Die EOS Inkasso GmbH und ihre seltsame Rechtsauslegung



Da sage doch noch Einer, dass früher alles besser war. Mitnichten! Früher, also vor 50 Jahren oder mehr, war es aber anders. Einst, als es noch zwei deutsche Staaten gab, als Europa nur als Kontinent existent war und eine Gemeinschaftswährung in weiter Ferne lag, galt umso mehr der eherne Grundsatz des " Hast é was, bist ´e was - Hast ´e nix, bist ´e nix! "   

Was vor vielen Dekaden beinahe überall und nirgends zutraf, hat auch heutzutage noch ihre Gültigkeit erhalten. Wer nichts hat, der hat eben nichts und wird ohne weiteres auch nichts bekommen. Gemeint sind da materielle Errungenschaften der Menschheit, die das ansonsten eher triste Leben auf diesem Planeten etwas fröhlicher gestalten sollen ( wollen ).

Der einfache Michel bekam dennoch eine Vielzahl von Gelegenheiten,  bei findigen Geschäftemachern anzuklopfen, um sich innerhalb ihrer schon damals schier unübersichtlichen Angebotspalette zu bedienen. Dazu ersannen diese die " bequeme " Ratenzahlung. Bequem deshalb, weil der geforderte Kaufpreis abgestottert werden darf.

Eine Wohlstands bildende Variante, die allerdings nur dann funktioniert, wenn die, jene beiden Verträge ( Kauf - und Ratenzahlungsvertrag ) eingehenden Parteien über den gesamten, vereinbarten Zeitraum die zuvor - einseitig - ausformulierten Bedingungen einhalten ( können ). Das passierte nicht immer, aber mit zunehmenden Wohlstand des durchschnittlichen BRD - Bürgers, immer öfter.

Die einst so Millionen - und alsdann Milliarden - Umsätze generierende Versandhaus- Größen, wie " Neckermann ", " Quelle ", " Klingel ", " Bader ",  " Bauer ", " Klingel ", " Heine ", " Wenz ", " Witt " oder " Schwab " sind de facto auf nu einen Anbieter, den " Otto Versand " in Hamburg zusammen geschrumpft. " Neckermann ", einst zu den drei umsatzstärksten Häusern gehörend, hat schon lange seine Segel gestrichen. Der ehemalige Gründer und erfolgreiche Olympia - Reiter verkaufte sein Unternehmen; " Quelle " aus dem mittelfränkischen Fürth legte in der ersten Dekade der Nullerjahren eine veritable Pleite hin, wobei kleinere Unternehmensteile erhalten blieben,  die anderen Anbieter, wie " Heine " oder Klingel ", " Schwab " oder "Witt " wurden allesamt von der neu gegründeten " Otto Group " geschluckt.

Zu dieser zählt auch das Inkasso - Unternehmen " EOS ", das seinen Ursprung als Ausgründung der einstigen Rechtsabteilung des " Otto Versand ", als " Mercator - Inkasso GmbH & Co KG " in Hamburg aufzeigt.         

https://de.wikipedia.org/wiki/EOS_Gruppe

Dank der Fortschritte auf den Gebieten der Informationstechnologien ist es heutzutage binnen Sekunden möglich, bei einem potentiellen Käufer / Kunden die Bonität abzufragen und damit ad hoc eine Kauf - oder Finanzierungsanfrage nebst Modalitäten zu entscheiden. Aber, selbst wenn die zuvor abgeklopfte Bonität vorliegt, kann es dann und wann zu unerwünschten Zahlungsausfällen kommen. Das gehört zweifelsohne zu den einkalkulierten Risiken des Versandhandels. Weshalb die angebotenen Verkaufspreise des Versandhandels bereits so gestaltete sind, dass sie einen entsprechenden Risikoaufschlag enthalten. Will heißen: Innerhalb dieser Verkaufsform werden überwiegend Artikel zu höheren Preisen angeboten. 

Zudem wird der Preis bei Teil - oder so genannten Ratenzahlungskäufen erheblich höher sein als bei regulären Warenkäufen. Durch eine Verzinsung der geschuldete Kaufsumme, die dann wiederum in Form eines gewährten Darlehns des Versandhändlers erhöht sich der Preis um nicht selten um mehr als 30 %. Noch teure wird es, wenn wegen so genannter Zahlungsstörungen sich das mit der " Otto Group " einschaltende Inkasso - Unternehmen " EOS " dazwischen schaltet, weil die Forderung nach dort hin abgetreten sein soll. Da summen sich insbesondere kleinere Forderungsbeträge ( Restbeträge ) schnell auf das Doppelte auf.

Dieses - wie oben bereits dargestellt - zur " Otto Group " gehörende Unternehmen verfährt nicht gerade zimperlich mit den säumigen Schuldner, den ehemaligen " Otto " - Kunden. Zeigt sich der konzerneigene Kundenservice des " Handels - Riesen " dem anfragenden Kunden am Telefon bereits ruppig bis anmaßend, gestaltet sich die Kommunikation des Inkasso - Konzerns als unverschämt. Dreiste Drohbriefe, in denen dem mutmaßlichen Schuldner mit Lohn - und Gehaltspfändung oder anderen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen avisiert werden, obwohl kein vollstreckungsfähiger Titel vorliegt, gehören zum Marter - Instrumentarium der Inkasso - Gang aus Hamburg.

So wunderte ich mich nicht über ein kürzlich erhaltenes Antwortschreiben auf meine Mail, in der ich die dort tätigen Damen und Herren des Geldeintreibungsinstituts auf die gegebene Sach - und Rechtslage hinwies und ihnen mittels glasklarer Rechtsausführungen darlegte, dass die von ihnen erhobene Forderung ( bestehend aus ausschließlich übersetzten Mahnkosten ) längst verjährt sei.

Da behauptete doch ein halbgarer Mitarbeiter in dem Schreiben, dass die Verjährung bei einem Ratenzahlungskauf 13 Jahre betrüge ( 10 Jahre aufgrund der Hemmung der Forderungsverjährung, weil die angeblich ausstehende Geldsumme durch regelmäßig eintreffende schriftliche Zahlungsaufforderungen weiterhin geltend gemacht werde und dieses dann einen die Verjährung hemmenden Umstand darstelle ).

Von einer 13jährigen Forderungsverjährung nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ) habe ich indes nie etwas gehört. Eine solche Regelung gibt es nicht. Sie entstammt aus dem Hirnen der genervten Inkasso - Mitarbeiter, die sich sekündlich mit dem Elend dieser, unser, geizgeilen Konsumgesellschaft abplagen müssen.


MOON DUO  -  Lost In Light  -  Occult Architecture  Vol 2  -  2017:



   

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