Schönere Bescherung: Die meisten Gesetzlichen Krankenversicherungen haben zum 1. Januar ihre Beiträge erhöht.
Das Neue Jahr hat kaum begonnen, da scheint es bereits Probleme mit der Gesetzlichen Krankenversicherung ( GKV ) zu geben, Die gaben nämlich ab dem 1. Januar 2016 zum überwiegenden Teil die sogenannten Zusatzbeiträge erhöht. Und zwar in vielen Fällen drastisch.
Die IKK classic beispielsweise langte gleich kräftig hin.
Sie erhöhte mit dem 1. Januar 2016 ihren Zusatzbeitrag auf 1, 4 %; damit dem Krankenkassenbeitrag auf 16,0 %. Dieser setzt sich aus 14,6 % Höchstbeitrag, der je zur Hälfte durch den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber aufzubringen ist und den Zusatzbeitrag von 1, 4 %, der allein vom Arbeitnehmer getragen werden muss, zusammen.
Eine schöne, nachweihnachtliche Bescherung, also.
Da erreichte uns am gestrigen 5. Januar, ein mit dem 30.12.2015 datiertes Schreiben der IKK classic, Tannenbergstraße 4 b, 01099 Dresden, in dem in vielen - salbungsvollen - Worten auf die vermeintlichen Vorteile einer Mitgliedschaft in dieser gesetzlichen Krankenkasse hingewiesen wird.
" .... zu Anfang des neuen Jahres treten in der gesetzlichen Krankenversicherung wieder einige Veränderungen in Kraft, über die wir Sie heute informieren möchten.
Verschiedene Reformen bringen im neuen Jahr einige neue Leistungen und Verbesserungen für Versicherte mit sich, zum Beispiel die Stärkung der hausärztlichen Versorgung, die Einführung von Servicestellen zur Vereinbarung von Facharztterminen, das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung bei bestimmten planbaren Eingriffen, die Stärkung der Hebammenversorgung und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie eine bessere Absicherung für pflegende Angehörige. "
- Zitatende - aus Schreiben des IKK - Serviceteam vom 30.12.2015
Dann wird eigene Lobhudelei vollzogen:
" IKK classic - Top - Leistungen für Ihre Gesundheit
.........
Ihre Vorteile ab 2016
. Wahltarife IKK Cash und IKK cash plus - mit Beitragsrückerstattungen von bis zu 900 € pro Jahr
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. Neu: IKK Gesundheitsclub - das exklusive Vorteilsprogramm für unsere Versicherten.
........ "
- Zitatende - aus: a.a.O.
Nach etwa einer dreiviertel eng beschriebener DIN A 4 - Seite folgt ? Nichts! Nur ein Hinweis auf die obligatorische Internetpräsenz.
Erst auf der Rückseite kommen die Damen und Herren der IKK - Verwaltung auf den Punkt und reden Klartext.
Es ist von steigenden Ausgabe, bei stagnierenden Einnahmen die Rede. Dazu von einer Erweiterung der Leistungsbereiche. Und, und, und...!
Dann wird es etwas mathematisch. Das böse Bundesgesundheitsministerium habe eine Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2016 um 0,2 Prozentpunkte auf 1,1 Prozent festgelegt.
Aha! Also der Zonk liegt somit in Berlin, bei der Politik. Oder, etwa doch nicht?
Dazu heißt es weiter:
" Der Zusatzbeitrag wird von den Krankenkassen individuell erhoben und ergänzt den ab 1. Januar gültigen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, der jeweils zur Hälfte.... "
- Zitatende - aus: a.a.O.
Nun wird eine mitleidige Tour gefahren:
" Auch die IKK classic kann sich dieser allgemeinen Entwicklung nicht entziehen, denn die langfrisitige Sicherung einer guten medizinischen Versorgung unserer Versicherten hat für uns oberste Priorität "
- Zitatende - aus: a.a.O.
Aber, hallo, die Waldfee. Da müssen die anderen Kassen es mit diesem Grundsatz doch nicht so genau nehmen. Oberste Priorität? Na, wollen wir mal weiter sehen, was da noch kommt.
" Zum 1. Januar 2016 werden wir unseren Zusatzbeitrag daher auf 1,4 Prozent anpassen.
...... "
- Zitatende - aus: a.a.O.
Wie, jetzt? Oben steht doch etwas von 1,1 % und von einer Erhöhung durch den Gesetzgeber auf 0,2 Prozentpunkte? Was denn nun?
Wer sich dieser - höheren Mathematik - entziehen möchte, geht ganz einfach ins Netz und liest hier:
http://www1.wdr.de/themen/verbraucher/themen/geld/zusatzbeitrag-102.html
und darf dort vergleichen:
https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/zusatzbeitrag/
http://www.krankenkassen.net/gesetzliche-krankenversicherung/zusatzbeitrag-fuer-krankenkassen.html?gclid=CNeByKTSlcoCFSoUwwodoJEDew
In klingender Münze bedeutet dieses dann:
http://www.finanztip.de/gkv/
Joh, das sind dann gleich mehrere hundert Euro pro Jahr.
Und, wie es die salbungsvoll formulierten Einführungen der IKK glaubhaft machen möchten: Es geht auch ohne Erhöhung des Zusatzbeitrag, nämlich bei der alten Tante AOK ( plus ).
Die nehmen wir dann gleich mal. Doch: Vorsichtig, denn die Möglichkeit zum Kassenwechsel besteht erst nach 2 Monaten nach Ablauf des Monats ab Zugang der Kündigung und bei einem Sonderkündigungsrecht wegen der Erhöhung des Zusatzbeitrags muss die Kündigung - ohne dass eine Mindestzeit der Mitgliedschaft von 18 Monaten zu beachten ist - spätestens zum Ende des Monats, für die jene Beitragsveränderung eingeführt wird, erfolgen. Sonst ist Essig und die 1, 5 Jahre müssen teuer abgesessen werden.
Tja, und unsere liebe IKK war da besonders schlau. Denn sie übermittelte den Brief mit den neuen Beitragssätzen erst am 5. Januar 2016. Damit wäre eine reguläre Kündigung erst zum 31. 03. 2016 möglich.
Auf diese gesetzliche Möglichkeit weist sie zudem in dem zitierten Schreiben irgendwo in der Mitte des Textes, schön versteckt im übrigen geseiere über die so tollen Vorteile einer Mitgliedschaft, hin.
Ein durchschnittlicher Rezipient würde diesen Passus vielleicht sogar überlesen, wenn er denn erst dahin käme.
Die zuviel gezahlten, knapp 50 Euronen holen wir uns aber flugs wieder. Notfalls über eine Klage beim Sozialgericht.
Von wegen Gesundgeitskassen! Die machen den Geldbeutel nur noch kranker.
Kommentare
Man kann es drehen und wenden wie man will,
einfach schön! ;o)