Inkasso
" TESCH TEAM..: IHR SEID DAS ALLERLETZTE! Leute bevor ihr da was zahlt, informiert euch beim ANWALT! "
- Zitatende - aus:
https://www.google.com/maps/contrib/108548294830200622659/place/ChIJjyYc3T3IvkcRgSeksOL8x7M/@51.0008464,7.543848,14z
( Von dem dortigen Inhalt nebst der Orthographie distanziert sich der Verf. hiermit ausdrücklich )
Es gibt Dinge, vor denen habe ich sogar Angst. Neben dummen Menschen, dem drohenden Abstieg meiner Grün - Weißen aus der Freie und Hansestadt an der Weser, dem Zahnarzt und sonstigen Weißkittelträgern, sind das der Karneval, Weihnachten, Ostern und eine nicht funktionierende Internetverbindung.
Wenn aber ein eingeschaltetes Inkassounternehmen mit einem Mahnbescheid droht, kostet mich dieses so etwas, wie ein müdes Gesäßrunzeln.
Da erwarben wir - so kurz vor dem diesjährigen Ostseeurlaub - über eine Verlinkung bei dem Versand - und Ausbeutergiganten " A... " von einem dortigen Anbieter ein Stück Strandmuschel aus dem Hause mit der aufgepappten Wolfspfote für einen Super - Sonder - Saisonausverkaufspreis von 44,95 €. Der Händler verspürte bereits Ende August den Drang, sein proppenvolles Lager auszudünnen und verkloppte den Windschutz für sage und schreibe 35 Euronen weniger als ihn ein lizenzierter Händler oder der Hersteller selbst angeboten hatte.
Meine bessere Hälfte schlug bei diesem Kampfpreis für das Pfoten - Utensil sofort zu. Bei den angebotenen Zahlungsarten wählte sie den Rechnungskauf, denn der Händler war uns nicht bekannt. Über dem entsprechenden Feld prangte ein Zusatz der " BillSafe " heißt. Dieser Finanzdienstleister wurde 2008 durch " PayPal " übernommen.
http://www.zahlungsmittel.org/zahlungsanbieter/billsafe/
" BillSafe " betreibt für den Verkäufer echtes Factoring, d.h. der Dienstleister tritt für den Verkäufer als Garant für den Zahlungsausfall auf, sofern dieser mit " BillSafe " einen entsprechenden Vertrag geschlossen hat. Hierfür erhält " BillSafe " ein Entgelt von einigen Promille auf den Kaufpreis.
http://wiki.actindo.de/index.php?title=Factoring:BillSafe
Entschließt der Kunde sich für einen Rechnungskauf und akzeptiert ausdrücklich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) des Verkäufers, die dieser nach einem entsprechenden Hinweis und durch Anklicken eines Feldes auf der Internetseite als gelesen und verstanden anzugeben hat und befindet sich in den AGBs ein entsprechender Zahlungsmodus, so hat der Kunde auch mit dem Finanzdienstleister " BillSafe " kontrahiert. Fehlt eine solche, rechtlich einwandfreie Belehrung oder gar der Hinweis, dass der Kunde binnen einer bestimmten Frist an den Lieferanten den Kaufpreis zu entrichten hat, kann er den Finanzdienstleister " BillSafe " nicht mit den echten Factoring betrauen, denn dieser hat mit dem Kunden eben nicht kontrahiert.
Ein weiterer Aspekt ist der so genannte Zahlungsverzug, der nach dem Schuldrechtmodernisierungsgesetz von 2002 gemäß § 286 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ) regelmäßig dann eintritt, wenn der Käufer nach Ablauf von 30 Tagen ab dem Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung nicht leistet. Ist der Verkäufer gewerblich tätig und der Kunde eine Privatperson, muss der Verkäufer den Rechnungsschuldner auf die Folgen einer zu späten Zahlung expressis verbis hinweisen ( Vgl.u.a. hier: https://www.ra-kotz.de/zahlungsverzug1.htm ).
