Aufgefahren - Abgefahren


 Als am vergangenen Freitagvormittag vier Anhänger ( vielleicht auch Aktivisten ) der " Letzten Generation " sich auf em Asphalt der A 73 ( Frankenschnellweg ) festklebten, kam es, wie es bei solchen - wohl eher unsinnigen - Aktionen immer kommt: zu einem Stau.

 Staus sind jene unbeliebten Nebenerscheinungen im Bereich des Individidualverkehrs. Sie entstehen bekanntlich häufig dann, wenn zuviel Fahrzeuge auf begrenztem Raum sich bewegen möchten, wenn ein Unfall, eine Baustelle oder ein anderes Ereignis den Verkehrsfluss behindern.

So waren es in diesem Fall jene " Klimakleber ", die mit ihren längst geläufigen Aktionen, einen solchen Verkehrsstau verursachten. Dazu kam noch ein Auffahrunfall mit einem Schwerverletzten. 

https://www.infranken.de/lk/nuernberg/blaulicht/klimakleber-polizei-nuernberg-unfall-a73-letzte-generation-strafen-gefaengnis-art-5725014

Was danach von seiten der lokalen Presse in enger Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden zum medialen Popanz aufgebaut wurde, lässt einmal mehr erhebliche Zweifel an der erforderlichen Neutralität der Strafverfolger in Bayern zu. 

Bereits das völlig überzogene, nein, sogar rechtswidrige Vorgehen der Generalstaatsanwaltschaft München gegen jene " Klimaaktivisten " der " Letzte Generation " vor einigen Wochen, als nämlich aufgrund eines Durchsuchungs - und Beschlagnahmebeschlusses bundesweit diverse Wohnungen jener angeblichen " Mitglieder einer terroristischen Vereinigung " ins Visier genommen wurden, zeigt, dass bei " uns in Bayern " wegen der viel zu engen Verzahnung zwischen CSU und Justiz, die Bewertungen solcher " Ärgernisse " schnell zum Politikum werden.

So mancher Schwarzkittelträger innerhalb der Dritten Gewalt, erkennt dann schnell - das richtige, das CSU - Parteibuch in der Tasche habend -, dass derart aufgeblasene Aktionen gegen missliebige Aufbegehrende, durchaus als Sprungbrett für die eigene Karriere herhalten können.

Kleber her, Klebende hin, die Bazis sollten in ihrem Eifer, dem übrigen Deutschland den Stempel von Rechtsauslegung aufdrückn zu wollen, nicht immer über das eigens gesetzte Ziel hinaus schießen. Wer " klebt ", dabei als Fußgänger eine Betonstrecke, die ausschließlich er Nutzung von Fahrzeugen bestimmt ist, betritt, begeht in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit ( eine Verkehrsordnungswidrigkeit ). 

Ob es bei dem Verhalten jedes Einzelnen dabei um eine strafrechtlich zu qualifizierende Nötigungshandlung gehen könnte oder ob gar ein " gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr " vorliegt, lässt sich juristische betrachtet, nicht so ohne weiteres bestimmen. 

  https://de.wikipedia.org/wiki/Nötigung_(Deutschland)

  https://de.wikipedia.org/wiki/Gefährlicher_Eingriff_in_den_Straßenverkehr

Eventuell käme aus die " Straßenverkehrsgefährdung " aus § 315 c des hiesigen Strafgesetzbuches in Betracht?

https://de.wikipedia.org/wiki/Gefährdung_des_Straßenverkehrs 

Nun, ja, die Werkzeuge der Schwarzkittel sind auch zum Schutz des deutschen liebstes Kind nicht nur umfangreich, sondern dehnbar wie ein abgekatschtes " wrigley´s spearmint " - Kaugummi. Die sie ausfüllende Rechtsprechung gibt sich denn tatgtäglich auch alle Mühe, dem Grundsatz des " zwei Juristen, drei Meinungen " Genüge zu tun und ist schwer bemüht, dabei eine gewisse Einzelfallgerechtigkeit herbei zu zaubern.

Ehrlich gesagt, ich habe da so meine Zweifel, ob " wir in Bayern " auch auf diesem Feld eine Vorreiterolle spielen müssen. Die schwarze Brut, der immer noch vorherrschende schwarze Filz, hemmt bereits jedes ehrende Bemühen, frei von jedweden politischem Opportunismus zu agieren, wenn es darum geht, " Dummheiten " junger Menschen auch als solche einzustufen. Da wird eher der Knüppel des Strafrechts aus dem schwarzen Sack geholt und fleissig draufgedroschen.

Es hat sich hier, bei " uns in Bayern " nicht so sehr viel geändert, seit jenem Lachanfall, den ich als Rechtsanwalt bekam, als ich in den - noch bewegten - Spätachtzigern, eine Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Landshut auf den Bürotisch bekam, in der ein türkischstämmiger Mandant aus Bremen sich des Vorwurfs erwehren musste, er habe eine Straftat nach § 324a  ( alte Fassung ) des Strafgesetzbuches begangen, weil aus seinem stark beschädigten PKW Kraftstoff auf die Fahrbahn der Autobahn 9 in Richtung München lief und in dem Boden versickerte.

Das Umweltstrafrecht war damals erst einige Jahre in Kraft getreten. Für uns Juristen dürfte es somit " Neuland " gewesen sein. Doch: Jene seltsame Auslegungen dieses Gesetzes dürfte wohl nicht einmal einem Jurastudenten ab dem 4. Semester eingefallen sein. Wo sollte einst der zur Tatbestandserfüllung erforderliche Vorsatz, der bedingte Vorsatz oder die ( grobe ) Fahrlässigkeit herbei geholt werden können, wenn der PKW - Fahrer auf den durch sein - vielleicht - nicht vorschriftskonformes Verhalten ( sein Fahrweise ) verursachten Verkehrsunfall, auf die dabei herbeigeführten Folgen überhaupt keinen Einfluss mehr hatte?

Nun, ja, der Lacher meinerseits, den ich dann in Form einer so genannten Schutzschrift hinein formulierte, führte sogar zu einer Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens, weil die Verfolgungsverjährung von maximal sechs Monaten längst überschritten war.

Merke also: Nicht alles, was in Bayern als  Recht erkannt wird, darf auch Recht bleiben.

Und so dürften sich die " Klebe - Aktivisten " der " Letzten Generation " keine allzu goßen Gedanken machen, dass sie wegen der Folgen ihrer Aktion auf dem " Frankenschnellweg " zur Rechenschaft gezogen werden.


  

JOHN LORD  -  Pavane  -  Sarabande  -  1976:







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