" Habe ich das Verfahren gegen Sie mangels öffentlichen Interesses eingestellt.. "
Vor einigen Tagen lagen hinter einander zwei Briefe der Staatsanwaltschaft Landshut im Metallkasten neben dem Hauseingang. Schreiben von Behörden, insbesondere Justizbehörden, sind nicht immer erfreulich. Doch in diesem Fall konnte ich hörbar aufatmen. In beiden Briefen der Staatsanwaltschaft ist nämlich zu lesen, dass es zunächst keine weiteren Verfahrensschritte gegen mich geben wird.
Eigentlich hätte ich mir das bereits nach einer er unangenehmen Begegnung mit einer äußerst aggressiv auftretenden Damen im Sommer des vergangenen Jahres am Hollener See denken können. Doch seit vielen Jahren betrachte ich die Juristerei eher als Hobby, obwohl sie mal Beruf und Broterwerb war.
Tja, es war der 28. Juli 2022. Der Sommer des vergangenen Jahres beglückte viele Länder dieser Erde mit knackigen Temperaturen, weit über der 30 Grad - Marke. Für nicht wenige Mitteleuropäer in vielerlei Hinsicht eine Herausforderung. Wer bereits gesundheitlich nicht mit halten kann, bekam unter anderem Herz - und Kreislaufprobleme. Die Notarzt - und Rettungsdienste hatte alle Hände voll zu tun. Vielerorts schreckten die Einsatzwagen mit ihrem ihren zerfetzenden Martinshorn die Menschen auch nachts auf.
Während dieser Sommer 2022 vor sich hin mäanderte, versuchten viele unter ihm Leidende ihre Flucht an das Wasser. So, wie auch wir. Seit unserer Rückkehr aus dem Ostsee - Urlaub auf dem Darß, der mit Ausnahm einiger, weniger Regentage nahezu durchgängig Sonnenwetter bereit hielt, hatte sich auch der folgende Juli schon mit zu vielen heißen Tagen verabschiedet.
Nun also kam der noch heißere Nachbrenner; von der Wetterseite aus betrachtet, der Urlaub vom Urlaub, also. Uns trieb es deswegen bereits ab 10.00 Uhr zum nahe gelegenen Hollener See. Nahezu jeden Morgen sammelten wir die Badeutensilien zusammen, verstauten diese auf die Gepäckträger der beiden Fahrräder und fuhren jene zirka 1,5 Kilometer zum noch erfrischenden Wasser, dessen Pegel von Tag zu Tag niedriger wurde. Ab Mittag belebten sich dessen Ufer zusehends. Hunderte das noch kühlende Nass Suchende belegten die Plätze rund um den Hollener See.
Um 10.00 Uhr morgens war es hier allerdings noch ruhig. Und an jenem Bereich der einstigen Kiesgrube, den wir regelmäßig aufsuchten, alle Male. Nur einige wenige Frühaufsteher lagen bereits am kiesigen Ufer des Gewässers. Nachdem wir unsere Utensilien ausgepackt und meine bessere Hälfte eine erste Runde im Wasser geschwommen hatte, bekamen wir dann doch Besuch. Eine jüngere Frau aus der Nähe von Landshut hatte sich bereits auf den Weg gemacht, um der sich bereits jetzt abzeichnenden Hitze zu entfliehen. I. lernten wir bereits einige Tage vorher kennen. Meine bessere Hälfte kam mit ihr bald ins Gespräch. Auch I. zeigte sich sehr kommunikativ und plauderte mit ihr nahezu ununterbrochen.
Das schien einer kurz danach auf dem Kiesweg vorbei gehenden Dame mit Hund nicht zu gefallen. Nachdem diese selbst einige Male lauthals nach ihrem in den Büschen und auf den Wegen frei herum laufenden Hund rufen musste, mokierte sie sich bei uns, dass sich I. und meine bessere Hälfte zu laut unterhielten. Nun, gut, in einem Natur belassenen Umfeld, dass einige Kilometer von dem tagtäglichen Lärm der stark frequentierten Straßen einer Kleinstadt entfernt liegt, könnte eine angeregte Unterhaltung durchaus störend wirken. So belästigend eben, wie das laute Rufen nach einem weggelaufenen Hund auch.
Was danach folgte, war nur ein heftiger Wortwechsel mit unflätigen, beleidigenden Äußerungen. Wobei die sich belästigt fühlende Dame dabei auch mich als " A... " titulierte, obwohl ich am aller wenigsten an der angeregten Unterhaltung beigetragen hatte.
