Warum ein Oberbürgermeister mit dem Gesetz in Konflikt kam?

Wir schreiben das Jahr 2002. Genauer gesagt, wir befinden uns in den Augustwochen dieses Jahres. Ein Naturereignis hält über Tage, Wochen, ja Monate, die gesamt Republik in Atem.
Die Überschwemmungen in den Teilen von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen. Die extremen Pegelstände von Flüssen, wie die der Elbe, Weißeritz,Mulde, sind Gesprächsthema Nummer eins, sind der Aufmacher der Boulevard-Presse, sind der Nachrichtenteil aller Medien. Es wird von Schäden in neunstelligen Bereichen berichtet, von Menschen, die innerhalb weniger Minuten ihre mühsam aufgebaute Existenz verloren, von Mitmenschen, die durch die Fluten zu Tode kamen. Die Bilder eines sichtlich betroffenen Bundeskanzlers Gerhard Schröder füllten die Tagesschauberichte. Fotos, auf denen das ganze Ausmaß dieser bisher einmaligen Katastrophe, nur zu erahnen war, wurden in den Gazetten zeitgleich und mit einförmigen Kommentaren eingestellt. Die Gemütslage der Nichtbetroffenen, die überwiegend in den Alten Bundesländern verblieben, sie änderte sich schlagartig. Nicht mehr der dumme Ossi, der jammernde Sachse, der zurück gebliebene, weil arbeitslose Dessauer, spukten in den Köpfen der "reichen" Wessis herum, sondern der urplötzlich wider aufkeimende Solidaritätsgedanke. Hier muss geholfen werden - aber schnell und vorallem unbürokratisch. Es brach eine Spende-Orgie unbekannten Ausmaßes los. Insbesondere die Norddeutschen - von Sturm und Hochwasser leidlich und vielfältig geprüft - öffneten ihren Geldbeutel, plünderten das Sparschwein und ließen vom Konto abbuchen oder überwiesen per Bareinzahlung. Veranstaltungen Benfizgalen,Konzerte,Flohmärkte,Versteigerungen und Promi-Sendungen mit Festbanketten jagten sich wechselseitig den Rang ab.
Das war ein Volk - frei von Vorurteilen!

Seit dem sind einige Jahre ins Land gezogen. Die Schäden konnten zum grössten Teil behoben, die vernicheteten Existenzen wieder aufgebaut werden. Die Gelder sind oft auf unbürokratischem Wege direkt an die Betroffenen geflossen. So wie das Wasser versickerte, so versickerte aber auch ein nicht unerheblicher Geldbetrag an Trittbrettfahrer, an Betrüger, an Nichtberechtigte. In Sachsen genehmigte sich eine Bürgermeisterin kurzerhand einen Spendenbetrag, um einen Privatweg auszubauen, ein anderer Politiker liess Gelder über sein eigenes Konto abwickeln, um dadurch die Verbindlichkeiten für einen bestimmten Zeitraum abzudecken, gab diesen Betrag jedoch - aufgrund des massiven öffentlichen Drucks - wieder frei. Dieser Experte hatte etwas mehr Reue gezeigt, als jene Bügermeisterin, die auf ihre rechtskräftige Verurteilung in dem Strafverfahren immer noch warten muss.

Den Vogel aber schoß der Herr Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden, Ingolf Roßberg ab. Er bestellte - selbstherrlich - seinen ehemaligen Busenfreund Rainer Sehm zum Flutkoordinator. Übertrug ihm somit höhere Weihen im Umgang mit Millionen, obwohl dieser bereits das Verbraucherinsolvenzverfahren einleiten ließ, weil er vor Jahren mit einer Immobilienfirma in die Pleite fuhr. Ingolf, der Wohltäter, hatte aber derartig viel Vertrauen in diesen alten Freund, dass er ihm auch noch ein nicht genehmigtes Gehalt zubilligte, obwohl er wusste, dass diese Einnahmen von seinem Kumpanen, vorbei an dem Insolvenzverwalter, direkt in die eigen Tasche Sehm´s flossen. Dafür gibt einen kräftigen Tritt in den Allerwertesten. Nicht nur von der Öffentlichkeit, nein, auch von der Justiz!

