperrte. Über mehrere Wochen verging sch der Mann an dem Schulkind. Er sperrte das Mädchen, wie ein Stück Vieh, in diese Kiste, wenn er die Wohnung verließ. Das Martyrium der Schülerin dauerte nur deshalb so lange, weil die Polizeibeamten die Daten und Suchbegriffe in deren Ermittlungsprogrammen nicht korrekt eingaben. Ein Computer, eine Software, ein Datensatz kann nicht selbständig denken. Diese Hilfsmittel sind auch - oder vorallem - auf die Intelligenz des Bedieners angewiesen. Wenn Arbeiten, Handlungen, Denkmuster zur Routine werden, schleichen sich schon einmal Fehler ein.
In diesem Fall führen sie zu einer Kette von Pannen.

Die Schülerin schrieb schliesslich täglich Hilfebriefe, kleine, von ihr versteckte Papierfetzen, die sie während ihrer kurzen Aufenthalte in den Abendstunden und bei der Papierentsorgung vor einen Container warf. das bedeutete ihre Rettung. Spät, aber nicht zu spät, griffen die Polizeibeamten zu und befreiten das Mädchen Stefanie aus den Fängen ihres Peinigers. Ein Nachbar hatte ihre Hilferufe zufällig gelesen und sie ernst genommen. Er informierte die Polizei!
Das SEK stürmte die Wohnung des Verdächtigen Mario M. Er ließ sich widerstandslos abführen.
Er wurde über Tage verhört, gestand die ihm zur Last gelegten Taten und wurde in U-Haft sitzend bereits im Juli 2006 angeklagt. Wegen sexueller Nötigung einer Minderjährigen, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Nötigung. Das Verfahren begann Ende November vor dem Landgericht Dresden. Bereits am zweiten Verhandlungstag gelang es dem Angeklagte, auf das Dach der JVA Dresden zu steigen und sich über 20 Stunden dort auf zu halten. Die Medienmeute erschien erneut, filmte, reportierte, kommentierte, diskutierte, analysierte, fast rund um die Uhr. Amerikanische Verhältnisse in Sachsen! Der Plebs tobte.
" Kopf ab! ", " Lasst ihn doch springen! " oder " Pustet ihn vom Dach! ", das waren nur einige der Forderungen und Meinungen aus dem gemeinen, dem zu Wort kommenden Volk.

Mario M. stieg ab. Er hatte eine weitere Runde in seinem Kampf gegen die Bedeutungslosigkeit gewonnen. Er, der seit Jahren beruflich Gescheiterte, er, der mit Frauen bereits als Jugendlicher erhebliche Probleme hatte, er, der seinen Trieb mit und durch Minderjährige, durch Mädchen, befriedigte, die seine Töchter hätten sein können. Ein Perversling?
Vielleicht! Ein biederer Durchschnittsmichel, dem das Leben, seine Kindheit, seine Jugend, nicht jene Vorteile mit auf den Weg gaben, die unzählige Kinder und Jugendliche - die späteren Erwachsenen - über ihr Elternhaus gratis erhalten. So holte er sich jenen Kick, der zum eintönigen, perspektivlosen Alltag gehört, nämlich, die Gier nach Sex, nach der Befriedigung des Sexualtriebs, bei den schwächsten in der Gesellschaft, den Kindern. Er war bereits wegen eines gleichartigen Deliktes rechtskräftig verurteilt worden. Sein Pflichtverteidiger hat Mario M. sicherlich prognostiziert, was dieses in diesem Fall, unter diesem Druck der Öffentlichkeit bedeutet: die Höchststrafe mit anschliessender Sicherungsverwahrung!

