Spinner!



Da las ich doch heute Abend einen Blog - Beitrag, der von einem Bekannten meiner besseren Hälfte über " Facebook " " geliked " wurde:

http://schaebel.de/was-mich-aergert/versklavung/achtung-verhandlung-ueber-antrag-auf-unterhaltszahlung-nach-hlko/008323/

Es geht hier also - grob skizziert - um die Hypothese, dass die Bundesrepublik Deutschland sowie auch die DDR vor der Wiedervereinigung keine souveränen Staaten waren und deshalb als von den alliierten Siegermächten besetzte Gebiete zu betrachten sind, weil Deutschland in den Grenzen von 1937 ( Deutschen Reich ) heute noch weiter besteht und sich auch durch den Zusammenschluss der beiden deutschen Staaten 1990 daran nichts geändert hat, ist Deutschland immer noch als Besatzungsgebiet der Alliierten anzusehen, so dass die Bundesbürger als Gefangene dieser anzusehen sind.

Dieses als Argumentationsstrang vorausgesetzt, fungiert ein gebürtiger Germesheimer ( Rheinland - Pfalz ) aus Fahrenwalde ( Mecklenburg - Vorpommern )  mit dem Namen Werner May heute als Kläger vor dem Sozialgericht Neubrandenburg und begehrt von der Bundesrepublik Deutschland eine Unterhaltsleistung nach Maßgabe der Haager Landkriegsordnung in Höhe von  mindestens 1.932,21 EUR, rückwirkend ab dem 01. 03. 2014. May sieht sich als Kriegsgefangener, der in dem 357 Seelen zählenden Nest Fahrenwalde von den " Besatzungsmächten " als " Gefangener " inhaftiert werde. Deshalb stünde ihm in Analogie zu den Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes ( BBesG ), auf Grundlage der Eingangsbesoldungsstufe A1, eine Gefangenenentschädigung von mindestens 1.932,21 EUR monatlich zu.

Nun, May, war in der jüngsten Vergangenheit auch sonst nicht gerade untätig, wenn es darum ging, einen weiteren Eckpfeiler der bundesdeutschen Jurisprudenz zu beschäftigen. Er stellte beispielsweise diverse Strafanzeigen gegen " Mutti " Merkel und sämtliche Bundestagsabgeordneten der 18. Legislaturperiode ( 2013 - 2017 ) u.a. wegen des Verdachts der " Wählertäuschung ".

https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Werner_May

Der selbst ernannte " Reichsbürger " May ist - wie könnte es auch anders nicht sein - auf einschlägigen Internetseiten gegen die Institutionen Deutschlands am Schwadronieren. Er und Seinesgleichen sind dann besonders aktiv, wenn es darum geht, seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Fiskus sowie anderen Leistungsträgern aus dem Wege zu gehen. Hierzu wird das Totschlagargument, dass diese zur Beitreibung von Abgaben nicht legitimier seien, den das jetzige Staatsgebilde sei nicht rechtmäßig gegründet worden, weil eben Deutschland in den politischen Grenzen von 1937 noch fort bestehe.

Nun, für lau gab es selbst in dem Faschistenstaat von 1937 nichts. Und, selbst wenn dieses Land nach wie vor von den Alliierten besetzt wäre, so können diese dann Steuern erheben und jene über den Fiskus stellvertretend beitreiben lassen. Deutsches Reich hin, Bundesrepublik Deutschland her, in diesen Staatsformen gab und und gibt es keine sozialisierten Waren oder staatlichen Gratisleistungen.

Und Entschädigungszahlungen für vermeintlich Gefangene nach Artikel ( Art. ) 7 der Haager Landkriegsordnung ( HLKO ) ( https://de.wikipedia.org/wiki/Haager_Landkriegsordnung ) können schon deshalb nicht gewährt werden, weil sich das Land oder Teilgebiete dessen nicht in einem Krieg befindet oder befunden hat.
Und auch aus Art. 3 der in der Klage heran gezogenen Genfer Konventionen ergibt sich nichts anderes, denn Voraussetzung für dessen Einschlägigkeit ist ein bewaffneter Konflikt ( https://de.wikipedia.org/wiki/Genfer_Konventionen ).

Nachdem ein Gesinnungsfreund vor einigen Jahren mit einer ähnlich kruden Argumentation vor dem Sozialgericht Heibronn mit seiner Klage auf Leistungen nach § 133 SGB XII gescheitert ist, versucht es nun Kläger May auf diesem Wege.


http://www.rechtsindex.de/sozialrecht/4373-besetztes-gebiet-des-deutschen-reiches-unterhaltsanpruch-nach-der-haager-landkriegsordnung

Tja, der Rechtsstaat und seine Organe haben es oft nicht gerade leicht, solche rechten Spinner auf den rechten Weg zu begleiten, der sie aus dem Dschungel der existenten Normen heraus bringen könnte. Da zählt nicht nur ein gerüttelt Maß an Geduld dazu, sondern vor allem auch Menschenkenntnis. Jene Abdrehte indes werden nicht müde, im Netz ihre unsinnigen Behauptungen zu veröffentlichen, um Unterstützer für die ureigensten Interessen zu erhalten.

Doch - dieses sei ihnen hiermit auf den beschrittenen Abweg - mit gegeben:

Dieses Land ist kein Deutsches Reich in den Grenzen von 1937, denn das wurde über die Alliierten in der Konferenz von Jalta / Potsdam endgültig zerschlagen. Deshalb gilt auch hier: Wer einen Krieg / Konflikt anzettelt, muss sich - sofern er unterliegt - den Bedingungen des Siegers solange unterordnen bis diese wieder aufgehoben werden. Und dieses ist durch die Pariser Verträge von 1954  durch  Aufhebung und Verzicht des alliierten Vorbehaltsrechts ( https://de.wikipedia.org/wiki/Alliiertes_Vorbehaltsrecht ) sowie durch den " Regelungsvertrag " von 1990 im Rahmen der 2 plus 4 - Gespräche völkerrechtlich endgültig geklärt.

Da Deutschland kein Besatzungsgebiet ist, kommen somit auch nicht die Ansprüche aus Art. 7 HLKO oder Art. 3 Genfer Konventionen zum Tragen.

Ferner sind die mit der Klage begehrten Leistungen aus den Vorschriften des BBesG als mögliche Berechnungsgrundlage für eine Entschädigung als vermeintlicher Kriegsgefangener nicht heranziehbar. Das Gesetz regelt die Ansprüche von Staatsbediensteten, wie hier beispielsweise Soldaten. Diese haben sich verpflichtet, dem Staat eine funktionale Gegenleistung zu erbringen. Daraus lässt sich der Besoldungsanspruch ableiten.

Kläger May indes, erhält bereits oder kann Leistungen erhalten, die sich aus dem SGB II ergeben. Eine kumulative Alimentierung sieht das Gesetz nicht vor. Hätte er einen Anspruch auf Entschädigung nach den von ihm zitierten Regelungen, müsste er sich diese bei der künftigen Berechnung seines SGB II - Anspruchs anrechnen lassen. Zudem wäre ein bestehender Rückzahlungsanspruch der ARGE zu prüfen.

Und so stellt sich die Frage, ob hier nicht eher ein Berufsquerulant in seinem Wahn, die Geschlichtsklitterung weiter voran treiben zu müssen, einem Halbwissen aufgesessen ist, dass ihn sodann als Spinner abstempelt?


" Tiny Tim " und die Adaption des " They´re  Coming To Take Me Away ":






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