Diese Kenntnisse vorausgesetzt, ignorierten wir eine Mahnung des Inkassobetreiber " Tesch media finanz GmbH ", Weiße Breite 4, 449084 Osnabrück, in der die dort aktive Dame und der Geschäftsführer vorgaben, für die " PayPal / Europe ) S.a.r.l. et. S.C.A. bevollmächtigt und tätig zu sein.
Nun, die Behauptung, diese vermeintliche Forderung einziehen zu dürfen, bedarf des Nachweises einer entsprechenden Vollmacht oder einer Abtretungsvereinbarung. Ähnlich, wie sie ein Rechtsanwalt nach § 174 BGB nachzuweisen hat, der vorgibt, von einer natürlichen oder juristischen Person in einer bestimmten Angelegenheit beauftragt worden zu sein.
Doch eine Inkasso - oder Geldempfangsvollmacht des vermeintlichen Auftraggebers lagen dem Schreiben nicht an. Genauso wenig, wie ein rechtsverbindliche Zession, die erforderlich gewesen wäre, um im Namen des Verkäufers jene 44,95 € beitreiben zu dürfen.
Mit Blick auf die bei mir verfestigte Erkenntnis und begründete Vermutung, dass " Tesch media finanz " - Inkasso " zu jenen unsauber tätigen Dienstleistern zählen könnte, die in schöner Regelmäßigkeit und Eintracht mir vormals als Rechtsschaffender unter die Fittiche kamen, maß ich diesem und einem weiteren " Drohschreiben " keinerlei Bedeutung bei. Das aufgeblasene, durch immer gleichlautende Textbausteinsätze vorgegebene Gehabe dieser Zunft von nicht immer mit erlaubten Mitteln tätigen Damen und Herren, schreckte mich nie davon ab, diesen fort während die gesetzlichen Grenzen ihres Seins aufzuzeigen.
Seit geraumer Zeit indes und aufgrund der enormen Konkurrenz unter den Porsche fahrenden Halbseidenen dort, werden deren Methoden allerdings rabiater. So scheute " Tesch media finanz " - Inkasso nicht davor zurück, einen Anruf in anonymisierter Form über das Handy meiner besseren Hälfte zu führen, nachdem die ursprüngliche Forderung indes längst beglichen war und ich deshalb mit dieser Alleinunterhalterin in Gestalt einer GmbH - Mitarbeiterin nichts mehr am Hut hatte, weshalb ich Anrufe der Osnabrücker Geldvermehrungsgesellschaft auf die Büro - Festnetznummer einfach ignorierte.
Ohne Vollmacht kein Gespräch. So einfach ist das Wirtschaftsleben. Und nicht nur dieses. der
" Tesch " - Blutegel gab indes nicht auf und nahm in einem Schreiben endlich zur Kenntnis, dass der Kaufpreis von sagenhaften 44,95 € längst an den Lieferanten entrichtet worden war. Dennoch beharrte die Inkasso - Granne, die sich nicht einmal mit Namen vorstellte, in einem Kasernenhofton auf die Entrichtung ihrer angeblich entstandenen Gebühren, die dem doppelten Betrag der längst gezahlten Rechnungssumme entsprachen. Die Feldwebelin drohte sogar mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides.
Oho, dann würde es interessant werden. Ich könnte mich wieder einmal in dem erlernten Umfeld der juristischen Kunst tummeln und würde zunächst die Aktivlegitimation der " Tesch media finanz " GmbH als ein Unternehmen der " Tesch Gruppe " ( Junge, ob die wohl auch den VFL Osnabrück sponsoren ? ) rügen. Denn: " BillSafe " gehört zwar " PayPal ", ist aber nicht der angebliche Vertragspartner, sondern ein selbständiges Unternehmen des PayPal - Finanzdienstleisters, darüber hinaus haben wir nie mit diesen kontrahiert und zudem liegt keine wirksame Zession des Lieferanten als Zedenten an " BillSafe " als Zessionär und sich daraus ergebend, von diesem an " Tesch " vor. Und eine Vollmacht eines dieser Beteiligten auch nicht.
Schade, um die vergebene Liebesmüh´ von mutmaßlichen Dummen auch noch viel Euronen zu kassieren. Nicht wahr, Herr Christof Kahlert?