Vielleicht war es die Summe der zusammen wirkenden Umstände an jenem Morgen, die mich dazu bewogen hatte, mit wieder die mit gebrachte Bekleidung anzuziehen und mich auf den Weg in Richtung der sich beschwerenden Dame zu machen? Es mag auch an der Tage langen belastenden Hitze gelegen haben. Es könnte aber auch durchaus so gewesen sein, dass mich die sicherlich nicht gerade lautlose Unterhaltung zwischen den beiden Damen in meiner Nähe ein wenig reizbar gemacht hatte. Wie auch immer, ich schritt barfuß und nur spärlich bekleidet bei mehr als 25 ° C an dem kiesigen Ufer entlang zu der Hundedame hin und gelangte nach nur kurzer Zeit in ihre Nähe.
Mit deutlichen Worten wies ich jene Dame daraufhin, dass sie hier reinweg gar nichts zu melden habe. Die so Zurechtgewiesene sprang wie von der Tarantel gestochen auf mich zu. Ihr Gesicht verzog sie dabei zu einer wütenden Fratze und begann mich erneut mit unflätigen Ausdrücken zu beleidigen. Als ich dann noch darauf verwies, dass das Mitnehmen von Hunden an jenem Abschnitt des Sees ohnehin verboten sei, war alles zu spät. Sie stand wie ein lebendiger Fleischberg vor mir und keifte mich noch wütender werdend erneut an. Mir platzte der Kragen. Ich hob die rechte Hand und wollte zuschlagen, hielt dann aber noch kurz inne und stieß sie stattdessen mit beiden Händen von mir weg. Die wohl beleibte Dame geriet ins Straucheln, ging torkelte einige Schritte rückwärts und verlor dann am Uferrand das Gleichgewicht. Die gut 100 Kilogramm Lebendgewicht fielen in leicht schräg angenommener Haltung ins Wasser.
Wütend verlier ich den Ort der Auseinandersetzung. Ich hatte mich kaum wieder an unsere Badestelle eingefunden und meinen Liegestuhl eingenommen, als die Dame mit Hund plötzlich an der Seite des Platzes stand. Ich forderte sie auf, den Platz zu verlassen, sonst würde ich die Polizei rufen. Das war ihr wohl zu viel. Als ich mich von ihr weg drehte, sprang diese mich wie ein Flummi hinterrücks an, warf mich dabei zu Boden und lag wie ein Kloß auf meinen Gebein. Von ihrem hasserfüllten, fratzenartigen Gesichtsausdruck angewidert, drückte ich ihr meinen Zeige - und den Ringfinger in ihre Augen, drückte mich gleichzeitig von ihr weg und konnte mich so aus dem Klammergriff der korpulenten Dame befreien. Diesen Trick hatte ich einst während eines Selbstverteidigungskurses gelernt.
Die Angreiferin sah, dass ihr Mobiltelefon einige Meter von ihr entfernt im Wasser schwamm. Unsere Bekannte I. fischte es vor ihr aus dem Wasser und wollte das Gerät erst wieder herausgeben, wenn die Polizei eingetroffen sei. Die Hundedame sah erneut rot und griff nun unsere Begleiterin an. Bei der Rangelei verletzte sie diese an der Schulter und an der Stirn. Nachdem sie das Mobiltelefon zurück erhalten hatte, telefonierte I. mit der Polizeidienstelle in Neufahrn. Kurz danach erschien eine Polizeianwärterin und begleitete uns zu dem Einsatzwagen.
Die Dame und ihre Begleiterin wollten kurz zuvor das Weite suchen und liefen den eintreffenden Beamten direkt in die Arme.
Nachdem ich meine Personalien angegeben hatte, nahmen die Beamten den Vorfall auf. Da Körperverletzung als so genanntes Antragsdelikt nur dann strafrechtlich verfolgt wird, wenn ein Strafantrag rechtzeitig, also binnen dreier Monate nach einem Vorfall gestellt wird, erklärte ich schriftlich, einen Strafantrag stellen zu wollen. Eine " Sachverhaltsschilderung ", so wie sie die eher unbeteiligte Bekannten I. gegenüber dem Polizeianwärter abgab, machte ich aus gutem Grund nicht.