Das Urteil wurde in der zweiten Dezemberwoche gesprochen. Wie gefordert, wie erwartet, wie erhofft - 15 Jahre Gefängnis mit anschliessender Sicherungsverwahrung. Nun hat die medial aufgepuschte Gemütslage des vorweihnachtlich gestimmten Michels seine Ruhe. Oder doch nicht? Es wird parallel zu dem üblichen Aufmachern des Boulevards, zu der Stammtisch-Phrasendrescherei, zu dem selbstmitleidigen Betroffenheitsbekundungen und der floskelhaften Faselei in den Reihen der guten Deutchen, darüber diskutiert, ob der Opferstatus der minderjährigen Geschädigten, mit der extensiven Vermarktungsstrategie ihres anwaltlichen Beistandes, der nach der StPO, mit aktiven Verfahrenshandlungen bestückten Nebenklagevertreters, nicht über das übliche Ziel hinaus vorgegangen worden ist. Die exzellente Gerichtsberichterstatterin, Frau Gisela Friedrichsen, hat sich hierzu - nicht nur bei ihrem Brötchengeber, dem hamburger Nachrichtenmagazin "DER SPIEGEL " - mehrfach, öffentlich eingebarcht. Sie hat - wie andere Fachkundige später auch - kritisiert, dass jener Rechtsanwalt sich die Dienste eines Opferjuristen eingeholt hat. Er stellte mit seinen Hilfskräften, ein medialesBollwerk gegen die Verteidigung, gegen die Staatsanwaltschaft, gegen den Gerichtsspruchkörper auf. Er liess alle Beteiligten zu keinem Zeitpunkt über sein wahres Bestreben - ausser dem pro forma propagierten Gerchtigkeitsgedanken - im Unklaren: der Staat, das Land Sachsen, der Täter, sie alle sollen für das unsägliche Leid, dass zweifelsohne über das junge Mädchen herein gebrochen war, kräftig bezahlen.

Wenn nun der Herr von Jessen, als Volljurist, als Rechtsanwalt, als Nebenklageverteter, den monetären Aspekt dieses Kriminalfalls, bereits im Vorfeld der polizeilichen Ermittlungen in den Vordergrund stellt. Wenn dieser Beistand das Opfer, seine Mandantin, deren Eltern und auch den engeren Familienkreis, in die Regressansprüche mit einbezieht, dann fragt sich jeder Aussenstehende, dann muss sich aber vorallem jener Rechtskundige fragen, wohin führt eine derartige Strategie?
Zweifelsohne sind die sozialen und familiären Gegebenheiten der minderjährigen Schülerin, eher als einfach, als unscheinbar, als prektariat - ähnlich, zu sehen. Nur muss dann nicht ein intellektuell überlegener, ein gut ausgebildeter, ein studierter Interessenvertreter, mit einer besonderen Vorsicht an seinen Fall des Lebens heran gehen? Er hätte in der aufgewühlten Szenerie, in der die Quotenschlacht, der Auflagekrieg, das Erstnachrichten-Scharmützel tobt, mehr Fingerspitzengefühl zeigen müssen. Der Ruf nach Entschädigung für das Pannen beladene Ermittlungsverfahren gegen Mario M., er hallte schon weit vor dem Abschluss der notwendigen Ermittungstätigkeiten durch die Gazetten. Er wurde bekräftigt, noch bevor die Anklage erhoben und dem in U-Haft einsitzenden Beschuldigten zugestellt werden konnte. Er blieb auch während der Verhandlungen gegen den Angeklagten Mario M. immer als immaginäre Grösse bestehen.

