Ein Offener Brief an den 1. Bürgermeister der Gemeinde Eching und seine Folgen

Politik ist nicht selten ein wahrhaftig schmutziges Geschäft. Das gilt nahezu uneingeschränkt für sämtliche Bereiche, mit denen diese Gesellschaft zu leben hat. Auch in den Niederungen der politischen Ebenen geht es deshalb oft sehr rabiat zu. Hier wird deshalb mit harten Bandagen, nicht selten unter Zuhilfenahme unfairer Mittel, gekämpft.

Diese Erkenntnis dürfte auch bei unserem wieder gewählten 1.Bürgermeister angekommen sein, denn er bekommt nach und nach die ganze Breite des Spektrums an gegen ihn eingesetzten Mittel zu spüren, die ihn - nicht nur - in seinem Amt diskreditieren sollen. Die Opposition, vornehmlich die hier zugehörigen schwarzen Mächte, lassen keinen Versuch aus, Echings 1. Bürgermeister in der Öffentlichkeit an den Pranger zu stellen. 

Hierzu gehört auch ein " Offener Brief " des CSU - Ortsvorsitzenden Kalkan, der sich alsdann im Netz eingestellt, so liest:

"

Sehr geehrter Herr Thaler,
sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

am 25. Mai 2020 ist unser ältestes CSU-Mitglied im Alter von 92 Jahren verstorben. Seit 2014 wohnte er im Alten Service Zentrum (ASZ) in Eching. Er hatte weder Kinder noch nahe Verwandte. Lediglich eine entfernte Verwandte aus Baden-Württemberg kümmerte sich um ihn.
Während der Vorbereitung auf die Beerdigung kamen uns Gerüchte zu Ohren, wonach Amtsträger der Gemeinde Eching Immobiliengeschäfte mit unserem CSU-Mitglied und Bewohner des ASZ getätigt haben sollen. Ich hoffe, dass diese Gerüchte zweifelsfrei ausgeräumt und erklärt werden können. Deshalb bitte ich Sie mit diesem Schreiben in diesem Zusammenhang um Unterstützung und Aufklärung.

Konkret wird berichtet, dass der amtierende 1. Bürgermeister, Sebastian Thaler, persönlich zwei Wohnungen in der Lessingstraße 77 in Eching von unserem 92-jährigen Mitglied bereits im November 2019 erworben haben soll – ohne sie vorher zu besichtigt zu haben. Wir sprechen hier von einem geschätzten Immobilienwert von ca. 600.000-750.000 Euro für zwei Wohnungen in bester Lage.
Ferner soll Herr Thaler beim ersten Treffen mit seinen neuen Mietern die Erhöhung der Miete angekündigt haben – und das mitten in der Corona-Krise.
Von dem Verkauf dieser Immobilien des betagten Mannes wussten weder nahe Freunde noch die Erben aus Baden-Württemberg.
Der Immobilienmarkt in Eching ist genau wie der gesamte Immobilienmarkt im Großraum München sehr angespannt und ich kann grundsätzlich verstehen, dass man froh ist, bezahlbares Wohneigentum erwerben zu können.
Allerdings steht für mich persönlich das hochbezahlte und vertrauensvolle Amt eines Bürgermeisters im Konflikt zu einem solchen Vorgehen.
Darum muss man davon ausgehen, dass es entweder eine Institution wie beispielsweise ein Ombudsmann zu diesem Vorgang kontaktiert wurde oder zumindest der Gemeinderat vor dem geplanten Kauf informiert worden ist und dem Vorgehen des Bürgermeisters zugestimmt hat.
Warum es aus meiner persönlichen Sicht um ein sehr befremdliches Vorgehen handelt, möchte ich gerne anhand der weiteren einvernehmlich vorliegenden Informationen erläutern:

