VW - Betrug?



Seit dem 23. Februar 2019 dürfen die mehr als 400.000 deutschen Kläger, die sich wegen der mutmaßlichen Betrügereien des Volkswagen - Konzerns beim Kauf eines Dieselfahrzeugs übers Ohr gehauen fühlen, ein wenig aufatmen und sich danach etwas entspannter in den Sessel zurück lehnen.

Der Bundesgerichtshof ( BGH ) zeigte in einem 19 - seitigen Hinweisbeschluss, was er von den Machenschaften des Autokonzerns aus Wolfsburg hält: Nichts!

Das höchste deutsche Zivilgericht erklärte deshalb die von sämtlichen Klägern monierte Abschalteinrichtung zu einem Sachmangel im Sinne von § 434 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ).

Bislang ist es dem VW - Konzern gelungen, durch ein Endurteil in den gegen den Autohersteller geführten Prozessen ein Präjudiz zu erschaffen, auf das sich sämtliche übrigen Kläger sodann genüsslich berufen können, um anschließend die Hand aufzuhalten.

Die beteiligten Parteien haben sich nämlich bis kurz vor der mündlichen Verhandlung beim BGH außergerichtlich geeinigt. Daraufhin hat der Kläger seinen Revisionsantrag gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg zurück genommen. In diesem wurde die bei dem Landgericht Bayreuth eingereichte Klage abgewiesen.

Weil eine Vielzahl weiterer und anderer Verfahren bei diversen Gerichten anhängig sind, dürfte wohl der VII. Zivilsenat beim BGH auf andere Weise einen rechtlichen Leitfaden zu all diesen Prozessen gezogen haben.


https://hauptstadtanwaelte.de/abgasskandal/?gclid=EAIaIQobChMIw7b67pfU4AIVWOh3Ch1nZQkBEAAYAiAAEgJq4vD_BwE

Dazu schreibt der Blogger und einstige BGH - Richter Burhoff:

" ....................  Offenbar hatte der BGH die “Faxen dicke” und/oder wollte endlich Pflöcke einhauen. Vielleicht hat der Berichterstatter auch nur um sein schöne Votum getrauert, in dem sicherlich viel Arbeit steckt und das ja nun durch den Vergleich und die Revisionsrücknahme “vergebens” erstellt worden ist. 🙂............ "

- Zitatende - aus:

https://blog.burhoff.de/2019/02/abgasskandal/


Nun wird es langsam eng für den Wolfsburger Konzern, der sich offensichtlich immer noch nicht damit abfinden kann, dass er für seine mit einer " Schummelsoftware " verkauften Fahrzeuge auch in Deutschland den betroffenen und sich hiergegen wehrenden Käufern Schadenersatz zu leisten hat.

Und - mal ganz ehrlich gesagt - es geschieht dieser " kriminellen Vereinigung " in den verantwortlichen Etagen des Konzerns ganz recht, dass sie sich für ihre Lügen und Verschleierungen, mit denen sie über viele Jahre auf Dummenfang in Deutschland gegangen sind, nun zur Rechenschaft gezogen werden.

Leider können die Politiker nicht zur Verantwortung gezogen werden, die diesem " Betrügern " aus Wolfsburg viele Jahre den Hof gehalten haben.


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