Kerstin Nicolaus - IV. Akt: Ihr Spenderlein kommet, oh kommet zuhauf!....


Mein Blog existiert demnächst 8 Jahre. Da ich beinahe täglich meine Ergüsse einstelle, fällt es mir nicht sofort auf, wenn ein Posting sich besonderer Beliebtheit erfreut und vielfach aufgerufen wird. Wobei die Bezeichnung " vielfach " natürlich relativ ist. Die aktuellen Ereignisse sind für mich wichtiger, als Vergangenes.
Gestern bemerkte ich aber dennoch, das sich einige Besucher vermehrt für mein Posting über eine Dame interessierten, die seit 20 Jahre als CDU - Landtagsabgeordnete versucht, Politik mitzugestalten. Ich schreibe hier bewusst " versucht ", denn tatsächlich ist diese Dame als großer Denkerin, als Macherin oder Strategin, in dieser Zeit nie in Erscheinung getreten. Dafür gab es seit 2002, seit dem katastrophalen Hochwasser in Sachsen, regelmäßig Berichte über Frau Kerstin Nicolaus, die sich durchaus mit einem kriminellen Handeln in einen Kontext bringen lassen.

Sie ist derentwegen mehrfach mit der anderen Dame in schwarz, die sich Justitia nennt, aneinander geraten. Nun, das kann hier und heute in den besten Familien vorkommen. Wenn ein Mitbürger, eine Mitbürgerin, es mit der begrifflichen Unterscheidung von " mein und dein ", manch mal auch " unser " nicht so genau nimmt. Es fällt heutzutage auch zunehmend schwer, diesen gravierenden Unterschied zu erkennen. Oft verschwimmen die Grenzen dazu. Wenn eine Bank beispielsweise saftige Darlehnsbearbeitungsbebühren erhebt, obwohl einige Obergerichte und zuletzt der Bundesgerichtshof dieses längst untersagt haben, könnte die Grenze eines strafrechtlich bewehrten Handelns überschritten sein.
Wenn ein Autohändler den Kilometerstand auf dem Tacho manipulieren lässt und die Schrottkarre aufpoliert und als TÜV geprüften PKW mit geringer Fahrleistung offerierte, ist es nach der herrschenden Meinung in der Judikatur und der hierzu ergangenen Rechtsprechung in jedem Fall Betrug.
Wenn eine Ebayianerin einen Chinesischen Schrank einstellt und nach Ablauf der Transaktion dem Höchstbietenden mitteilt, dass der Schrank nicht mehr vorhanden sei und wegen eines " Systemfehlers ", sie die gesamte Bieteraktion nicht hätte stoppen können, dann ist das Dämlichkeit, aber kein Betrug. Sie macht sich aber dennoch u.U. schadenersatzpflichtig.

Also: Die Facetten sind hier - wie das sonstige Lebensspektrum auch - vielfältig.

Nun aber zurück zu Frau MdL Kerstin Nicolaus ( CDU ). Bei der anschließenden Recherche via Google, erhielt ich mehrere, sehr aktuelle Artikel zu einem sich andeutenden, erneuten Kriminalfall dieser Grand Dame der CDU im Zusammenhang mit der anderen schwarzen Lady. Frau Nicolaus und ihrem Lebensgefährten Mario Pecher, der ebenfalls im Sächsischen Landtag, allerdings für die SPD, als Abgeordneter ein Mandat wahr nimmt, werden die Veruntreuung von zweckgebundenen Spendengelder vorgeworfen.
Herr Pecher ist Präsident des Behinderten - Basketballsportvereins " RSC Rollis Zwickau ", der zurzeit noch aktiv in der Bundesliga spielt und hier in der angelaufenen Saison 2014 / 2015 den Wiederaufstieg geschafft hat. Seine Lebensgefährtin Nicolaus fungierte bis vor einigen Tagen als dortige Vizepräsidentin; sie ist mittlerweile zurückgetreten, weil sie sich nunmehr vermehrt um ihren erkrankten Sohn kümmern wolle.

