Fine Guard - Mund - und Nasenschutz, die Maske die in Bayern nicht zugelassen ist.



Chaos kann in sich eine gewisse Methodik entwickeln. Nicht von ungefähr wird deshalb behauptet: " Obgleich es Wahnsinn ist, so hat es doch Methode ".

Auch die " Corona " - Seuchen - Politik ist chaotisch, wenngleich sie dem Wahnsinn nicht sehr nahe kommt. 

Seit beinahe einem Jahr muss sich der " Normalo " hierbei unter anderem mit den Tücken des föderalen Gesundheitssystems herum schlagen. Was in einem Bundesland erlaubt, bleibt in dem anderen Bundesland untersagt.  Dieses galt zunächst auch für die Pflicht, in und an öffentlichen Bereichen sowie innerhalb der geöffneten Geschäfte eine Mund - und Nasenbedeckung tragen zu müssen.

Eine Bundesländer setzten diese - aus Asien kommende und bei dort auftretenden Grippe - Pandemien längst üblich gewordene - Pflicht erst verzögert um. Der Hintergrund hierfür war vollkommen einleuchtend: Es gab jene Masken nicht in genügender Anzahl, als dass diese an alle Verpflichteten hätten verteilt bzw. verkauft werden können.

Erst später hatten Bund und Länder jene medizinischen Masken in ausreichender Stückzahl geordert und angeschafft. Die Zwischenlösung lautete deshalb: Es waren auch Masken aus Stoff oder in Gestalt einer Eigenproduktion zugelassen.

Damit ist seit Januar 2021 endgültig Schluss. Dazu heißt es auf der Internetseite des Bundesminsteriums für Gesundheit: 


" Bereits seit dem 15. Dezember 2020 erhalten Menschen aus Risikogruppen Zugang zu vergünstigten FFP2-Masken. Ab dem 16. Februar 2021 können sich nun auch Menschen, die  Arbeitslosengeld II beziehen, kostenlose FFP2-Masken abholen. " 

Zitatende aus: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/schutzmv.html?fbclid=IwAR1ZsHTuu5cNRkbvqnAlRul821iBgJfopUoqu00ygGcODkuAG3ZalNltbXk


Und weiter wird dazu ausgeführt:


" Die Anspruchsberechtigten bekommen nach der „Ersten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung“ je 10 Masken pro Person. Sie erhalten dafür in Kürze einen Brief ihrer Krankenkasse, den sie zusammen mit ihrem Personalausweis in der Apotheke vorzeigen. Abgeholt werden können die Masken zwischen dem 16. Februar und dem 6. März 2021.

Bereits ab dem 15. Dezember 2020 konnten sich über 60-Jährige sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Risikofaktoren drei kostenlose FFP2-Schutzmasken (oder vergleichbar) in der Apotheke abholen. Dazu genügte die Vorlage des Personalausweises oder die nachvollziehbare Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer der Risikogruppen.

Seit Januar erhalten die Berechtigten zudem zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen oder ihrer privaten Krankenversicherung. Diese können sie ebenfalls in den Apotheken einlösen. Die Anspruchsberechtigten zahlen dann pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro hinzu. 

Ein Anspruch auf Schutzmasken nach der ersten Verordnung besteht, wenn die Versicherten das 60. Lebensjahr vollendet haben oder bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder einer der folgenden Risikofaktoren vorliegt:

  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
  • chronische Herzinsuffizienz,
  • chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4,
  • Demenz oder Schlaganfall,
  • Diabetes mellitus Typ 2,
  • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
  • stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
  • Trisomie 21,
  • Risikoschwangerschaft.  "

Zitatende aus: a.a.O.


Weil es mittlerweile ausreichend, weil insbesondere aus China kommende, Schutzmasken gibt, ist die Angebotspalette weitreichend. FFP 2 - oder auch FFP3 - Masken werden nicht nur im Internet in Hülle und Fülle angeboten. Doch dahinter verbirgt sich so manch faules Ei. Oft werden Plagiate verkauft, die keine Prüfziffer aufweisen. Ein wirksamer Schutz ist dadurch nicht gewährleistet.

Neben den FFP 2 - und FFP 3 - Masken bieten Hersteller auch solche an, die einen angeblich noch wirksameren Schutz vor " Corona " bieten sollen. 

Der sich " Fine Guard " nennende Hersteller bietet anti - viralen Schutz durch seine Mund - und Nasenbedeckungen an. Eine Zertifizierung nach standardisierten Prüfungen der zugelassenen Stellen  ist indes offensichtlich bislang nicht erfolgt. 

 So gibt es hier - wie üblich - eine heftige Diskussion darüber, ob solche Masken nach der entsprechenden Gesetzesänderung überhaupt in und an den beschrieben Orten getragen werden dürfen.

https://www.proidee.de/sicherheit-ordnung-sauberkeit/schuetzen-sichern/mund-nasen-bedeckung-livinguard


https://cdn.beobachter.ch/sites/default/files/Beobachter-Labortest-Schutzmasken.pdf


https://www.test.de/Masken-Welcher-Mund-Nasen-Schutz-hilft-am-besten-gegen-Corona-5692592-0/#id5692617


Tatsächlich sind diese und auch andere Masken als gleichwertig im Sinne der " Corona - Verordnung " anzusehen. 

Sofern eine Maske die Zulassung nach DIN EN 14683 (Typ I, II, IIR) aufweist, handelt es sich bei diesem Maskentyp um eine medizinische Schutzmaske im Sinne der Corona-Verordnung.

Eine Zulassung nach der vorgenannten DIN-Norm erfüllen dabei auch andere Masken, die beispielsweise nicht wie eine klassische OP-Maske aussehen.
Gleichwohl sind diese nach der Corona-VO eine zulässige medizinische Maske, wie beispielhaft Modelle der Firma Livinguard oder U-Mask, mit der Zulassung nach DIN EN 14683 (Typ I, II, IIR).

Bitte beachten Sie jedoch, dass bei der Verwendung einer solchen Maske, die nicht wie eine klassische OP-Maske aussieht, verstärkt kritische Nachfragen von Menschen aus ihrer Umgebung auf Sie zukommen könnten.

» Mehr Informationen zu Maskentypen finden Sie hier auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. "


- Zitatende -  aus: 


https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/alltagsmaskenpflicht-in-niedersachsen-antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-187161.html


Nur in Bayern soll dieses Gleichstellung nicht erfolgt sein. Warum wohl nicht?



BUDGIE  -  All Night Patrol  -  1971:






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