Roßberg ist inzwischen verurteilt worden. Zu einer zeitigen Freiheitsstrafe auf Bewährung; sein Kumpel Sehm ebenso. Der Fall liegt nun den Bundesgerichtshof ( BGH ) zur Überprüfung vor. Roßberg ist deshalb in Revision gegangen, weil er sich unschuldig fühlt, weil er sich für das Opfer eines medialen Komplotts hält, weil er als OB etwas von Amtswürde, von jener eitlen, öffentlichen Selbstdarstellung und insbesondere von den üppigen Bezügen behalten möchte. Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung wären alle, diese Privilegien unwiderruflich futsch. Roßberg gilt dann als vorbestraft, ein Amtsenthebungsverfahren droht, sollte er nicht freiwillig zurück treten, ein Disziplinarverfahren folgt - mit der Folge, dass seine Pensionsansprüche verfallen, er seine exorbitant hohen Verteidigergebühren - die zunächst in rechtswidriger Weise von der Staatskasse entrichtet wurden, und wegen derer zwei weitere Protagonisten aus dem R0ßber´schen Dunstkreis, nämlich der CDU´ler Sittel sowie der OB - Büroleiter Geisselbrecht mit einem Ermittlungsverfahren überzogen wurden - selbst tragen müsst und keine Berufung zu noch höheren Weihen in Sicht bleibt. Wer nimmt schon einen Vorbestraften?

So kämpft er unverdrossen gegen jenes Unbill des Lebens, dass mit der Jahrhundertflut über ihn herein brach. Seine hartnäckigen Verfolger, angefangen von der StA Dresden, über die Parteifreunde aus der FDP, den Minsiterpräsidentn des Freistaates Sachsen, der CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag, dem SPD-Landesvorsitzenden, der Medienmeute - aus der sich eine Redakteurin namens Petra-Alexandra BUHL wohltuend hervorhebt -, sie alle fordern seinen Kopf. Roßberg ist inzwischen bis auf weiteres beurlaubt - bei vollen Bezügen, versteht sich! Ihm droht nicht das Abdriften in den sozialen Abgrund, in die HARTZ IV - Unterschicht. Nein, das unter ihm dahin vegetierende Prektariat, es hat ihn nicht aufgesogen, wie so viele Gleichgesinnte. Jene Straftäter, die sich in identischen Fällen, eine Verurteilung einfingen, haben damit auch ihre berufliche und private Existenz aufs Spiel gesetzt und sie verloren.
Roßberg ist noch kein EDEKA-Fall. Das Ende der Karriere zeichnet sich jedoch ab. Ein Halunkenstück dieser Güte, einen uneinsichtigen Politiker jenes Kalibers, kann sich keine Stadt, kein Land, kein Gemeinwesen länger leisten. Er verkörpert die Inkarnation des Bösen, des Unberechenbaren, des Geldgierigen.
R0ßberg ist der Prototyp des blassen Phrasendreschers, des Alibi-Kandidanten, des farblosen studierten Theoretikers, der nur eins kennt: sich selbst und seinen Kontostand.

Sein Verhalten stellt für jene, die - wie ich damals -von dem eher geringen Einkommen, für die Flutopfer in irgend einer Form gespendet haben, einen Schlag ins Gesicht dar. Der Glaube an das Menschliche in dem Menschen wird erschüttert, der Sinn des solidarischen Handelns von solchen Typen, wie ihn, ad absurdum geführt. Roßberg ist nicht nur strafrechtlich in den Abgrund gefallen, er hat sich auch moralisch von den Menschen auf Distanz gebracht.

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