Gegen beide Landtagsabgeordnete ist bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Zwickau eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue gestellt worden. Der Anzeigenerstatter ist selbst Mitglied des Vereins und vermutet zusammen mit anderen Vereinsmitglieder, dass die beiden Obenbenannten Sponsorengelder zweckentfremdet haben sollen. Konkret seien Geldzuwendungen nicht auf die entsprechenden Vereinskonten weitergeleitet worden.

  http://www.ardmediathek.de/tv/MDR-SACHSENSPIEGEL/RSC-Rollis-Zwickau-Strafanzeige-gegen-N/MDR-SACHSEN/Video?documentId=23944660&bcastId=7545204

Unmittelbar nach dem Eingang der Strafanzeige führt die Staatsanwaltschaft Zwickau ein so genanntes Vorermittlungsverfahren durch, mit dem Ziel, juristisch zu prüfen, ob sich die in der Strafanzeige ein konkreter Tatverdacht ergeben könnte, aus dem sich dann ein Antrag auf Aufhebungen der Abgeordnetenimmunität begründen könnte.

Noch sind es nur Vermutungen, Vorermittlungen und Behauptungen, die aber, sollten sie sich verdichten, diesen Fall als " Stück aus dem Tollhaus " werden lassen könnten. Wie gesagt, es sind Vermutungen, keine verwertbaren Indizien, für die in Bezug auf die beiden Vorgenannten uneingeschränkt das Postulat der Unschuldsvermutung gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention ( EMRK ).  Doch es sprechen einige Argumente für ein mehr als seltsames Verhalten des Duos Pecher / Nikolaus. So etwa jenes, dass der Verein mit erheblichen Zahlungsschwieirgkeiten am Rande der Insolvenz lanciert. Dass einige Mitglieder seit Januar 2014 den Vorstand zur Offenlegung der Finanzsituation aufgefordert haben sollen und dieser Aufforderung bis heute nicht nachgekommen sei. Dass eine solche Skepsis im Hinblick auf ein satzungskonformes Handeln  gegenüber dem Vereinsvorstand, namentlich dem Präsidenten Pecher und der vormaligen Vizepräsidentin Nikolaus aus Teilen der Vereinsmitglieder artikuliert wird, dass sich inzwischen in der eingereichten Strafanzeige kulminiert. Eine Strafanzeige ist immer noch ein scharfes juristisches Schwert. Auch dann noch, wenn es - wie in der Jetztzeit - beinahe inflationär genutzt wird, um die Ermittlungsbehörden über dubiose Sachverhalte zu informieren, um sie - nicht all zu selten - zu Handlangern bei der Sachverhaltsklärung zu degradieren. Die Strafjustiz hat längst darauf reagiert und " bügelt " viele solcher Fälle bereits im Anfangsstadion ab.

Das heißt, die Ermittlungsverfahren werden gemäß 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung wegen geringer Schuld oder in einem weiteren Punkt des Ermittlungsverlaufs nach §§ 153, 153 a Strafprozessordnung
- gegen Auflage - eingestellt.
Vermögensdelikte gehören in Massen dazu. Was natürlich nicht bedeutet, dass die Angelegenjheit damit vom Tisch wäre. Die Geschädigten werden in aller Regel über den Zivilprozessweg versuchen, das zu Unrecht gezahlte oder alsbald verlorene Geld zurückzubekommen. Häufig sind diese Verfahren langwierig. Sie können über Jahre dauern, wenn zum Beispiel Gutachtern von Sachverständigen eingeholt werden müssen. Oft sind die Prozessgegener aber auch pleite, haben Insolvenz angemeldet oder die Eidesstattliche Versicherung zur Vermögensoffenbarung geleistet.