" Rousseau " - " Dancing Leaves " - Album: " Flower In Asphalt 7 " - 1980:
- Zitatende - aus:
https://www.google.com/maps/contrib/108548294830200622659/place/ChIJjyYc3T3IvkcRgSeksOL8x7M/@51.0008464,7.543848,14z
( Von dem dortigen Inhalt nebst der Orthographie distanziert sich der Verf. hiermit ausdrücklich )
Es gibt Dinge, vor denen habe ich sogar Angst. Neben dummen Menschen, dem drohenden Abstieg meiner Grün - Weißen aus der Freie und Hansestadt an der Weser, dem Zahnarzt und sonstigen Weißkittelträgern, sind das der Karneval, Weihnachten, Ostern und eine nicht funktionierende Internetverbindung.
Wenn aber ein eingeschaltetes Inkassounternehmen mit einem Mahnbescheid droht, kostet mich dieses so etwas, wie ein müdes Gesäßrunzeln.
Da erwarben wir - so kurz vor dem diesjährigen Ostseeurlaub - über eine Verlinkung bei dem Versand - und Ausbeutergiganten " A... " von einem dortigen Anbieter ein Stück Strandmuschel aus dem Hause mit der aufgepappten Wolfspfote für einen Super - Sonder - Saisonausverkaufspreis von 44,95 €. Der Händler verspürte bereits Ende August den Drang, sein proppenvolles Lager auszudünnen und verkloppte den Windschutz für sage und schreibe 35 Euronen weniger als ihn ein lizenzierter Händler oder der Hersteller selbst angeboten hatte.
Meine bessere Hälfte schlug bei diesem Kampfpreis für das Pfoten - Utensil sofort zu. Bei den angebotenen Zahlungsarten wählte sie den Rechnungskauf, denn der Händler war uns nicht bekannt. Über dem entsprechenden Feld prangte ein Zusatz der " BillSafe " heißt. Dieser Finanzdienstleister wurde 2008 durch " PayPal " übernommen.
http://www.zahlungsmittel.org/zahlungsanbieter/billsafe/
" BillSafe " betreibt für den Verkäufer echtes Factoring, d.h. der Dienstleister tritt für den Verkäufer als Garant für den Zahlungsausfall auf, sofern dieser mit " BillSafe " einen entsprechenden Vertrag geschlossen hat. Hierfür erhält " BillSafe " ein Entgelt von einigen Promille auf den Kaufpreis.
http://wiki.actindo.de/index.php?title=Factoring:BillSafe
Entschließt der Kunde sich für einen Rechnungskauf und akzeptiert ausdrücklich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) des Verkäufers, die dieser nach einem entsprechenden Hinweis und durch Anklicken eines Feldes auf der Internetseite als gelesen und verstanden anzugeben hat und befindet sich in den AGBs ein entsprechender Zahlungsmodus, so hat der Kunde auch mit dem Finanzdienstleister " BillSafe " kontrahiert. Fehlt eine solche, rechtlich einwandfreie Belehrung oder gar der Hinweis, dass der Kunde binnen einer bestimmten Frist an den Lieferanten den Kaufpreis zu entrichten hat, kann er den Finanzdienstleister " BillSafe " nicht mit den echten Factoring betrauen, denn dieser hat mit dem Kunden eben nicht kontrahiert.
Ein weiterer Aspekt ist der so genannte Zahlungsverzug, der nach dem Schuldrechtmodernisierungsgesetz von 2002 gemäß § 286 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ) regelmäßig dann eintritt, wenn der Käufer nach Ablauf von 30 Tagen ab dem Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung nicht leistet. Ist der Verkäufer gewerblich tätig und der Kunde eine Privatperson, muss der Verkäufer den Rechnungsschuldner auf die Folgen einer zu späten Zahlung expressis verbis hinweisen ( Vgl.u.a. hier: https://www.ra-kotz.de/zahlungsverzug1.htm ).
Diese Kenntnisse vorausgesetzt, ignorierten wir eine Mahnung des Inkassobetreiber " Tesch media finanz GmbH ", Weiße Breite 4, 449084 Osnabrück, in der die dort aktive Dame und der Geschäftsführer vorgaben, für die " PayPal / Europe ) S.a.r.l. et. S.C.A. bevollmächtigt und tätig zu sein.
