Immer wieder, immer wieder - Österreich?

 


Als vor knapp drei Jahren das Todesvirus SARS -  Cov 2 seinen Zug durch die Länder der Erde startete, waren diese diesem zunächst hilflos ausgeliefert. Allein im ersten Jahr der Pandemie starben 2020 starben weltweit etwa 2.000.000 Menschen an oder mit Covid - 19. Insgesamt sind es aktuell 6,71 Millionen. 

Davon entfallen auf Deutschland 163.000; auf das Nachbarland Österreich 21.482 Tote.

 Statistiker könnten jetzt diese Zahlen in Relation zu der Gesamtbevölkerung setzen und würden dann dabei zu folgenden Ergebnissen kommen:


Österreich zählt 8,956 Millionen Einwohner. Womit auf 0,0002 Bürger des Landes ein Covid - 19 - Toter fiele. Das sieht nicht sehr dramatisch aus, doch die Probleme im Zusammenhang mit der SARS - Cov2 - Erkrankung liegen woanders. Die Folgen nach einer überstandenen Covid - 19 - Infektion werden in Gestalt der zunächst verbleibenden Gesundheitsbeeinträchtigungen erst deutlich. Hieraus resultiert zumeist eine Arbeits - und Erwerbsunfähigkeit, die allenfalls über langwidrige Therapien abgemildert werden können.

Dieses alles spielt eine gewichtige Rolle in einer Reihe von Zivilprozessen, mit denen sich zunächst das Landesgericht Innsbruck zu befassen hatte oder noch hat. Dieses wies in stoischer Gelassenheit sämtliche, dort bislang erhobenen " eingebrachten " Klagen ab und verwies in den jeweiligen Begründungen unter anderen darauf, dass der dortigen Beklagten ( die Republik Österreich ) keine schuldhafte Verletzung ihrer Amtspflichten nachzuweisen sei. 

Eine daraufhin eingelegte / " eingebrachte " Berufung vor dem Oberlandesgericht in Wien folgte dieser Entscheidung nicht und verwies die Streitsache wegen offenkundiger " Feststellungsmängel " an das erstinstanzliche Gericht in Innsbruck zurück. Es erteilte in seiner Entscheidung die Auflage, dass die landesgerichtliche Entscheidung sich nicht mit der Rechtsfrage befasst habe, ob und inwieweit der aus Deutschland stammende Kläger von der Information des zuständigen Landesamtes Tirol Kenntnis erhalten habe, wonach zwei an SARS - CoV 2 erkrankte Isländer, sich in einem von ihnen benutzten Flugzeug ( Reykjavik - München ) angesteckt hätten.

Das Oberlandesgericht Wien ließ zudem die Revision gegen dieses Urteil bei dem Obersten Gerichtshof zu, weil es der Auffassung ist, dass weitere Rechtsfragen, wie jene nach dem Fehlen einschlägiger Judikatur zum Schutzzweck von Bestimmungen des Epedimiegesetzes zu kläen seien.       

https://www.tt.com/artikel/30826868/gericht-wies-in-causa-ischgl-klage-auf-schadenersatz-ab-urteil-aufgehoben

In einem ähnlichen Zivilrechtsverfahren verklagt eine ebenfalls an Covid - 19 erkrankte Frau aus Deutschland zudem ein Hotel in Ischgl, das ihr - nach eigenem Vortrag - bei der Anreise von der Mitarbeiterin der Unterkunft erklärt und bestätigt habe, dass " Corona " vor Ort kein Problem sei. Die Frau leidet - so ihr Prozessvorbringen - seit der Erkrankung mit SARS - CoV 2 an Lungenproblemen.

In einem rechtlich anders einzuordnenden Verfahren hat die Republik Österreich das Bundesland Tirol wegen Feststellung verklagt, weil die Bundesbehörden die Auffassung vertreten, dass dieser ( de Bund ) nicht für die durch das undurchsichtige Verhalten der Landesbehörden im Fall Ischgl zu haften haben.

Insgesamt werden weitere 100 Zivilverfahren vor dem Landesgericht in Innsbruck wegen der Vorfälle im März 2020 geführt. Für Fachkundige oder Juristen dürfte dabei die Frage nach der drohenden Verjährung eventueller Schadenersatzansprüche werden, denn nach Paragraf  1489 Absatz 1 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs ( AGBG ) verjähren solche Ansprüche nach drei Jahren, beginnend mit dem Zeitpunkt ihrer Kenntnisnahme durch einen sich darauf Berufenden.   

https://www.tt.com/artikel/30831267/klage-gegen-land-tirol-droht-bund-will-in-causa-ischgl-nicht-haften 

So mäandert der Ischgl - Covid - 19 - Hotspot - Skandal vom März 2020 durch die österreichische Justiz. Auf der Suche nach dem wahren, den einzigen Schuldigen, ergehen sich die Beteiligten in wechselvollen Scharmützeln, in der Hoffnung die symbolisch blinde Göttin der Gerechtigkeit möge ihnen beistehen.    

Auf Seiten der Kläger sei schon jetzt gesagt: Die Hoffnung auf Gerechtigkeit in diesem Alpenländle stirbt nicht zuletzt, sondern bereits mit der " Einbringung " der Klageschrift. Die mühsam, langsam mahlenden Mühlen der Dritten Gewalt sind je nach Regionalfaktor ÖVP / ÖFP oder noch brauner angetüncht. Da hat ein Ausländern keine und ein " Piefke " aus dem Nachbarstaat jenseits der Alpen schon gar keine Chance.

Weil die strafrechtliche Seite des Skandals rund um das verruchte Apre´ - Ski - Sodom im Paznaun gelegene Örtchen mittlerweile eingestellt wurde, weil keinem der fünf Beschuldigten ein strafbares Verhalten nachzuweisen wäre, bleibt die Hoffnung auf Satisfaktion durch die österreichischen Zivilgerichtsbarkeit. Doch - siehe oben - hier laufen die 100 klagenden Parteien gegen Gummiwände. In der Bundesrepublik Österreich gilt für Ein - und Durcheisende der eherne Grundsatz, wonach laut Paragraf 1 dessen, der Staat immer recht hat und wenn dieses nach Paragraf 2 einmal nicht der Fall sein sollte, dann automatisch Paragraf 1 anzuwenden ist.

Gleiches ist in der Causa Ausländer gegen Einheimischen anzuwenden.

Will heißen: 

Fährts Du nach Österreich hinein, musst Du mehr als achtsam sein!

Doch immer wieder zieht es Hunderttausende aus dem Land des " Piefkes " in den Wintermonaten dort hin. Wie Lemminge stürzen sie sich die " Schwarzen Pisten " herab, riskieren neben Kopf und Kragen auch ihr mehr oder weniger sauer verdientes Geld. Warum nur?   

Immer wieder, immer wieder, Österreich?


PSYCHIC ILLS  -  January Rain  -  Dins  -  2006:






   

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