1. Nach eigener Aussage von Herrn Thaler ist ein Bürgermeister immer im Dienst und somit fällt auch die persönliche Betreuung eines ASZ Bewohners bzw. schwerkranken Patienten in diese Dienstzeit.
2. Der Verkäufer der Wohnungen stand als Bewohner des ASZ in seinem letzten Lebensabschnitt in einer „vermeintlichen Abhängigkeit“ zur Gemeinde und durch die persönliche Betreuung von Herrn Thaler, in einer persönlichen Abhängigkeit zum Bürgermeister selbst.
3. Der notarielle Kaufvertrag soll dem Vernehmen nach innerhalb des ASZ unterzeichnet worden sein.
4. Die beiden Wohnungen seien unbesehen und äußerst günstig durch Herrn Thaler erworben worden sein.
5. Die engen Freunde und entfernten Verwandten bzw. Erben hatten keine Kenntnis bezüglich der Veräußerung dieser Immobilien des Verstorbenen. Sie haben aber das besondere Recht auf vollständige Aufklärung, da es sich hier um Teile der Erbmasse handelt.

Die vorliegenden Informationen hinterlassen ein ungutes Gefühl, denn viele Echinger Bürger sind selbst auf der Suche nach bezahlbarem Eigentum innerhalb der Gemeinde.
Aus diesem Grund bitte ich Sie diesen Vorgang zur Diskussion zu stellen und ggf. durch eine abgestimmte öffentliche Darstellung gegenüber den Echinger Bürgern zu entkräften und zwar noch bevor es andere tun und damit die Gemeinde Eching und Ihre Amtsträger erneut negativ ins Rampenlicht geraten.¹

Nach meiner Einschätzung sollte die Beantwortung der folgenden Fragen dabei helfen:

• Handelt es sich beim Alten Service Zentrum um eine gemeindliche Einrichtung und stehen seine Bewohner bzw. Patienten generell unter besonderer persönlicher Betreuung des Bürgermeisters?
• War der Verkäufer zum Zeitpunkt des Angebotes und des Vertragsabschlusses nicht selbst in der Lage den Kaufvertrag innerhalb der Geschäftsräume eines Notars abzuschließen, da der Kaufvertrag komplett im ASZ abgewickelt worden sein soll?
• Inwieweit werden Informationen über Besitztümer der ASZ-Bewohner bzw. Patienten von der Einrichtungsleitung mit der Verwaltung bzw. dem Bürgermeister kommuniziert?
• Wurden das Immobilienangebot und der Kauf durch einen Dritten geprüft, bewertet und freigegeben oder entschied Herr Thaler dies allein?
• Wie ist die generelle Vorgehensweise bei Angeboten an die Gemeindeverwaltung oder Amtsträger in Anlehnung an die gesetzlichen Regelungen zur Vorteilsnahme und Vorteilsannahme?
• Handelte es sich tatsächlich um ein besonders günstiges Angebot und wurde ein Erwerb der beiden Wohnungen durch die Gemeinde selbst in Erwägung gezogen und geprüft?
• Wurden die Mieten für beide Wohnungen mitten in der Coronazeit von Herrn Thaler erhöht?

Nach meinem Verständnis darf eine politische Stellung keinen persönlichen Vorteil ermöglichen und die Rechtsprechung dazu ist sehr schmal und eindeutig.
Umso notwendiger ist es, den vorliegenden Fall zweifelsfrei aufzuklären.
Da ich den Gemeinderat auch als kontrollierende Instanz der Gemeindeverwaltung und des Bürgermeisteramtes verstehe, kontaktiere ich Sie, um eine höchstmögliche Transparenz zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Yavuz Kalkan
Ortsvorsitzender CSU Eching "


-  Zitatende - aus: https://echinger-rundschau.de/2020/09/offener-brief-an-buergermeister-sebastian-thaler/


Der CSUler wurde vor mehr als 4 Jahren als Nachfolger des 8 Jahre lang thronenden Parteifreundes Josef Riemsberger gewählt.

