Der 15. Februar 2023: Die Rundfunk - und Fernsehgebühren werden wieder fällig.




 Der 15. Februar 2023 ist, nein , er war, ein Mittwoch. Wie es der Name des Wochentages schon sagt: Er zeigt die Mitte der Woche an ( die wird von Montag bis Samstag gemessen, weil der Sonntag nach der christlichen Glaubenslehre als Ruhetag gilt, an dem nicht gearbeitet, sondern dem Gebet und den Gedanken an Gott gewidmet werden soll ). Wir wissen jedoch, dass diese alt bekannte Regelung längst überholt ist, dürfte klar sein, denn mehr als 30 % der Erwerbstätigen arbeiten auch an Sonntagen.

 Damit verpassen nicht gerade wenige Berufstätige unter anderen auch die Sendungen in den Programmen der beiden Hauptsendern der deutschen Fernsehlandschaft. Die ist sind zwar schwer bemüht, aus dem riesigen Topf der beigetriebenen Gebühren ein einigermaßen erträgliches Angebot zu unterbreiten, doch trotzt aller Anstrengungen: Das Sonntagsprogramm des " Ersten " und des " ZDF " bleibt öde.

Neben solchen " Knallern ", wie den " ZDF Fernsehgarten ", einer Dauer - Verblödungssendung, in der die fast 58jährige Ost - Berlinerin Andrea Kiewel seit vielen Jahren mittels B - bis D - Schlagersängern dem nicht nur optisch vergreisten Publikum platte Unterhaltung im Non - Stopp - Format kredenzt. Dabei wird, um das Rollatoren - Ambiente ein wenig aufzupimpen, dann und wann auch " Frischware " aus der Jauchegrube der deutschsprachigen Schlagerfäkalien offeriert. Kiewel dient - so ganz nebenbei - auch der mittlerweile stark ergrauten Moderatoren - Eminenz Johannes Baptist Kerner als psychisches Korrelat in der abgetakelt " ZDF Silvestershow " am Brandenburger Tor in der Bundeshauptstadt und hat sich damit ein weiteres finanzielles Standbein aufbauen können, denn dem (bl)öden " ZDF Sommergarten " soll wohl - so eine Meldung des konkurrierenden Nachrichtendienstes der " telekom " - das Aus bevorstehen.

Kein Verlust!

Das nimmt eh kaum ein Glotzer - von denen es tendenziell immer weniger gibt - dieser und anderer Sendungen zur Kenntnis. Weil sich nicht nur die Fernsehkonsumenten längst nach Alternativen zu dem überwiegenden auf ein alterndes Publikum abgestellten Angeboten der beiden Hauptsäulen der Grundversorgung umsehen kann, stellt sich die permanente Frage nach der Existenzberechtigung dieser und weiterer Sender. Überhaupt: Ist die derzeitige, von den Öffentlich - Rechtlichen vorgelegte  Rundfunk - und Fernsehangebotspalette in der jetzigen Form überhaupt noch zeitgemäß?

Und damit stellen sich sogleich auch Fragen nach deren Finanzierung durch die zwangsweise abzuliefernden Beiträge ( eher Gebühren ). Diese sind im europäischen Vergleich sehr hoch ( https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkabgabe ), wenn auch nicht mit der wesentlich kleineren Schweiz vergleichbar, wo umgerechnet mehr als 330 Euro jährlich fällig werden. 

Weil auch andere Länder in Europa ihre Rundfunk - und Fernseh - Finanzierungsmodelle im Laufe der Jahrzehnte einige Male umgestellt haben, ist es auch unseren Damen und Herren Volksvertretern inzwischen gelungen, ein nahezu undurchlässiges gesetzliches  Konstrukt zu erstellen, dass auf der Basis der so genannten Haushaltsabgabe funktionieren soll.   

Zahlen muss demnach jeder, es sei denn er trägt den Kopf unter dem Arm. Und selbst dann noch, wenn er verblichen ist, umschlingt die Gebührenkrake der ÖRs ihre glitschigen Tentakel um die Erben des Verblichenen, weil diese solange für die " Demokratieabgabe " aufzukommen haben, bis den Kölner Gebühren - Jägern der Totenschein vorgelegt wird bzw. die verstorben Personen ordnungsgemäß abgemeldet wurde.

Wer meint, sich der Entrichtung der " Demokratieabgabe " durch Verweigerung entziehen zu können, ist schief gewickelt. Die Landesrundfunkanstalten haben hier die Möglichkeit , über erleichterte Zwangsvollstreckungswege, sich die geschuldeten Beträge auf mannigfaltige Weise zu holen. Ob nun die profane Sachpfändung, die Kontopfändung oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zur Vermögensoffenbarung, die angewendete Zivilprozessordnung gibt jede Menge Möglichkeiten her, den renitenten oder säumigen Gebührenschuldner zu quälen.

Gelebte Demokratie gibt es eben nur für reichlich Geld. Und dieses wandet alsdann in den großen Topf, von wo es aus dem fernen Köln an die Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das längst überflüssige Deutschlandradio ( früher Deutschlandfunk ) verteilt wird. Immerhin sind dieses jährlich 8,42 Millionen Euro.

Ein Teil dieser enormen Summe wandert in die Taschen bzw auf die Konten der viel zu vielen Intendanten und Direktoren der Rundfunk - und Fernsehanstalten. Und die lesen sich aktuell so:     

https://praxistipps.focus.de/gehalt-bei-der-ard-was-direktoren-und-direktorinnen-verdienen_149395


https://praxistipps.focus.de/gehalt-beim-zdf-das-verdienen-intendanten-und-direktoren_149761


Wenn zu diesen schmarotzenden Damen und Herren noch solche Exemplare, wie die kürzlich an die frische Sommerluft gesetzte Patricia Schlesinger ( Wahlspruch: " Sparen liegt liegt in unserer DNA " ) ( https://de.wikipedia.org/wiki/Patricia_Schlesinger#Ermittlungen_und_Entlassung_als_RBB- Intendantin_2022  )

fragt sich der Zwangsgebührenzahler wahrhaftig, ob dieser ÖR - Wasserkopf - wie die Vielzahl der Landesrundfunkhäuser auch - tatsächlich noch zeitgemäß sind? Es ist längst an der Zeit, dass dieses Rundfunk - und Fernsehsystem abgespeckt wird. Die meisten Programme sind unisono nur zu einer Sammelsurium flacher Unterhaltung verkommen.

Bis dahin aber, muss der gequälte Konsument der ÖR - Sendungen jene 18, 36 = 55,08 Euro möglichst pünktlich zum 15. Februar, den 15. Mai, den 15. August sowie den 15. November klaglos zahlen. Und somit auch den Damen und Herren aus der Intendanz und auf den Frühstücksdirektorenpöstchen ihre sechsstelligen Gehälter, den Dienstwagen und weitere Annehmlichkeiten zu garantieren. 


AGITATION FREE  -  First Communication  -  1973:





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