Keine Laune der Natur
Als ich kürzlich in der Dresdner - Neustadt bei mäßigem Aprilwetter einen kurzen Einkaufsbummel erledigen durfte, ehe die neue Sommerbereifung aus der Bautzner Landstraße aufgezogen war, kam mir eine junge Frau entgegen, deren rechter Fuß eine extreme Fehlstellung aufzeigte. Sie konnte sich nur langsam bewegen, denn sie musste dieses Bein nachziehen. Eine Frau mit einer Gehbehinderung ist eigentlich kein außergewöhnlicher Anblick. Dennoch erinnerte ich mich an einen meiner ersten, größeren Zivilrechtsfälle aus den letzten Jahren der 80er.
Irgendwann erschien in meinem Büro in der Hastedter Heerstraße ein jüngerer Mann. Er stellte sich bei mir als ein Nachbar vor, der ab gleich einen " Hausanwalt " benötige. Nun, dieser Begriff lässt sich inhaltlich weit auslegen und deshalb wie ein " Wrigley´s " - Kaugummi ziehen. Was immer er damit aussagen wollte, ob er sich selbst aufwerten wollte oder ob er in diesem Moment einfach nur die Aussage zu treffen gedachte, dass er sich einen Rechtsanwalt aus leisten könne, lasse ich mal dahingestellt bleiben. Jedenfalls kam der Herr Nachbar zunächst mit einem Verkehrsordnungswidrigkeitenfall vorbei.
Er war auf der Heimfahrt von seiner Arbeitsstelle bei dem Mercedes - Werk in Bremen - Sebaldsbrück " geblitzt " worden. Okay, es war keine große Sache, aber für einen Feld - Wald - und Wiesenanwalt macht Kleinvieh auf Mist, also ein OWiG - Mandant gibt auch Gebühren.
Später empfahl mich der Nachbar in seinem Bekanntenkreis und langsam steig die Anzahl der Mandate an.
Der Nachbar war seit einiger Zeit verheiratet und seine Frau gebar dann einige Monate nach seinem ersten Erscheinen eine Tochter. Und just wegen dieser, sie wurde Vanessa getauft, kam das Ehepaar aus der Nachbarschaft eines Tages bei mir erneut ins Büro.
Es war ein eher trauriger Anlass. Vanessa wurde mit einer Behinderung geboren. Der rechte Fuß war nicht vollständig ausgebildet. Es fehlten dort Zehen sowie der Fußballen und der vordere Teil war nicht vollständig ausgebildet. Der Nachbar zeigte mir hiervon Fotos. Die Bilder gingen mir schon sehr nahe, weil ich auch hier selbst vorbelastet war. Der Mandant hatte auch einen Schuldigen gefunden. Doch bei dieser Bewertung hielt ich mich sehr zurück.
Nun, der Nachbar unterschrieb mir eine Reihe von Vollmachten, damit ich die Krankenakte der Tochter einsehen konnte und Korrespondenz mit den vermeintlichen Verursachern führen durfte. Doch: Die Mandantin Vanessa füllte im Verlaufe der Folgejahre ein halbes Fach des Aktenschranks. Da gab es Streit mit dem Versorgungsamt wegen der Zuerkennung eines Schwerbehindertenstatus ( GdB / GdE ), mit der Krankenkasse wegen der verweigerten Kostenübernahme für orthopädische Schuhe usw. Doch die Hauptakte " Vanessa " war eben der Disput wegen der behaupteten Verursachung jener Behinderung durch eine Chemische Reinigung, die unterhalb der einstigen Mietwohnung des Ehepaars betrieben wurde.
Der mutmaßliche Giftstoff Perchlorethylen ( kurz: Per ), sollte - so die Annahme des Vaters und Mandanten - zu der Missbildung des Fußes geführt haben.
Per wurde einst als aggressives Lösungsmittel nur mit laxen Umweltauflagen auch in den Chemischen Reinigungen angewandt. Daher standen die Fässer mit dem Giftstoff auch offen in dem Innenhof des Wohnhauses herum. Nun behauptete der Kindesvater, dass auch das Abluftsystem von der Reinigung undicht gewesen sei und die Dämpfe deshalb in das einstige Schlafzimmer der Eltern eingedrungen seien. Das behauptete der Kindesvater und Mandant jedenfalls steif und fest.