Das BGB - Schadensrecht, die StGB - Vorschriften, die StPO - Regelungen sehen eine Vielzahl von Sanktionen vor, wenn Leib und Leben eines Menschen beeinträchtigt wird. Der sogennnate Wiedergutmachungsgedanke spielt hierbei eine gravierende Rolle. Das Opfer, die Geschädigte, jene traumatisierte Schülerin, sie soll eine Zukunft haben, die frei von durch die Erlebnisse erlittene Nachteuile ist. Ein Leben danach, es muss für diesen jungen Menschen Sinn machen, es muss auch jene Chancen enthalten, die ihr eventuell gegeben worden wären, wenn sie nicht als eines der vielen Vergewaltigungsopfer gelten würde. Dazu gehört - neben der notwendigen, fachlichen Betreuung, der psychologischen Nachsorge und Begleitung - sicherlich auch ein Schadenersatzanspruch in Form eines angemessenen Schmerzensgeld. Das BRD - Recht sieht jedoch nicht jene astronomischen Beträge vor, wie sie in den USA gang und gebe sind. Wo für eine leicht verbrannte Zungeoberfläche während des Genusses eines etwas zu heissen Kaffees bei Mc Donald´s mehrere Millionen Dollar gezahlt werden. Hierin enthalten ist neben der exorbitnten Gebühren und Honorarforderung der eingeschalteten Rechtsanwälte, ein Schweigegeld. Der Geschädigte soll den " guten " Ruf des Hurger-Brezlers nicht negativ belasten, indem er das dort Erlebte publiziert. Er wird mundtot gemacht, damit der Weltkonzern weiter Profite einfahren kann. Gesundheit ist ein hohes Gut, auch in den USDA, aber die finanzielle Macht der Wirtschaftsbosse, sie relativiert diese Wertigkeit.
Das war schon immer so. Vor Jahrhundertn hiess es Ablasshandel!

Nun kommt der Herr Nebenklagevertreter mit einer Millionenforderung in die Medien, er will den Freistaat Sachsen, wegen nur - unstrittigen - fehlerhaften Ermittlungsarbeit, finanziell in die Pflicht nehmen. Natürlich sind nicht wieder gut zu machende Fehler begannen worden. Es sind Menschen, die ihren Dienst - häufig unterbezahlt und mit einem hohen Leistungsdruck - tagtäglich dort versehen. Menschen machen eben Fehler. Sie sind nicht perfekt! Aber in Kenntnis der tatsächlichen, rechtlichen Rahmenbedingungen, einen völlig überzogenen Schadenersatzbetrag zu fordern, dass empfinde ich als dreist. Es ist nicht nur utopisch, es ist auch am Rande der berufsrechtlichen Vorschriften entlang laufend. Von Jessen muss die herrschende Meinung in der Literatur und Rechtsprechung kennen. Für jene - als vergleichbar heran zu ziehenden Fälle - wird allenfalls auf einen Betrag von einigen Zehntausend Euro erkannt - von Jessen spricht von über einer Millionen. Das ist nicht nur im höchsten Maße unredlich, das ist gegenüber der Mandantin ein schädigendes Verhalten.

So ist denn der beauftragte Interessenvertreter in die Spur der Medienvermarktung übergewechselt. Er vermittelte ein gut dotiertes Fernsehinterview in der " Kerner - Show ", einen ebenso gut bezahlten Exklusivvertrag mit dem SPIEGEL, er liess sich mit weiteren Meinungsmaschinerien ein - immer blenden bezahlt. So kommen denn erklägliche Summen zusammen. Er behauptet, sie sollen für die psychologische Beteuung ausgegeben werden. Aja!
Er begründet sein Verhaltn mit den besonderen Umständen zu diesem Fall. Aha! Er schlawänzelt um die Medienmeute herum. Er bleibt unverbindlich verbindlich, auf ihre verbindliche gestellten Fragen. Der Fall seines Berufslebens, er lässt ihn zur Höchstform auflaufen.
Schnell noch hier eine gesendete Stellungnahme, rasch noch dort ein veröffentlichtes statement. Immer fein durch eine geschliffene, vorgefertigte Wortwahl, abgewogen. Die blinde Justitia mit der golden Waage - wie wahr! Es wird vergoldet, was in dem sonst grauen Juristenalltag als am rande der Existenz lebenden Allgemeinanwalt, in Gold auf zu wiegen, in klingende Münze um zu setzen ist. Von Jessen hat nun selbst bis zum Lebensende ausgesorgt. Es werden Folgemandate an ihn heran getragen, mit denen er den spektakulären Fall der Stefanie aus Dresden weiter leben lässt. So ist eben das Leben! Aus einer grauen Maus kann über Nacht eine schillernde Persönlichkeit werden.