Nun, die Behauptung, diese vermeintliche Forderung einziehen zu dürfen, bedarf des Nachweises einer entsprechenden Vollmacht oder einer Abtretungsvereinbarung. Ähnlich, wie sie ein Rechtsanwalt nach § 174 BGB nachzuweisen hat, der vorgibt, von einer natürlichen oder juristischen Person in einer bestimmten Angelegenheit beauftragt worden zu sein.
Doch eine Inkasso - oder Geldempfangsvollmacht des vermeintlichen Auftraggebers lagen dem Schreiben nicht an. Genauso wenig, wie ein rechtsverbindliche Zession, die erforderlich gewesen wäre, um im Namen des Verkäufers jene 44,95 € beitreiben zu dürfen.
Mit Blick auf die bei mir verfestigte Erkenntnis und begründete Vermutung, dass " Tesch media finanz " - Inkasso " zu jenen unsauber tätigen Dienstleistern zählen könnte, die in schöner Regelmäßigkeit und Eintracht mir vormals als Rechtsschaffender unter die Fittiche kamen, maß ich diesem und einem weiteren " Drohschreiben " keinerlei Bedeutung bei. Das aufgeblasene, durch immer gleichlautende Textbausteinsätze vorgegebene Gehabe dieser Zunft von nicht immer mit erlaubten Mitteln tätigen Damen und Herren, schreckte mich nie davon ab, diesen fort während die gesetzlichen Grenzen ihres Seins aufzuzeigen.
Seit geraumer Zeit indes und aufgrund der enormen Konkurrenz unter den Porsche fahrenden Halbseidenen dort, werden deren Methoden allerdings rabiater. So scheute " Tesch media finanz " - Inkasso nicht davor zurück, einen Anruf in anonymisierter Form über das Handy meiner besseren Hälfte zu führen, nachdem die ursprüngliche Forderung indes längst beglichen war und ich deshalb mit dieser Alleinunterhalterin in Gestalt einer GmbH - Mitarbeiterin nichts mehr am Hut hatte, weshalb ich Anrufe der Osnabrücker Geldvermehrungsgesellschaft auf die Büro - Festnetznummer einfach ignorierte.
Ohne Vollmacht kein Gespräch. So einfach ist das Wirtschaftsleben. Und nicht nur dieses. der
" Tesch " - Blutegel gab indes nicht auf und nahm in einem Schreiben endlich zur Kenntnis, dass der Kaufpreis von sagenhaften 44,95 € längst an den Lieferanten entrichtet worden war. Dennoch beharrte die Inkasso - Granne, die sich nicht einmal mit Namen vorstellte, in einem Kasernenhofton auf die Entrichtung ihrer angeblich entstandenen Gebühren, die dem doppelten Betrag der längst gezahlten Rechnungssumme entsprachen. Die Feldwebelin drohte sogar mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides.
Oho, dann würde es interessant werden. Ich könnte mich wieder einmal in dem erlernten Umfeld der juristischen Kunst tummeln und würde zunächst die Aktivlegitimation der " Tesch media finanz " GmbH als ein Unternehmen der " Tesch Gruppe " ( Junge, ob die wohl auch den VFL Osnabrück sponsoren ? ) rügen. Denn: " BillSafe " gehört zwar " PayPal ", ist aber nicht der angebliche Vertragspartner, sondern ein selbständiges Unternehmen des PayPal - Finanzdienstleisters, darüber hinaus haben wir nie mit diesen kontrahiert und zudem liegt keine wirksame Zession des Lieferanten als Zedenten an " BillSafe " als Zessionär und sich daraus ergebend, von diesem an " Tesch " vor. Und eine Vollmacht eines dieser Beteiligten auch nicht.
Schade, um die vergebene Liebesmüh´ von mutmaßlichen Dummen auch noch viel Euronen zu kassieren. Nicht wahr, Herr Christof Kahlert?
" Rousseau " - " Dancing Leaves " - Album: " Flower In Asphalt 7 " - 1980:
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