Doch nach dem ehernen, juristischen Grundsatz: " Wer will was von wem? " musste der Mandant, eher aber, die behinderte Tochter, die Kausalität zwischen der Chemischen Reinigung, deren Inbetriebnahme, der - mutmaßlich - unsachgemäßen Verwendung des Giftstoffs Per sowie der Fehlbildung des Fußes beweisen. Nur: Wie?
Die Wochen , die Monate vergingen. Der Kindesvater schlug in schöner Regelmäßigkeit, so zwei bis drei Mal pro Woche - allerdings nur dann, wenn er Spät- oder Nachtschicht bei Daimler hatte - in meinem Büro auf. Eigentlich nervte er; uneigentlich tat er mir unendlich leid. Letztere, emotionale Anwandlung ist für einen Juristen nie gut, denn diese könnte ihn für die vielen Gegner im Kampf um Geld, Recht und Ungerechtigkeit in der profanen Rechtsprechung, angreifbar machen.
Er war zu jener Zeit auch stolzer Vater einer Tochter. Sie wurde vor 27 Jahren gesund, wenn auch untergewichtig und daher für den Aufpäppelungsapparat im Bremer St. Jürgen - Krankenhaus vorgesehen, geboren. Knapp 1, 5 Jahre zuvor verstarb mein, mit einer Reihe von Fehlbildungen geborerener Sohn Maurice dort. Er war bereits unmittelbar nach der Geburt ohne die vielen Schläuche, die von noch mehr Geräten in seinen Körper geleitet worden waren, nicht lebensfähig.
Jetzt aber jetzt ging es um die behinderte Tochter des Mandanten mit dem Namen Vanessa.Sie hatte eine Verschmächtigung am rechten Fuß und dieses hatte wiederum eine konkrete Ursache. Der Kindesvater behauptete nach wie vor, dass es an dem Per gelegen habe, was damals in das Schlafzimmer der Eheleute eingedrungen sei, was aus den darunter - illegal - gelagerten Metallfässern auslief und - ebenfalls illegal - bei dem Ablaufen aus dem Rohrleitungssystem der Chemischen Reinigung in mehreren Wannen aufgefangen wurde und was aus den 24 Stunden lang geöffneten Fenstern des Reinugungsbetriebs entwich.
Der Kindesvater kämpfte wie ein Löwe gegen die Betreiber der Reinigung, gegen das ihm bislang zuteil gewordene Unrecht und gegen sich selbst, weil er eine nicht gesunde, eine behinderte Tochter gezeugt haben sollte. Ich fragte ihn in den vielen Gesprächen, die mehr psychologischen Charakter hatten, denn mit der Juristerei in einem Zusammenhang standen, ob in seiner Familie, in der Abstammungslinie seiner Frau, irgendwelche genetische Auffälligkeiten gewesen wären. Ich fragte dieses deshalb, weil ich knapp 1 Jahr zuvor selbst diese Fragen beantworten sollte. Er beantwortete - leicht empört - meine Frage mit einem eindeutigen Nein.
Ich hatte inzwischen das Landgerichtsurteil zugestellt bekommen. Die Zivilkammer behauptete darin, dass die Kausalität zwischen dem Einsatz von Per in der Chemischen Reinigung und der Körperbehinderung der Tochter Vanessa nicht bewiesen worden sei. Die Einholung eines Sachverständigengutachtens sei nicht erforderlich gewesen, weil es sich bei jenem Beweisantritt um einen - nach der Zivilprozessordnung ( ZPO ) - unzulässigen Ausforschungsbeweis handele.
Um es schon aus damaliger Sicht der Dinge deutlich zu sagen: Das Gericht hatte keinen Bock auf dieses Verfahren und weil ich als Feld -, Wald - und Wiesen - Krauter dort keinen Namen hatte, bügelte die Kammer die Klage ab.
Der Kindesvater tobte, weil seine Tochter inzwischen über das Versorgungsamt einen Behindertenstatus mit einer - damaligen - GdB - von 30 % . Das Versorgungsamt Bremen hatte über Monate sämtliche konsultierte Ärzte befragt und dann eigene Richtwerte herangezogen.
Die Mandanten waren Rechtschutz versichert. Die " DAS " übernahm die Prozesskosten. Ich legte bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht Berufung ein.