Der Absturz ist aber schon vorprogrammiert - zumindestens für die Eltern von Stefanie. Sie werden auf einem Trümmerhaufen zurück belassen. Die Stellung des Durchschnittsbürgers, sie kann eben nicht durch einen kurzfristig einsetzenden Geldregen, aufgewertet werden. Hierzu bedarf es viel mehr! Vorallem eines ausgeprägten Intellekts! Nein, der Fall ist kein Ruhmesblatt der Deutschen Justizgeschichte. Die Höchststrafe, sie ist sicherlich zu rechtfertigen. Es gibt in den Justizannalen zwar noch grausamere Fälle, die mit dem Tod des Opfers endeten. Der Kindermörder Jürgen Bartsch ist hier als Beispiel zu nennen. Dieses geschah jedoch zu einer anderen Zeit. In der auch der Pöbel die Todesstrafe forderte, obwohl sie im Grundgesetz verboten ist. Jedoch hatten die Medien nicht jenen Einfluss, jene Macht, die Jurisprudenz permanent zu beeinflussen. Wenn vergleichbare Fälle denkbar sind, dann spreche ich auch von den vielen Schattenseiten jenes Verfahrens in Dresden.Von der Geldgier der Eltrn, des Rechtsanwalts von Jessen, anderer Beteiligter, wie etwa einen Onkel der Stefanie, der sich auch als Opfer sieht und Schadenersatz verlangt, von Meldungen über Auswanderungsgedanken der gesamten Familie, die eiligst zum Nachrichtenmarkt getragen wurden. Was der Dresdner-Fall zeigt, das liegt vorallem zwischen den Gesetzes. Es sind soziale Verwerfungen in dieser freien Gesellschaft.

Einer Gesellschaft, die es einerseits zulässt, dass Kinder vernächlässigt, gequält, missbraucht oder zu Tode misshandelt werden, während sie andererseits zum dolosen Werkzeug des elterlichen Selbsverwirklichungswahns gemacht werden können. Das pubertierende Jugendliche den Konsumterror eins zu eins umsetzen dürfen, indem sie Markenklamotten bewehrt, in Schulen, casting-shows oder daily-soaps ihren Albträumen vom schnellen Geld, der risikolosen Persönlichkeitsaufwertung über jene Medien-Mafia ableben wollen. Einer Gesellschaft, die jedoch der zunehmenden Fettleibigkeit, der Verrohrung der Sitten, dem Jugendalkoholismus, der Perspektivlosigkeit der Schulabbrecher, dem in Wechselwirkung hiermit bedingten Ausbildungsnotstand, den zunehmenden Armutszahlen unter Kindern und Jugendlichen, mit einer zur Schau gestellten Hilflosigkeit begegnet. Das hierbei das Elternhaus, die soziale Herkunft, eine gewichtige Rolle spielen - das war nicht immer so -, das ist die eine Seite der Medaillie, die andere besteht jedoch aus dem übersteigerten Egoismus, der auf heile Welt, wohl behütet sein und materieller Protzsucht auslebenden Familienumfeld. Hier werden eben Kinder und Jugendliche in allen Bereichen mit den Werten der Erwachsenwelt ausgestattet und verglichen. Wenn dann die jenseits der gesetzlichen Volljährigkeit so ausstaffierten Jugendlichen, zum Objekt jener Sexualstraftäter werden, verwischen sich Ursache und Wirkung in einer komplizierten Täter - Opfer - Symbiose sehr schnell. Dieser Aspekt, einer derartigen Straftat, wird eben nicht medial herausgestellt, sondern nur die Tathandlung und das abschliessende Verfahren als solche. Das ist meines Erachtens zu wenig, um die Öffentlichkeit umfassend und vollständig zu informieren.

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