" Unschuldig " : Die ARD bescherte dem Zuschauer einen langen Fernsehabend


Am vergangenen Samstag hat die alte ARD dem Gebühren zahlenden Zuschauer ein zweiteiligen Fernsehfilm an einem Stück kredenzt und dieses zur aller besten Sendezeit, ab 20.15 Uhr. Wer da eingeschaltet hatte, wurden nicht eintäuscht.

Unter dem Titel " Unschuldig " waren Felix Klare als verurteilter Mörder Alex Schwarz, Britta Hammelstein in der Rolle als Kommissarin Katrin Jahnke, Steven Scharf als Kommissar Jan Menhart sowie Florian Panzner als Sven Kolbeck , Anna Loos als Marion nebst Ehemann Uwe, der von Godehard Giese gepielt wird zu sehen. Sascha Alexander Gersak ist Schwarzéns Bruder Daniel.



Schwarz wird nach 7 Jahren Haft im Zuge eines Wiederaufnahmeverfahrens auf freien Fuß gesetzt, weil ein inzwischen todkranker Mithäftling, der ihn einst im Strafverfahren mit belastet hat, seine Aussage von damals widerruft.


Die Kriminaloberkommissarin Jahnke soll nun die Ermittlungen in dem einstigen Strafverfahren leiten und den Fall erneut aufrollen.


Hierbei beginnt ein spannend inszeniertes Wechselspiel zwischen be - und entlastenden Indizien sowie Zeugenaussagen, innerhalb dessen dem Zuschauer auch verschiedene, mögliche Tatverdächtige präsentiert werden.


Eine umfassende Film - Rezension findet sich u.a. hier:



http://www.tittelbach.tv/programm/fernsehfilm/artikel-5411.html



Auch wenn ich nicht der große Freund der Samstagabendunterhaltung in den beiden Hauptprogrammen der Öffentlichen Rechtlichen bin, so habe ich es dieses Mal bis zum Ende des durchaus anspruchsvollen Zweiteilers ausgehalten.



Vielleicht lag es auch daran, dass der Film versucht hat, einen juristischen Leckerbissen mit zu verarbeiten. Das Wiederaufnahmeverfahren im Strafrecht gehört zu einer besonderen Kategorie, denn es wird eher selten und noch seltener erfolgreich angewandt. Wenngleich in dem zweiteiligen Fernsehfilm der Ablauf jenes Prozedere nicht ganz realitätskonform wiedergegeben wurde. Wenn der hier zunächst wegen Mordes rechtskräftig Verurteilte ein Wiederaufnahmeverfahren betreibt, das in einem Freispruch von diesem Vorwurf mündet, so werden gegen ihn keine weiteren strafrechtlichen Ermittlungen geführt, weil dieses nach den hiesigen Gesetzes ( reformatio in peius ) verboten ist; zudem das Rechtskonstitut des ne bis in idem ( des Verbots der Doppelbestrafung ) gilt. Auch ist der einst Verurteilte nicht aufgrund eines gerichtlich festgestellten Verfahrensfehler in der erstinstanzlichen Entscheidung nach 7 Jahren verbüßter Haft auf freien Fuß gelangt, sondern das Urteil von damals wurde wegen eines vorliegenden Wiederaufnahmegrundes aufgehoben und der einst Verurteilte in der Konsequenz freigesprochen.



Dennoch zeigte der Film viele Facetten des zwischenmenschlichen Bereichs auf, in dem sich ein einstiger „ Mörder „ in der Gesellschaft aufhält, wenn er als solcher trotz des Freispruch immer noch angesehen wird.



RAY DAVIS - The Getaway ( Lonesome Train ) - Other People´s Lives - 2006:




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