Das Kreuz mit dem Kreuz?




Der Zwang, entgegen der eigenen religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung in einem mit einem Kreuz ausgestatteten Gerichtssaal verhandeln zu müssen, kann das Grundrecht eines Prozeßbeteiligten aus Art. 4 Abs. 1 GG verletzen.

Beschluß
des Ersten Senats vom 17. Juli 1973
- 1 BvR 308/69 -


Ausgerechnet ein Sozialdemokrat ließ im Jahr 1973 eine Verordnung erarbeiten, 
beschließen und umsetzen, die vorsah, dass in den Gerichtssälen hinter dem 
Richtersesseln ein Kruzifix anzubringen sei und zwar in einer 
bestimmten Größe. Der einstige Ministerpräsident des bevölkerungsreichsten 
Bundeslandes Nordrhein - Westfalen mit dem Namen Heinz Kühn, war nicht 
nur in Köln geboren, sondern - wie dort die Mehrheit, römisch - katholischen 
Glaubens, Den praktizierte er denn auch während seiner Amtszeit. 
Diese Kühn´sche Verordnung indes wurde einige Monate von dem Bundesverfassungsgericht
in einem Beschluss gekippt. Wie oben zu ersehen ist, musste Kühn diese 
Zwangsreligiosität in den nordrhein - westfälischen Sitzungsträumen wieder 
zurück nehmen. Damit war zwar die Kreuz - Anbringung in diesem Bundesland 
und in dieser Form nicht mehr erlaubt, dennoch hingen diese christlichen Symbole weiterhin in den gleichen Orten, so u.a. in den Bundesländern Bayern, Baden - Württemberg und auch 
Rheinland - Pfalz.


Auch in bayrischen Schulen werden Kruzifixe durchgängig angebracht.



Nun, wenn die Bayrische Staatsregierung - entgegen der eigenen Handlungsmaxime
- meint, dadurch bessere und lernfähige, lernfreudige Schüler heranziehen zu 
können, sei es den Schwarzen dort unbenommen, jenen Zinnober weiterhin zu 
zelebrieren. 

In den Gerichtssälen indes, haben diese Symbole des christlichen Glaubens nichts verloren.
In dem so genannten " Kruzifix " - Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1995 
wurde dennoch die bayrische Schulordnung von 1983, soweit sie die zwangsweise 
Anbringung des Kreuzes vorsah und regelte, für verfassungswidrig erklärt. 



Doch die Bayrische Staatsregierung und mit ihr der Bayrische Verfassungsgerichtshof 
unterliefen mit einem geänderten Schulgesetz, dass ein Widerspruchsrecht gegen 
das Anbringen eines Kruzifixes für Mitglieder anderer oder keiner Religion einräumte, 
unterliefen  mit den daraufhin ergangenen, eigenen Entscheidung dieses Verbot und 
erklärte schlankweg, dass es nicht gegen die Verfassung verstoße, wenn ein Kreuz 
im Klassenzimmer hinge, weil in einem " atypischen Einzelfall " jeder sich 
dadurch in seiner Glaubensfreiheit eingeschränkte, eben mittels Dispensen dagegen 
vorgehen könne.


Auch in anderen Bundesländern hat es, was die Justizeinrichtungen betrifft, 
inzwischen keine Konsequenzen gegeben, die jene Kreuz - Anbringung grundsätzlich 
untersagt, weil sie im Dissens zum Neutralitätsgebot staatlicher Einrichtungen steht.



  


Einst weigerte sich der Kommunade Fritz Teufel vor der Urteilsverkündung in einem gegen ihn geführten Strafverfahren vor der Urteilsverkündung von seiner harten Anklagebank aufzustehen. Als er sich 
dann doch schließlich bemühte, kommentierte er es mit den Worten: 
" Wenn es der Wahrheitsfindung dient? "
Aus einer Symbolik heraus lässt sich eben keine Gerechtigkeit oder das, was der Rechtsprechende darunter verstanden haben möchte, herstellen. 




" Ten Years After " - " 50.000 Miles Beneath My Brain " - " 
Cricklewood Green " -  1970:






Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

" Eine Seefahrt, die ist lustig. " - nur nicht in den 60er Jahren zum AOK - Erholungsheim auf Norderney.

" Oh Adele, oh Alele, ah teri tiki tomba, ah massa massa massa, oh balue balua balue. " und die Kotzfahrt nach Wangerooge.

Widerspruch zwecklos!