Schuldig!?!?



Zwei Großverfahren gegen eine Reihe von Angeklagten aus der selbst ernannten Szene wider der undeutschen Bestrebungen müssen sich seit einigen Wochen vor Dresdner Gerichte verantworten. Gegen die so genannte " Gruppe Freital " ist ein Strafverfahren eröffnet worden, in dem einigen Damen und Herren aus dem Dunstkreis der staatlich alimentierten Berufskriminellen mit Hang zum Größenwahn, der Vorwurf der Bildung einer terroristischen Vereinigung um die tätowierten Hohlschädel geknallt wird.

Hierzu mehr:

https://de.wikipedia.org/wiki/Bürgerwehr_Freital

Das Strafverfahren ist vor dem OLG Dresden anhängig. Hierzu wurde eigens ein Hochsicherheitstrakt in einer umgewidmeten Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge gebaut.
Angeklagt wurden 8 Mitglieder dieser Gruppe, der u.a. auch versuchter Mord zur Last gelegt wird.

Parallel hierzu lief ein Strafverfahren vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden, in dem zunächst zwei Männer wegen diverser Straftaten angeklagt waren und die am 24. August 2017 zu Haftstrafen verurteilt wurden ( http://www.mdr.de/sachsen/dresden/urteil-prozess-freie-kameradschaft-dresden-100.html ).

https://de.wikipedia.org/wiki/Freie_Kameradschaften

Es werden weitere Strafprozesse gegen eine Vielzahl von Mitläufern, Mittätern und auch Rädelsführern dieses Umfeldes folgen. So wird voraussichtlich ab 13. September 2017 die Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden ein Strafverfahren gegen 6 Angeklagte wegen des Verdachts ähnlich gelagerte Straftaten begangen zu haben, über vorerst 33 terminierte Verhandlungstage führen.

Die beiden gegründeten Banden verbreiteten auf dem Höhepunkt der so genannten " Flüchtlingskrise " in und um die sächsische Landeshauptstadt nicht nur Angst und Schrecken unter Asylbewerbern, weil einige Mitglieder u.a. auch an der Randale eines besoffenen Mobs am 11. Januar 2016 im Leipziger Stadtteil Connewitz beteiligt gewesen sein sollen. wurde dieses auch in der am 13. September 2017 anberaumten Hauptverhandlung in der dort zugelassenen Anklage mit aufgeführt.

Die Mühlen der Justiz mahlen wohl eher langsam, aber dafür effizient. Jetzt wird bestraft, was nicht in und zu diesem Staat und der Gesellschaft gehört, nämlich Gewaltdelikte gegen Menschen und Sachen, die nicht in das eigene aufgebaute Weltbild passen. Woraus dieses indes besteht, vermögen die Damen und Herren Angeklagten nicht so richtig nachvollziehbar zu erklären. Ob es nun Hass und Wut auf sich selbst, das eigene Versagen, die vorliegende soziale Situation ist? Könnte es die Angst vor der Zukunft sein, in der sich diese vermeintlich dann noch weiter Abgehängten nicht mehr zurechtfinden? Oder ist es einfach post - pubertäres Verhalten, das auf ein nicht intaktes Elternhaus, eine mangelhafte Schulbildung und fehlende soziale Wurzeln zurückzuführen wäre, was die überwiegend jüngeren Angeklagten zu jenen, ihnen jetzt vorgeworfenen Taten, hat hinreißen lassen?

Sofern diese allerdings, wie in den gestern abgeschlossenen  Verfahren vor dem Landgericht Dresden, nur bedingt zu den Vorwürfen eigene Aussagen machen, wird das Gericht kaum Möglichkeiten erhalten, das gesamte Umfeld dieser beiden Banden beleuchten zu können. Ob es nun die eventuell schwierige Kindheit war, die den einzelnen, mutmaßlichen Täter zu einem solchen Deliquenten formte oder es wohl eher ein gruppendynamischer Prozess war, der diese, ihnen vorgeworfenen Taten, ermöglichte, bleibt bei dem jetzt abgeschlossen " Deal " deshalb eher unaufgeklärt. Ob die Strafen von

Dafür scheinen einige Kommentatoren in den diversen Foren nur wenig Verständnis für die jeweils ausgeworfenen Freiheitsstrafen von 3 Jahren und 8 Monaten zu haben. Die sich hier stellende Frage, nach einer gerechten Strafe für jene Verbrechen, die beiden Angeklagten nicht nur aufgrund ihrer Geständnisse nachgewiesen werden konnten, stellt sich vielleicht erst gar nicht, denn beide Deliquenten werden alsbald als Zeugen in weiteren Verfahren gegen ihre Gesinnungsfreunde zu erscheinen haben. Und dabei könnte der gesamte Tatkomplex ein wenig aufgehellt werden.

Etwas zäher verläuft das Strafverfahren gegen die Bande aus Freital, die sich vollmundig als " Bürgerwehr Freital " bezeichnet hat. Gegen wen oder was sich diese besorgten Bürger wehren wollten, wurde einige Wochen nach ihrer Gründung klar. Sie wollten keine Andersdenkende, also keine angeblich " linksalternativen " , vor allem aber keine Asylbewerber, keine Gemeinschaftsunterkünfte für diese und hassten die Unterstützer von Hilfsaktionen für Flüchtlinge. Hiergegen gingen diese " besorgten Bürger " mit Gewalt vor und nahmen dabei den Tod von Menschen billigend in Kauf.

Jetzt sitzen sie allesamt in U - Haft. Sogar in Bayreuth wurde ein Angeklagter inhaftiert. Die Staatsanwaltschaft befürchtete wohl, dass das noch existente Netzwerk von Unterstützern und Sympathisanten, den Inhaftierten Kassiber oder Handys in die U - Haftanstalt zuleiten könnten.

Bildung einer kriminellen Vereinigung. Dieser Straftatbestand wurde als Gesetzt während er Baader - Meinhof - Hysterie in das StGB eingeführt. Es sollte die einstigen Mitläufer und Unterstützer der Bande um Andreas Baader und Ulrike Meinhof vor aktiven Tathandlungen abschrecken. 40 Jahre danach werden diese Vorschriften wieder angeführt, um rechtsradikalen Gruppen aufzuzeigen, dass der Staat auch gegen diese Extremisten vorgeht.

Immerhin zeigt dieses, dass sich die Staatsorgane aller größte Mühe geben, nicht als auf dem rechten Auge erblindetet kritisiert zu werden. Das ist im Vergleich zu 1976 / 1977 ff. doch ein wahrer Fortschritt.

" Blindside Bluesband " mit " Guilty " - Album " Play The Blues " 1994:









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