Im Verlaufe der vielen Monate bis zum Verhandlungstermin, sammelte ich fleißig neue Materialien. Darunter auch ein Urteil des Landgerichts Weiden i.d. Oberpfalz. Ich hatte es von einem dort zugelassenen Kollegen erhalten. Und seine Akten dazu. Zuvor schrieb ich dem Kollegen, dass ich in einem ähnlich gelagerten Fall einen Prozess vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen führen würde. Der Kollege war offensichtlich beeindruckt, dabei hatte er in seinem Verfahren bereits mehr erreicht als ich.
Sein Mandant war schwerstbehindert zur Welt gekommen. Die Eltern wohnten auch über einer Chemischen Reinigung. Der Betreiber und Vermieter hatte hier ein Abluftrohr installiert, das die giftigen, weil gesundheitsschädigenden Dämpfe, darüber direkt in das elterliche Schlafzimmer einführte.
So, wie es bei meinen Klienten auch der Fall war.
Der Sohn kam mongoloid zur Welt. Zudem wies er diverse Verkrüppelungen / Verschmächtigungen an sämtlichen Extremitäten auf. Die von mir nicht geliebte " BILD " - Zeitung berichtete - bundesweit - über diesen Fall. Mein Mandant hatte dieses dort gelesen und mir den Artikel ausgeschnitten. Wie gesagt: Der Kindesvater kämpfte wie ein Berserker gegen den Rest der Welt und solche Mandanten sind ein wahrer Glücksfall für jeden Anwalt.
Soviel Engagement beeindruckte mich nicht nur, sondern ließ in mir den Rächer, den Robin Hood für alle Unterdrückten, Verarschten und in einem falschen Elternhaus Geborenen aufkommen. Ich war selbst Vater und hatte jenen Leidenswegs beschritten, der in solchen Fällen vorgesehen ist. Also legte ich mich ordentlich ins Zeug.
Ich begründete die Berufung und lief dabei zur Höchstform auf. Der Kollege aus der Anwaltsfabrik auf der Gegenseite zollte mir später sogar Lob dafür ( Was in jener Zeit wegen der existierenden Konkurrenzverhältnissen absolut unüblich war ).
Weil ich das ergangene Urteil des Landgerichts Weiden in die Berufungsschrift mit einbinden konnte, schien auch der Zivilsenat des OLG etwas beeindruckt zu sein. Wenngleich meine Schriftsätze eine Katastrophe waren, denn ich konnte mir keine gelernte Schreibkraft leisten.
Der Zivilsenat sah darüber milde hinweg. Andere Richter legten den katastrophalen Sülz in Bezug auf hanebüchene Orthografiefehler etwas strenger aus. Richter am Amtsgericht C. stellte süffisant fest: " Da ist Ihre Schreibkraft wohl Amok gelaufen ? ". Ein Vorsitzender Richter einer Zivilkammer des Landgerichts Bremen rüffelte mich vor versammelter Mannschaft mit den Worten: " Es erscheint für die Klägerin Herr Rechtsanwalt W.... Ihre Schriftsätze sind eine Katastrophe! "
Jedenfalls bekam ich in jenem Fall beim OLG Bremen nahezu eine Roten Teppich ausgerollt. " Herr Rechtsanwalt W. hin, Herr Rechtsanwalt W. her... " Der Senat schlug vor, um kein Urteil schreiben zu müssen, dass die Beklagten an die Klägerin einen Betrag von 30.000 Deutsche Mark zahlen; womit sämtliche Ansprüche aus dem Verfahren erledigt seien.
Die Mandaten willigten nach intensiver Diskussion ein.
Einige Wochen später überwies die eintrittspflichtige Betriebshaftpflichtverischerung den Betrag auf eines meiner Kanzleikonten. Noch nie war dieses so ausgeglichen, wie zu jenerm Zeitpunkt. Leider floss der Betrag alsbald wieder ab und die 14,75 % Überziehungs - oder exakter Dispositionszinsen liefen weiter gegen mich.
Ich sandte die Akten mit einer Kopie des Urteils und des Vergleichs an den Kollegen in Weiden zurück und bedankte mich für seine Mithilfe, Die Eltern des behinderten Kindes zogen einige Monate nach dem Ende des Verfahrens in einen anderen Stadtteil. Ich habe danach nie wieder etwas von ihnen gehört.
Wenn die Weißkittel mit ihrem erlernten Wissen am Ende sind, sprechen sie bei Anomalien gerne von " einer Laune der Natur ". Wenn meine Zunft am Ende ist, werden Klagen eher abgewiesen. Klassenjustiz?
Gut´s Nächtle mit:
" Ampacity " - " Ultima Hombre " - 2013:
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