Richter gesucht



Im abgegangenen Jahr 2022 waren ab und zu Nachrichten über einen drohenden oder auch bereits vorhandenen Personalmangel in den Bereichen der Dritten Gewalt zu vernehmen. So berichtete beispielsweise die " taz " in ihrer Online - Ausgabe vom 22. Juli 2022, dass im Bundesland Hessen sechs ( ! ) mutmaßliche " Gewaltverbrecher " aus der Untersuchungshaft entlassen werden mussten, weil deren Strafverfahren irgendwo friedlich in den Aktenbergen irgendwelcher zuständigen Richter zu lange geschlummert hatten. Schuld daran sei zum einen, der akute Personalmangel an den jeweiligen Gerichten sowie die fest gestellte Überlastung dieser bzw. der hier zugeordneten Richter. 

https://rightmart.de/news/personalmangel-in-der-justiz-hier-ist-der-bedarf-am-groessten

Auch in anderen Bundesländern vermeldeten Justizbehörden zum Teil ein " Land unter ". 

https://www.guetsel.de/content/guetersloh/41660/personalmangel-in-der-justiz-hier-ist-der-bedarf-am-groessten.html

Selbst unser durch die schwarze Dauerregentschaft auf Law an Order getrimmter Freistaat bleibt von dieser Entwicklung nicht verschont:

https://www.sueddeutsche.de/bayern/untersuchungshaft-personalmangel-verdaechtige-entlassen-1.5616835

Den Hauptgrund für diese - nicht unbedingt bedrohliche - Entwicklung erkannte die auf Verbraucherrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit dem Namen " rightmart " in der vorherrschenden Tendenz, wonach Absolventen eine Anstellung in einer Großkanzlei suchen, da diese finanziell attraktiver sei. 

https://rightmart.de/news/personalmangel-in-der-justiz-hier-ist-der-bedarf-am-groessten

Jein!

Sicherlich sind die Betätigungsfelder des Juristen mittlerweile größer und die Ausbildungsvarianten reduzieren sich nicht nur auf die beiden Staatsexamina, doch bei der Masse an Absolventen, die jährlich von den Hochschulen ausgespuckt werden, bleibt der Bewerber - und damit der Konkurrenzdruck sehr hoch. Und: Fakt bleibt nach wie vor, dass die Dritte Gewalt nur Aspiranten mit Prädikatsexamen aufnehmen. Womit mindestens 80 Prozent aller Hochschulabsolventen bereits an dieser Hürde scheitern dürften, Weitere können auch den zweiten Teil der Ausbildung, nämlich das Zweite Staatsexamen nicht mit einem " voll befriedigend " bis " gut " ablegen und kommen damit als Kandidat für das Richteramt in Betracht. 

Dass von dem verbleibenden Rest auch nicht jeder sich für das Richteramt eignet, dürfte beinahe selbstredend sein, denn dabei wird dem zum " Richter auf Probe " ernannten Volljuristen auch der weitere Ausbildungsweg von zwei Jahren innerhalb des Recht sprechenden Apparats zugemutet, der sich insbesondere dadurch auszeichnet, dass er nicht selten vom Wohl und Wehe bei den Beurteilungen durch den jeweiligen Dienstvorgesetzten abhängt.

Wer die Ochsentour dann endlich hinter sich gebracht hat, darf sich erst einmal mit einer überschaubaren R 1 - Besoldung zufrieden geben, ehe es sukzessive leicht bergauf geht und mittels diverser Zulagen durch Dienstzeit sowie Beförderung etwas attraktiver wird.

Der Vorteil des Richteramts indes ist immer noch die nahezu gegebene Unkündbarkeit; es sei denn, der auf Lebenszeit Ernannte bekennt sich, wie die beiden AfDler Maier in Sachsen sowie Malsack - Winkemann als Feind der Demokratie. Dann wird es auch heutzutage ungemütlich und die durchaus interessanten Pensionsansprüche könnten flöten gehen. Diese beiden Rechtsausleger dürften indes zu den absoluten Ausnahmefällen zählen. Die Berufung in das Richteramt ist zudem mit nicht gerade unattraktiven Tätigkeitsbereichen verbunden. Da sich Recht immer noch dynamisch, also den gesellschaftlichen Veränderungen entwickelt, bleibt die Tätigkeit als Richter nie öde oder langweilig.

Und dennoch scheint es so. als sei der Nachwuchs nicht aus der Vielzahl der Absolventen zu rekrutieren?

Für mich, als studierter Volljurist, hat diese Entwicklung deshalb andere Ursachen. Da die Hochschulreife in Gestalt des Abiturs seit Jahrzehnten eher zur Ramschware degradiert wurde und damit die Qualität dieser Zugangsberechtigung sich enorm verschlechtert hat, schlägt dieses auch auf die Universitätsabschlüsse durch. Damit auf die Ergebnisse der Examina in der Rechtswissenschaftlichen Ausbildung. Die Abschlüsse dürften überwiegend nicht genügen, um den Berufsweg in das Richteramt einschlagen zu können.   

https://draft.blogger.com/blog/post/edit/8221564797470254880/7205922825345907704

Obwohl oder gerade weil es viele Abiturienten zum angeblich als " elitär " qualifizierten Jura - Studium hinzieht, vermelden die Justizprüfungsämter bzw. das Bundesministerium in Berlin sehr hohe Durchfallquoten.  

https://www.lto.de/jura/studium-zahlen/erste-juristische-staatspruefung/

Aus den zwar nicht mehr ganz aktuellen Zahlen ergibt sich, dass mehr als jeder Vierte in der Ersten Juristischen Prüfung ( Universität ) durchrauscht; bei der Zweiten Staatsprüfung sind es etwa 12,8 %, also jeder Achte besteht nicht.

Dennoch werden Jahr für Jahr mehr als 8.000 ausgebildete Volljuristen auf die Menschheit los gelassen werden. Tendenz? Wohl steigend! Doch die geeigneten Kandidaten für das Richteramt scheint es darunter nicht zu geben?


SPOCK´S BEARD  -  Go The Way You Go  -  The Light  -  1995:

 

 



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