Sieg gegen " Sieg Heil "
Der so genannten Dritten Gewalt in diesem, sich nicht Krisen beschäftigenden Land, kann seit ihrer Installation als solche, nämlich von vor mehr als 73 Jahren, sehr vieles nachgesagt werden. Nach der Verabschiedung des Bonner Grundgesetzes, mit dem festgelegt war, dass der künftige westdeutsche Staat als Bundesrepublik Deutschland auf einer Form von " Gewaltenteilung " basieren soll, gab es bei der Umsetzung dieses Konstituts erhebliche Probleme. Es waren - kriegsbedingt - nicht genügend Männer vorhanden, die sich als entnazifiziert geltend, für die vielen zu besetzenden Funktionen eigneten.
Der Kathole Adenauer löste dieses Problem völlig pragmatisch und im Sinne der herrschenden Schwarzen, die zuvor einen braunen Anstrich trugen: " Jetzt ist aber mal gut mit der Entnazifizierung! ", soll er so oder so ähnlich befohlen haben. Sein Fußvolk kuschte und flugs blieben jene Verbrecher aus dem " Tausendjährigen Reich ", das ja bekanntlich nach - sehr gut gerechnet - 13 Jahren in Schutt und Asche gefallen war, unbestraft. Mehr noch, sie durften, weil sie aufgrund ihrer Herkunft und der damit verbundenen Profession zu höheren Aufgaben berufen waren, die alten Aufgaben im neuen Gewand wieder übernehmen.
Zyniker unter uns behaupten hierzu, dass aus dem Berufsverbrechern und Rechtsbeugern des " Volksgerichtshofs " alsdann der Bundesgerichtshof wurde, doch ganz soweit möchte ich bei der Kritik an der personellen Besetzung jener Gerichte, die nunmehr auf die Einhaltung der damals noch überschaubaren Gesetze zu achten hatten, nicht mit gehen. Fakt ist aber: So mancher Brauner im schwarzen Kittel und zunächst noch mit Kopfbedeckung, konnte bei der Dritten Gewalt wieder Unterschlupf finden und dort sein " gesundes Volksempfinden " zum Besten geben.
Mehr als 7 Dekaden später habe ich als eins in diesem Genre Ausgebildeter, an der Redlichkeit vieler im Staatsdienst agierenden Damen und Herren Kollegen, das immer komplexer und zunehmend komplizierter werdende Materie herum zu ziehen, um die starren Vorschriften in irgendeiner Form mit der Lebensrealität abzudecken, keine großen Zweifel.
Doch gibt es hier auch nicht gerade wenige Ausnahmen, Bei so mancher, der Tausenden Entscheidungen, die im Verlaufe eines Jahres von Gerichten gefällt werden, habe ich nicht selten so meine Schwierigkeit die Plausibilität und die Lebensnähe zu erkennen.
Der Zivilrechtsstreit der Politikerin und Bundestagsabgeordneten Renate Künast dürfte in groben Zügen wohl auch dazu zählen. Wie es in und von dem Medienwald berichtet wurde, klagte die Politikerin gegen den " Facebook ", jetzt " Meta " - Konzern auf Herausgabe der Namen von Kommentatoren einer von dem gerichtsbekannten und rechtskräftig wegen Volksverhetzung und Verleumdung verurteilten Mannes aus Halle / Saale ( https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-halle-sven-liebich-zehn-monate-haft-verleumdung-renate-kuenast/ ).
Der regional bekannte " Rechtsextremist " versucht seit Jahren auf sich aufmerksam zu machen, indem er unter anderen auf Internetseiten seine - nicht selten durch manipulierte Aussagen von Politikern - eigene Auffassung der hauseigenen Gemeinde kredenzt, um hiermit überzogenen Reaktionen in Gestalt von Beleidigungen gegen von ihm an den Pranger gestellter Politiker hervor zu rufen. Dieses geschah auch gegen Frau Künast.
Die setzte sich indes gegen die virtuelle und gezielte Hetze zur Wehr. Sie rief dazu die Berliner Zivilgerichte an und erhielt hier nur zum Teil Recht. Letztendlich entschied dazu dann das Bundesverfassungsgericht:
https://www.rechtsanwalt-gessner-berlin.de/renate-kuenast-bverfg/
Weil in derartigen Fällen - was nicht gerade selten vorkommt - die Richter in Karlsruhe eine andere Rechtsgüterabwägung vornehmen, verwundert es den Fachkundigen nicht, dass dieses Gericht zu einer andersartigen Entscheidung kam. Es hielt die beleidigenden Kommentaren nicht nur für völlig überzogen, sondern sah in ihnen eine von der Meinungsfreiheit nicht gedeckte Schmähkritik. In diesen Fällen ist eine Rechtsgütergegenüberstellung obsolet, womit auch klar sein dürfte, dass beleidigende Äußerung ohne Sachbezug in einem öffentlichen Raum, wie es das Internet nun einmal ist, per se persönlichkeitsrechtsverletzend sind.
Damit zeigt sich aber auch: Nicht jede öffentliche Person, insbesondere Politiker, müssen sich von irgendwelchen Dahergelaufenen in ehrverletzender Weise an den Pranger stellen lassen, sondern können dagegen in der vorgesehenen Form auf dem Zivilrechtswege vorgehen. Womit Plattenformen in Gestalt der Sozialen Medien in der derartigen Fällen verpflichtet sind, den Namen des Urhebers solche Meinungsäußerungen an den hiervon Betroffenen auf dessen Verlangen herauszugeben.
Das erstinstanzliche und ebenso das Urteil des im Berufungsverfahren befasste Berliner Kammergericht erhielten somit eine schallende juristische Ohrfeige. Eine gewaltigen Tritt in den dicken Allerwertesten erhielten auch jene Beteiligten, die sich an der von dem Hallenser Neo - Faschisten initiierten Hetzkampagne gegen Frau Künast mittels und dabei unter Außerachtlassung jedweder grundlegender Rechtschreibregelungen beteilig hatten. Auf sie wird sowohl ein Straf - als auch ein Zivilverfahren zukommen, an deren Ende mindestens hohe vierstelligen Gerichts - sowie Anwaltskosten, wie gegebenenfalls eine monetäre Entschädigung in Form von Schmerzensgeld als Forderung der Politiker zukommen. Eine mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für jeden Betroffenen ruinöse Angelegenheit. Weshalb sich die dringende Empfehlung an solche geistigen Amöben mit stark eingeschränkten Rechtschreibkenntnissen anbietet:
" Schreiben ist Silber, Schweigen aber Gold "
Oder: " We keine Ahnung hat, sollte mal lieber den Mund halten " ( Erteilter Rat des Ex - Kanzlers Helmut Schmidt ).
ERIC BURDON / JIMMY WITHERSPOON - The Law Must Change - Black & White - 1976:
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