Nachdem unerfreulichen Vorfall erschien dann diese Meldung im lokalen Online - Blatt " Echinger Zeitung ".
https://echinger-zeitung.de/2022/07/29/hitziger-streit-in-der-hitze/
Der joviale Self made - Zeitungsmacher hatte den Vorfall arg verkürzt. Okay, es herrschte im Juli noch die viel beschrieene " Saure Gurkenzeit ", da freut sich nahezu jeder über eine erfrischend neue Meldung. " Hitziger Streit in der Hitze"? Ja, schon, aber der verlief vollkommen anders, denn die oben beschriebene Hundehalterin wuchtete ihre - mutmaßlich - mindestens 100 Kilogramm Kampfgewicht auch gegen die Bekannte I., die sie dabei noch würgte und schlug sowie unter Wasser drücken wollte.
Hätte ich bloß nicht...!
Irgendwann im September meldete sich ein Beamter der Polizeidienststelle in Neufahrn bei mir. Er wollte sich erkundigen, ob ich vielleicht als Geschädigter einen Arzt aufgesucht hätte. Nein, hatte ich nicht. Es waren ja nur " Schürfwunden, die ich beidem angeblich " heftigen Streit in der Hitze des Julimorgens 2022 davon trug. Einige Kratzer, ein paar Hautabschürfungen, eine leichte Platzwunde an der Wange..... Ich war ja mal vor mehr als einem halben Jahrhundert Soldat, genauer gesagt: Panzergrenadier und damals propagierte der damalige Kompanie - " Chef " Major Müller den Slogan aus der Nazi - Zeit: " Hart wie Krupp - Stahl; Zäh wie Leder; Schnell wie ein Windhund " - so habe ein " deutscher " Soldat zu sein.
" Circuit - Training ", " 20 Kilometer - Orientierungsmarsch " oder " Laufen - Kugelstoßen - Schwimmen ", all das trug zu jenem Idealbild eines Bundeswehrsoldaten in jenen 1970er Jahren bei. Da lasse ich mich doch nicht - zwar sichtlich gealtert - von einigen davon getragenen, leicht blutenden Kratzern am etwas dicker gewordenen Körper als Weichei hinstellen. Und schon gar nicht zur Memme machen, nur weil eine mindestens 20 Kilogramm schwerere, jüngere Frau mich überfallartig zu Boden streckt.
Nein, zum Arzt sei ich nicht gegangen. Es habe ja nur " leichte " Schürfwunden davon getragen. Der Polizeibeamte beendete das Telefonat mit dem Hinweis, dass er den Fall nun weiterleiten wolle. Ja, das weiß ich auch. Was ich ihm natürlich freundlicherweise nicht erzählen wollte.
Nach jenem Telefonat tat sich bis zum Freitag, den 10. Februar 2023 und Montag, den 13. Februar 2023 nicht mehr viel in Sachen " Hitziger Auseinandersetzung in der Hitze ". Nur die ebenso Geschädigte I. aus einem Ort bei Landshut rief noch zwei Mal an. Sie habe sich jetzt einen Anwalt genommen, ließ sie uns wissen. Nun, gut, dachte ich so bei mir - kostet eh nur Geld. Dann kamen die beiden Schreiben der Staatsanwaltschaft Landshut.
" Ich habe das Verfahren gegen die Beschuldigte .... mangels öffentlichen Interesses eingestellt ", ließ mich die sachbearbeitende Staatsanwältin Dr. Z. wissen.
Nichts anderes hatte ich auch bereits bei der polizeilichen Aufnahme jener " hitzigen Auseinandersetzung " in der Hitze des heißen Sommertags erwartet.
Merke also: Selbst im einstigen Law and Order - Paradies Bayern, in dem zwar noch immer so manche Amigo - Durchstecherei dank des CSU - Parteibuchs möglich ist, in dem nicht selten der richtige Nachname über den richtigen Schulweg entscheidet und innerhalb dessen sich die generelle Abneigung gegenüber dem Fremden anhand so vieler Verhaltensmuster ablesen lässt, wird eine profane Beleidigung und Körperverletzung nicht mehr zwingend strafrechtlich geahndet. Hierfür gibt es das Privatklageverfahren, welches - wie sollte es anders sein - nicht franko frei eingeleitet werden kann.
https://de.wikipedia.org/wiki/Privatklage
https://www.fachanwalt.de/magazin/strafrecht/privatklage
So stellt sich dann sofort die Frage nach dem Kosten - Nutzen - Effekt oder besser:
" qui bono "?
WISHBONE ASH - Ballade Of The Bacon - Wishbone Four - 1973:
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