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/freising/neuwahlen-bei-der-echinger-csu-der-neue-heisst-yavuz-kalkan-1.3483137

Nun, Kalkan stellt als Sohn türkisch - stämmiger Einwanderer eine neue, eine durchaus moderner wirkende Politiker - Spezies dar; wenngleich damit die üblichen Freund - Feind - Bilder, die sich nicht nur Partei übergreifenden ergeben können, keineswegs beseitigt sind. Assimilierte Bürger, die sich als Vertreter des Volkes wählen lassen und auch als solche verstehen, können dann dabei sehr schnell jene mit der Partei spezifischen DNA ausgestattet werden und das Kampfmittel - Repertoire erlernen, das zu der Ausübung ihrer Funktionen erforderlich ist, um die politische Konkurrenz zu bekriegen.

Kalkan hat - wobei durchaus fraglich sein dürfte, ob jener " Offene Brief " auf seinem Mist gewachsen ist - eine jener üblichen Werkzeuge aus der Mottenkiste der politischen Auseinandersetzung geholt, indem er dem Leser jenes Pamphlets weiß machen möchte, dass der 1. Bürgermeister sein ihm übertragenes Amts dazu benutzt habe, um sodann als Privatperson persönliche sowie wirtschaftliche Vorteile zu erlangen.

Tja, in oder mit diesem " Offenen Brief " hat er zwar ordentlich im Trüben herum gerührt, doch handfeste Belege bzw. Beweise konnte er dabei nicht heraus fischen. Obwohl er dieses vor zirka 2 Jahren dort vollmundig angekündigt hatte.

Ferner wird in der kruden Argumentation des CSUlers von einem " Enkeltrick " fabuliert. Hierzu sollte der " Schwarze " sich vorher genauer informieren. ehe er einen solchen " Dünnpfiff " absondert. Der so genannte " Enkeltrick " wird landläufig als eine betrügerische Masche angesehen, innerhalb derer der oder die Täter vorgeben, mit dem späteren Opfer verwandt zu sein, dabei das Vertrauen des Geschädigten erwerben, um dieses dann zur Übergabe von Geld oder - eher selten - Wertgegenständen zu bewegen. Strafrechtlich erfüllt jene kriminelle Handlung den Tatbestand des Betrugs / Betrugsversuchs dar.

Wenn Meister Kalkan im Falle des 1. Bürgermeisters von einer solchen Handlungs - und Herangehensweise spricht, hat er den Sachverhalt derartiger Straftaten nicht erfasst oder er versucht hier in böswilliger Absicht, einen solchen gegen den Amtsträger zu konstruieren.

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/freising/dubiose-vorwuerfe-sebastian-thaler-echinger-buergermeister-wehrt-sich-1.5105090

Kalkan ist kein Jurist, weshalb sein " Offener Brief " denn eher voller Mutmaßungen, die flugs mit juristischen Begriffen verknüpft werden, strotzt. Die Gefahr, die sofort dabei besteht, besteht darin, jenen Kauderwelsch als Wahrheit anzubieten, um einen unliebsamem Politiker ins Abseits zu stellen.

Die Quintessenz aus dem Kalkan´schen Sammelsurium kann deshalb nur sein: Das dort erwähnte, beinahe ewige CSU - Parteimitglied kann als Eigentümer jener beiden besagten Wohnungen als voll geschäftsfähige, natürliche Person zu Lebzeiten mit seinem Eigentum verfahren, wie es hm beliebt. Der Verkauf der beiden Objekte tangiert mit nichten die nach dessen Tod vorhandene Erbmasse; zumal das Grundeigentum nicht verschenkt sondern verkauft wurde. Der Bürgermeister der Gemeinde Eching hat jene beiden - durch einen notariellen Kaufvertrag ordnungsgemäß abgewickelten Rechtsgeschäfte weder als Amtshandlung vollzogen, noch waren die hierbei involvierten Parteien verpflichtet, dieses in den Kanzleiräumen des Notars vornehmen zu lassen. Ein hier nieder gelassener Notar darf ein von ihm als Normen konform erachtetes Rechtsgeschäft in dieser Weise auch auf dem Mond testieren, werter Herr Kalkan. Somit wären Sie besser beraten gewesen, sich juristisch fundierten Rat einzuholen, ehe Sie diesen Sermon veröffentlichen.