Da ist dann kaum noch etwas zu holen.
Aber, so weit ist dieser Fall ja nun noch lange nicht. Es geht hier erst um Prüfung eines so genannten Anfangsverdachts. Wer, wie das Vereinsmitglied indes sich dazu durch ringt, eine strafrechtliche Überprüfung eines solchen Sachverhalts vorzunehmen, der muss dabei sehr genau beachten, dass er sich nicht selbst auf das Glatteis des Sanktionsrechts begibt. Erhebt er falsche Anschuldigungen, droht ihm eventuell selbst ein Verfahren wegen Falsche Verdächtigung ( § 164 Strafgesetzbuch - StGB - ),  Verleumdung ( § 187 StGB ), Üble Nachrede ( § 186 StGB ) oder Vortäuschen einer Straftat ( § 145 d StGB ). Dieses wird dem Anzeigensteller mehrfach durch eine polizeiliche Belehrung bei der Aufnahme des Sachverhalts mitgeteilt.

Deshalb nimmt ein Vereinsmitglied es sicherlich nicht so ohne weiteres auf sich, Mitglieder des Vereinsvorstands eines strafrechtlichen relevanten Handels zu bezichtigen.Weshalb soll ein Vereinsmitglied ein ohne triftigen Grund eine derartige Strafanzeige stellen? Aus verletzter Eitelkeit heraus? Weil die  Rechnugslegungsunterlagen nicht zur Einsicht heraus gegeben worden sind? Da gibt es den Zivilrechtsweg der Auskunftsklage gegen den Vorstand. Warum also eine Strafanzeige? Um die beiden vorbenannten Personen in ihren Funktionen abzulösen, zu diskreditieren, ihnen Rufschaden zuzufügen?

Der ist wohl bereits eingetreten, denn laut dem Vereinspräsidenten Pecher ist der RSC Rollis Zwickau jetzt zahlungsunfähig, weil ihm aufgrund der veröffentlichten Umstände voraussichtlich bis zu 150.000 € an Einnahmen " weggebrochen " seien. Eine Schätzung des Präsidenten allerdings. Pecher hat bei dem dortigen Amtsgericht - Insolvenzgericht - einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Warum das? Haben sich bereits Sponsoren sofort verabschiedet?

Der Verein wird durch jene unappetitlichen Umstände mit Sicherheit um seine Reputation bangen. Ob er wirtschaftlich wieder auf die Füße kommt, bleibt abzuwarten. Noch soll der Spielbetrieb weiter laufen. Wie lange noch?

Aus eigener Berufserfahrung ist mir bekannt, dass es Neid, Missgunst und erbitterte Rivalität auch auf anderen Sektoren unseres Lebens gibt. So ist vor einigen Jahren eine jüngere SPD - Abgeordnete im Stadtrat einer niedersächsischen Großstadt angeblich von eigenen Parteimitgliedern " gemobbt " worden. Es wurden gegen sie Strafanzeigen gestellt. Die Verfahren wegen des Verdachts des Betrugs, der Veruntreuung und Unterschlagung  sind allesamt von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Was natürlich noch nicht bedeutet, dass eine zivilrechtliche Seite damit ihre Erledigung gefunden hat.

In dem Fall Pecher / Nicolaus stellen sich mir indes doch begründete Zweifel, ob ein vergleichbarer Sachverhalt vorliegt. Diese Zweifel fußen auf das bewegte Vorleben der Frau Nicolaus und der sich mir auch nicht recht einleuchtenden Funktion dieser Dame in dem Bundesligaverein. Warum wurde sie zur Vizepräsidenten ernannt? Nur weil sie mit Herrn Pecher liiert ist? Eine entsprechende berufliche Qualifikation vermag ich dafür nicht erkennen. Einmal MdL, immer MdL, weil CDU?

Der Verein ist zurzeit zahlungsunfähig. Da dürfte der Ruf, einige Wochen vor dem hohen chrstlichen Fest jetzt wohl lauten:
" Ihr Spenderlein kommet, oh kommet zuhauf! "



http://www.hitradio-rtl.de/top-aktuell/lokal/rsc-praesident-pecher-wehrt-sich-gegen-untreue-vorwuerfe-1082746/


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