Das Kreuz mit dem Kreuz?
Der Zwang, entgegen der eigenen religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung in einem mit einem Kreuz ausgestatteten Gerichtssaal verhandeln zu müssen, kann das Grundrecht eines Prozeßbeteiligten aus Art. 4 Abs. 1 GG verletzen. |
Beschluß |
des Ersten Senats vom 17. Juli 1973 |
- 1 BvR 308/69 - |
Ausgerechnet ein Sozialdemokrat ließ im Jahr 1973 eine Verordnung erarbeiten,
beschließen und umsetzen, die vorsah, dass in den Gerichtssälen hinter dem Richtersesseln ein Kruzifix anzubringen sei und zwar in einer bestimmten Größe. Der einstige Ministerpräsident des bevölkerungsreichsten Bundeslandes Nordrhein - Westfalen mit dem Namen Heinz Kühn, war nicht nur in Köln geboren, sondern - wie dort die Mehrheit, römisch - katholischen Glaubens, Den praktizierte er denn auch während seiner Amtszeit. Diese Kühn´sche Verordnung indes wurde einige Monate von dem Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss gekippt. Wie oben zu ersehen ist, musste Kühn diese Zwangsreligiosität in den nordrhein - westfälischen Sitzungsträumen wieder zurück nehmen. Damit war zwar die Kreuz - Anbringung in diesem Bundesland und in dieser Form nicht mehr erlaubt, dennoch hingen diese christlichen Symbole weiterhin in den gleichen Orten, so u.a. in den Bundesländern Bayern, Baden - Württemberg und auch Rheinland - Pfalz.
Auch in bayrischen Schulen werden Kruzifixe durchgängig angebracht.
Nun, wenn die Bayrische Staatsregierung - entgegen der eigenen Handlungsmaxime
- meint, dadurch bessere und lernfähige, lernfreudige Schüler heranziehen zu können, sei es den Schwarzen dort unbenommen, jenen Zinnober weiterhin zu zelebrieren.
In den Gerichtssälen indes, haben diese Symbole des christlichen Glaubens nichts verloren.
In dem so genannten " Kruzifix " - Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1995
wurde dennoch die bayrische Schulordnung von 1983, soweit sie die zwangsweise Anbringung des Kreuzes vorsah und regelte, für verfassungswidrig erklärt.
Doch die Bayrische Staatsregierung und mit ihr der Bayrische Verfassungsgerichtshof
unterliefen mit einem geänderten Schulgesetz, dass ein Widerspruchsrecht gegen das Anbringen eines Kruzifixes für Mitglieder anderer oder keiner Religion einräumte, unterliefen mit den daraufhin ergangenen, eigenen Entscheidung dieses Verbot und erklärte schlankweg, dass es nicht gegen die Verfassung verstoße, wenn ein Kreuz im Klassenzimmer hinge, weil in einem " atypischen Einzelfall " jeder sich dadurch in seiner Glaubensfreiheit eingeschränkte, eben mittels Dispensen dagegen vorgehen könne.
Auch in anderen Bundesländern hat es, was die Justizeinrichtungen betrifft,
inzwischen keine Konsequenzen gegeben, die jene Kreuz - Anbringung grundsätzlich untersagt, weil sie im Dissens zum Neutralitätsgebot staatlicher Einrichtungen steht.
Einst weigerte sich der Kommunade Fritz Teufel vor der Urteilsverkündung in einem gegen ihn geführten Strafverfahren vor der Urteilsverkündung von seiner harten Anklagebank aufzustehen. Als er sich
dann doch schließlich bemühte, kommentierte er es mit den Worten: " Wenn es der Wahrheitsfindung dient? "
Aus einer Symbolik heraus lässt sich eben keine Gerechtigkeit oder das, was der Rechtsprechende darunter verstanden haben möchte, herstellen.
" Ten Years After " - " 50.000 Miles Beneath My Brain " - "
Cricklewood Green " - 1970: |
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