" Unschuldig " : Die ARD bescherte dem Zuschauer einen langen Fernsehabend
Am vergangenen Samstag hat die alte ARD dem Gebühren zahlenden Zuschauer ein zweiteiligen Fernsehfilm an einem Stück kredenzt und dieses zur aller besten Sendezeit, ab 20.15 Uhr. Wer da eingeschaltet hatte, wurden nicht eintäuscht.
Unter dem Titel " Unschuldig " waren Felix Klare als verurteilter Mörder Alex Schwarz, Britta Hammelstein in der Rolle als Kommissarin Katrin Jahnke, Steven Scharf als Kommissar Jan Menhart sowie Florian Panzner als Sven Kolbeck , Anna Loos als Marion nebst Ehemann Uwe, der von Godehard Giese gepielt wird zu sehen. Sascha Alexander Gersak ist Schwarzéns Bruder Daniel.
Schwarz wird nach 7 Jahren Haft im Zuge eines Wiederaufnahmeverfahrens auf freien Fuß gesetzt, weil ein inzwischen todkranker Mithäftling, der ihn einst im Strafverfahren mit belastet hat, seine Aussage von damals widerruft.
Die Kriminaloberkommissarin Jahnke soll nun die Ermittlungen in dem einstigen Strafverfahren leiten und den Fall erneut aufrollen.
Hierbei beginnt ein spannend inszeniertes Wechselspiel zwischen be - und entlastenden Indizien sowie Zeugenaussagen, innerhalb dessen dem Zuschauer auch verschiedene, mögliche Tatverdächtige präsentiert werden.
Eine umfassende Film - Rezension findet sich u.a. hier:
http://www.tittelbach.tv/programm/fernsehfilm/artikel-5411.html
Auch wenn ich nicht der große Freund der Samstagabendunterhaltung in den beiden Hauptprogrammen der Öffentlichen Rechtlichen bin, so habe ich es dieses Mal bis zum Ende des durchaus anspruchsvollen Zweiteilers ausgehalten.
Vielleicht
lag es auch daran, dass der Film versucht hat, einen juristischen Leckerbissen
mit zu verarbeiten. Das Wiederaufnahmeverfahren im Strafrecht gehört zu einer
besonderen Kategorie, denn es wird eher selten und noch seltener erfolgreich
angewandt. Wenngleich in dem zweiteiligen Fernsehfilm der Ablauf jenes
Prozedere nicht ganz realitätskonform wiedergegeben wurde. Wenn der hier
zunächst wegen Mordes rechtskräftig Verurteilte ein Wiederaufnahmeverfahren
betreibt, das in einem Freispruch von diesem Vorwurf mündet, so werden gegen
ihn keine weiteren strafrechtlichen Ermittlungen geführt, weil dieses nach den
hiesigen Gesetzes ( reformatio in peius ) verboten ist; zudem das
Rechtskonstitut des ne bis in idem ( des Verbots der Doppelbestrafung ) gilt. Auch
ist der einst Verurteilte nicht aufgrund eines gerichtlich festgestellten
Verfahrensfehler in der erstinstanzlichen Entscheidung nach 7 Jahren verbüßter
Haft auf freien Fuß gelangt, sondern das Urteil von damals wurde wegen eines
vorliegenden Wiederaufnahmegrundes aufgehoben und der einst Verurteilte in der
Konsequenz freigesprochen.
Dennoch
zeigte der Film viele Facetten des zwischenmenschlichen Bereichs auf, in dem
sich ein einstiger „ Mörder „ in der Gesellschaft aufhält, wenn er als solcher
trotz des Freispruch immer noch angesehen wird.
RAY DAVIS - The Getaway ( Lonesome Train ) - Other People´s Lives - 2006:
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