Zur Psychologie des Pinkelns.
Die alte Tante Justitia muss sich bisweilen mit eigenartigen Verfahren beschäftigen, weil skurrile Menschen eine abstruse Rechtsauffassung besitzen. Zu den Prozessen im Bereich des Mietrechts, trifft diese Feststellung alle Male zu. Ob nun rauchende Nachbar auf dem Balkon, nachts badende Mitmieter oder laute Lustschreie in dem Schlafzimmer nebenan, dieses Sachverhalte können durchaus von Gerichten beurteilt werden.
Einn derartigen Fall hatte aktuell das Amtsgericht Düsseldorf zu entscheiden. Ein Mieter verlangte die Rückzahlung seiner Kaution; weil der Vermieter dieses mit der Begründung verweigerte, der Mieter habe durch Urinspritzer, die sich während des Stehendpinkelns auf dem Marmorboden abgesetzt hätten, diesen beschädigt, verweigert.
Zu Unrecht, wie das Amtsgericht nun in seinem Urteil zu Az.: 42 C 10583 / 14 entschied.
Der Vermieter wurde zumindest erstinstanzlich zur vollständigen Rückzahlung des Deponats verurteilt. Im konkreten Fall behielt der Vermieter aus der Mietsicherheitssumme von 3.000 EUR einen Betrag von 1.900 EUR ein.
Der zuständige Dezernent der Abteilung 42 des Amtsgerichts Düsseldorf Richter Stefan Hank begründete sein Urteil damit, dass es sich bei dem abgestumpften Marmor - Fußboden um einen, durch Urinspritzer verursachten Schaden, handele, der durch häufiges Urinieren im Stehen verursacht worden sei, doch dieses habe der Vermieter hinzunehmen, denn das Stehendpinkeln sei " trotz der zunehmenden Domestizierung des Mannes " immer noch weit verbreitet.
Auch wenn diese Art des Wasserlassens bei weiblichen Mitbewohnern nicht sehr beliebt sei und dabei zu erheblichen Auseinandersetzung ( wohl wegen der Hygiene ) führe, sei mit Verätzung durch Urinspritzer des im vorliegenden Fall in dem Badezimmer oder Gäste - WC, nicht automatisch zu rechnen.
Nun, beim Lesen der Artikel zu diesem Urteil, fiel mir die " Psychologie des Pinkelns " wieder ein, die da lautet:
Die Psychologie des Pinkelns
Sag`mir , wie du pinkelst , und ich sage dir , wer du bist !
Schamhafter Typ : Kann nicht pinkeln , wenn jemand zusieht und tut so , als ob er schon fertig wäre .
Geselliger Typ : Geht ständig mit anderen zum Pinkeln , egal ob er muß oder nicht .
Praktischer Typ : Pinkelt freihändig und bindet dabei die Krawatte .
Gleichgültiger Typ : Pinkelt ins Waschbecken , wenn alle Pinkelbecken besetzt sind .
Protziger Typ : Öffnet 5 Knöpfe , wo 2 genügen würden .
Geistig umnachteter Typ : Öffnet die Weste , greift den Schlips und pinkelt in die Hose .
Verspielter Typ : Spielt mit dem Strahl und ziehlt damit auf Fliegen .
Wissenschaftlicher Typ : Zählt beim Pinkeln die Luftblasen .
Nervöser Typ : Findet den Verschluß nicht , sucht verzweifelt zwischen Hemd und Hose und gibt dann auf .
Alpiner Typ : Klettert auf die Klotür und pinkelt von oben .
Verträumter Typ : Pinkelt ins Hosenbein und macht erst dann die Hose auf .
Eiliger Typ : Pinkelt und merkt beim Weggehen , daß er noch nicht fertig ist .
Freundlicher Typ : Hilft seinem Nachbarn beim Halten und Abschütteln .
Konfuser Typ : Irrt auf der Damentoilette herum und sucht nach dem Pinkelbecken .
Umweltbewußter Typ : Pinkelt ins Becken seines Nachbarn , um Spülwasser zu sparen .
Artistischer Typ : Pinkelt im Handstand .
Hinterhältiger Typ : Läßt beim Pinkeln einen fahren , schnüffelt und sieht den Nachbarn vorwurfsvoll an .
Aufgeregter Typ : Kann das Hosenloch nicht finden , zerreißt die Hose oder reißt die Knöpfe ab .
Schläfriger Typ : Pinkelt durch das Hosenbein in die Schuhe , geht mit offenem Stall weg und ordnet 10 Minuten später ein .
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