Nun verdächtigt mal schön!


Das Verwaltungsgericht Köln hatte am 8. März 2022 drei der vier Klagen der " Alternative für Deutschland " ( AfD ) abgewiesen, mit denen die Partei sich gegen eine behördliche Feststellung des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Köln zur Wehr setzt, wonach die als " Flügel " bezeichnete Gruppierung der AfD als Verdachtsfall einzustufen sei sowie die öffentlich verbreitete Nachricht, dass dieser vor und nach seiner Auflösung 7.000 Mitglieder umfasse. Ferner, dass  die Jugendorganisation der Partei ( JA )  als Verdachtsfall einzustufen und die AfD in ihrer Gesamtheit als ein solcher zu behandeln sei.  

Die AfD hat ja bekanntlich seit ihrer Gründung tatsächlich eine 180 ° - Wende von einer damals Europa und wirtschaftspolitisch kritischen  zu einer rechts - nationalistisch und damit ausländerfeindlichen Partei vollzogen. Was in den ersten Gründerjahren an politischen Positionen durch die einstigen Parteivorsitzenden und Mitglieder, wie Lucke, Petry oder Adam öffentlich als " Alternative " zu den bürgerlichen Mehrheitsparteien kolportiert wurde, war bereits zu jener Zeit gar keine. Die AfD bestand vornehmlich aus einem Haufen Neinsager, das Parteiprogramm war ehemals keines und ihre Mitglieder entpuppten sich bei näherem Hinsehen überwiegend als verkrachte Existenzen.

Mit dem personellen Wechseln und einem erkennbarem Parteiprogramm sowie bedingt durch sozial - ökonomische Strömungen - vornehmlich in Ostdeutschland - erhielt die AfD ein klares Profil. Sie driftete aber zunehmend in den Bereich der nationalistisch ( völkisch ) orientierten Politik ab.      

https://de.wikipedia.org/wiki/Alternative_für_Deutschland

Durch die öffentlich artikulierten Meinungen und Forderungen zu aktuellen Themen und Entwicklungen, wie beispielsweise zu der so genannte Flüchtlingskrise 2015, zeigten sich zunehmend deutlich demokratiefeindliche Tendenzen innerhalb der AfD auf. Rechte Hetzer und Neofaschisten bekamen nach und nach die Oberhand und konnten damit das Bild einer in weiten Teilen rassistisch ausgerichteten Partei prägen. Damit steht die AfD nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes.

Sie wurde ein Fall für den Bundesverfassungsschutz, der zwar längst durch V - Leute die Partei unter Beobachtung gestellt hatte, doch die vorgenommene Einstufung eines de facto Verdachtsfalls, gibt der Behörde weitere Instrumente an die Hand, die AfD zu beobachten. 

Hiergegen versuchte sie sich mit den Mitteln eines demokratischen Staates zu erwehren. Zunächst vergeblich, denn das Verwaltungsgericht in Köln wies am 8. März drei AfD - Klagen ab.   

https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/01_05012022/index.php

Damit dürfte die juristische Auseinandersetzung nicht beendet sein, denn in allen drei Klageverfahren ließ das Gericht das Rechtsmittel der Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht in Münster zu. Wie das höchste Verwaltungsgericht des Landes Nordrhein - Westfalen möglicherweise dann entscheidet, bleibt somit völlig offen. Ebenso, ob die Partei oder auch die Bundesrepublik Deutschland eventuell das Bundesverwaltungsgericht / Bundesverfassungsgericht anrufen kann / wird, steht gleichfalls in den Sternen.

Zwischenzeitlich aber werden die " Bundes - Schlapphüte " fleißig Informationsmaterial von und über die Partei sammeln und dieses in dem Prüfverfahren hinsichtlich der Verfassungskonformität der AfD verwenden. Das wird sicherlich eine Jahre dauern bis das Bundesamt in Köln den Prüffall abgeschlossen haben könnte Inzwischen aber, werden die braunen Herren und jene wenigen Damen fleißig auf Steuerzahlerkosten ihren politischen Sondermüll in den Parlamenten verbreiten dürfen. Und sie haben keine allzu schlechten Chancen, dass sie es auch nach dem Ende jener Überprüfung durch die Kölner Behörde weiterhin dürfen.

Nur zwei Mal hat eine Partei wegen mutmaßlich fehlender Verfassungstreue die Segel streichen müssen. Das war die neofaschistische " Sozialistische Reichspartei ( SRP ), die im Oktober 1952 sowie Kommunistische Partei Deutschlands ( KPD ), die 1956 verboten wurde. Doch verfassungsfeindliche Bestrebungen erkannten die westdeutschen Behörden auch bei den vielen K - Gruppen zum Ende der 1960er Jahre. Die bedeutendste davon war die Deutsche Kommunistische Partei ( DKP ). Aber auch die Nationaldemokratische Partei Deutschlands ( NPD ) wurde über viele Jahrzehnte von den Verfassungsschutzämter beobachtet.

Mit dem so genannten Radikalenerlass hat zudem der Gesetzgeber ein Instrument eingeführt, das bei Bewerber für den Staatsdienst zum Tragen kam und nicht so selten dazu führte, dass Mitglieder hiervon ausgeschlossen wurden. 1979 war mit dem Mumpitz endgültig Schluss. 

Aktuell dürfte sich allerdings die Frage aufdrängen, ob jene AfD - Mitglieder, die nicht selten sich eines Beamtenstatuses erfreuen dürfen, durch das eingeleitete Prüfverfahren gegen diese Partei möglicherweise Rechtfertigungsprobleme bekommen könnten, wenn sie von ihrem Dienstherrn nach ihrer Verfassungstreue befragt werden sollten?

Vielleicht wird dabei so eine Art von Radikalenerlass wieder aus der Schublade gezogen? Bis dahin aber dürfte das Motto der Kölner " Schlapphüte " wohl heißen:

" Nun verdächtigt mal schön ! "


ARKTIS  -  Loneliness  -  1976:







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