Auch das weiter angedeutete, angeblich strafrechtlich relevante Tun des Herrn T. als Privatperson ist nichts anderes als der Weitwurf einer Nebelkerze durch den CSU - Mann. Weder hat der 1. Bürgermeister sich durch den Kauf der beiden Immobilien eine " Vorteil " als Amtsperson verschafft, noch erhielt er einen solchen durch den Verkäufer. Ebenso wenig ist bei dem sowie infolge des  Immobiliengeschäft / s der Tatbestand des " Wucher " nach § 291 Strafgesetzbuch erkennbar ( dieses konnte ein interessierter Leser im Rahmen der Berichterstattung hierüber erfahren ). 

Eine zweite, weitaus brisantere, politische Baustelle für den 1. Bürgermeisters der Gemeinde Eching ergibt sich aus einer " Eselei ", die dieser im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung zwischen ihm und einem  SUV - Protzer, dessen Heiligtum der Herr Bürgermeister als radelnder Verkehrsteilnehmer beschädigt hatte, verantworten muss. Hierbei gab es als " Schmankerl " jener " Provinzposse " noch eine groß angelegte Durchsuchung des Echinger Rathauses. im Zuge derer " Beweismittel " sicher gestellt werden sollten. Hintergrund dieser Aktion ist eine Strafanzeige gegen den 1. Bürgermeister, der seine Prozesskosten ( Rechtsanwalt - sowie Gerichtskosten ) über die Gemeinde / Staatskasse erstattet bekam, wegen " Untreue " pp.

Zwar gibt es eine generelle Übernahmepflicht der derartiger Kosten im Rahmen der allgemeine " Fürsorgepflicht " des Dienstherren bei Beamten, sofern diese sich strafrechtlicher Ermittlungen entgegensehen und dabei einen Verteidiger beauftragen, doch hier handelt es sich um ein zivilrechtliches Verfahren, innerhalb dessen der beteiligte 1. Bürgermeister als Privatperson und nicht als Amtsträger zu qualifizieren ist. Demnach hat dieser die ihm entstandenen Rechtsanwalt - und Gerichtskosten selbst zu bestreiten.

Nur wenn die ( dann schädigenden ) Handlungen des Bürgermeisters im Rahmen der Amtsausübung anzusehen wären, müsste die Gemeinde kostenrechtlich dafür einstehen; allerdings wäre diese dann Prozesspartei gewesen und nicht der 1. Bürgermeister. Dieser ist jedoch als Privatperson in Anspruch genommen worden; womit er als unterlegende Prozesspartei auch die gegen ihn ausgeurteilten Verfahrenskosten zu tragen hat. Diese im Nachgang der Gemeindekasse / dem Staat / dem Steuerzahler aufzubürden, dürfte somit rechtswidrig sein.

  https://www.merkur.de/lokales/freising/eching-ort28614/thaler-prozess-spaltet-echinger-gemeinderat-90886050.html

Im Zuge jener Auseinandersetzung, die den Echinger Gemeinderat " spaltet ", ist auch eine verbale Privat - Fehde zwischen zwei Parteimitgliedern der " GRÜNEN " zu sehen, die sich seit Wochen mit wechselseitigen Unterstellung - wohl dann in Partei schädigender Weise " öffentlich zur Lachnummer erklären. Hierbei geht es offenkundig nicht um sachbezogene Argumente, sondern wohl eher um persönliche Befindlichkeiten:

https://echinger-rundschau.de/2021/08/offener-brief-an-leon-eckert/

Politik ist in der Tat " schmutzig ", weil hier offensichtlich jedes Mittel heran gezogen wird, um sich selbst zu erhöhen, in die dann richtige und wichtige Position zu gelangen, womit der Zugang zu den finanziell interessanten Fleischtöpfen gesichert werden kann.


Gerry & The Pacemakers  -  Don´t Let The Sun Catch Your Crying  -  1964:




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