" Sind Sie an Verbraucherinformationen interessiert? "



Heute Morgen vernahm ich in den Frühnachrichten des Mitteldeutschen Rundfunks, also bei MDR info, eine Kurzmeldung, die mir das breite Grinsen ins Gesicht brachte. Die Deutsche Post AG hat erheblichen Ärger mit einer Art von Service erhalten, der eigentlich keiner ist. Es geht um so genannte Einwurfsendungen, die zumeist aus Reklame bestehen. Ein durchaus lukratives Geschäft für den privatisierten Staatsbetrieb, denn dafür erhält der Oligopolist satte 300 Millionen Euro im Jahr.

 Haben, oder nicht haben, dass scheint hier die Frage zu sein. Weshalb die Post sich über jedweden Umweltzinnober hinweg setzt, den Werbemüll in eine Plastefolie einschweißen lässt und ihn - gefragt oder auch ungefragt - in die Briefkästen befördert, wo er dieses zumeist verstopft.

Diese Methode geht allerdings zu Lasten der vielen kleineren Dienstleister in diesem Genre. Jene kleineren Betriebe erhalten von bestimmten Firmen entsprechende Zustellaufträge. Die sich grundsätzlich nach der Menge und dem Umfang des Werbematerials bemessen lassen. Von den Firmen werden dann auf der Geringbeschäftigungsbasis  entsprechende Zusteller mit der Verteilung betraut. Die Mitarbeiter erhalten für eine Werbebroschüre zwischen 1 bis 5 Eurocent.

Für die Mehrheit der als " Prospektverteiler " geführten Nebenjobber lohnt dieses nur, wenn das Zustellgebiet groß genug ist und die Anzahl der Haushalte dementsprechend auch. Diese Tätigkeit kann nur als Zubrot verstanden werden. Weshalb sie bei den Schülern als Ferienjob sehr beliebt sein dürfte.

In dieses gewachsene Refugium bricht die Deutsche Post AG ein und will sich die Umsätze aus jenen Markt zur Bilanzaufbesserung sichern. Dabei deckt der Gigant in dem Oligopol bereits einen Großteil der Dienstleistungen des Versand - und Zustellmarktes ab.

Wenige Tage nach unserem Einzug erschien der Postzusteller an der Tür und übergab mir einige Briefe. Dabei wollte er - so ganz nebenbei - von mir wissen, ob ich an Verbraucherinformationen Interesse hätte. Elegant fischte er aus seinem gelben Plastebehälter eine in DIN A4 - Größe mittels Folie eingeschweißte Postsendung hervor, die aus eine Vielzahl von Werbeprospekten bestand. Diese, mir sattsam bekannten Druckerzeugnisse, waren bereits in Dresden ein richtiges Ärgernis. Zusammen mit den kostenfreien Wochenzeitschriften, die aus zirka 90% Werbung bestehen, füllen sie im Nu die Briefkästen und danach den Papierkorb sowie später die Blaue Tonne.

Wir hatten deshalb einen Aufkleber an den Briefkasten angebracht, der eindeutig darauf hin wies, dass Reklamesendungen unerwünscht seien. Danach war endlich Ruhe im Schiff. Es lagen keine nervigen und Mehrarbeit verursachenden Reklamezeitungen im Briefkasten.

Die Deutsche Post umgeht jenes individuell erklärte Verbot, unerwünschte Druckerzeugnisse in den ohnehin oft proppevollen Briefkasten einzuwerfen, indem sie die gebündelten Prospekte als " Postwurfsendung " deklariert, zudem adressiert und damit die Rechtsgrundlage für das ausgesprochene Verbot ad absurdum führt.

Hiergegen haben nun einige Verbraucherverbände Klage erhoben.

Die Rechtslage ist hier eher eindeutig, denn der Adressat muss auf seinem Briefkasten mittels eines eindeutigen Hinweises erklären, welche Art von nicht adressierten Einwurfsendungen er dabei nicht wünscht (  https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/werbung/briefkastenwerbung-wie-sie-sich-gegen-unerwuenschte-werbung-wehren-10418 ).

Der Bundesgerichtshof entschied bereits 1988 dazu:




  1. Dem Eigentümer oder Besitzer einer Wohnung, der sich durch einen Aufkleber an seinem Briefkasten gegen den Einwurf von Werbematerial wehrt, steht gegenüber dem Werbenden ein Unterlassungsanspruch zu, wenn es dennoch zum Einwurf von Werbematerial kommt. 
  2. Der Unterlassungsanspruch besteht auch gegenüber einem Werbenden, der ein Werbeunternehmen mit der Verteilung des Werbematerials beauftragt hat. Der Werbende ist gehalten, gegenüber dem Werbeunternehmen alle möglichen rechtlichen und wirtschaftlichen Maßnahmen zu ergreifen, die eine Beeinträchtigung des Betroffenen zu verhindern geeignet sind.

Zitatende aus:

https://www.schweizer.eu/bibliothek/urteile/index.html?id=10508


So ähnlich dürfte auch die Entscheidung gegen das Zustellen der Post - Prospektensendungen ausfallen. Denn, der Gelbe Riese handelt hier nicht anders als die mit ihm konkurrierenden Dienstleister. Wer aber keine Reklame erhalten möchte, dieses eindeutig mittels eines Hinweises auf dem Briefkasten kund tut, darf eben gerade nicht damit behelligt werden.

Obwohl ich dem gutmütigen Zusteller ein klares Nein zu dem vermeintlichen Postservice gegeben hatte, liegen seit einigen Wochen jeden Samstagmorgen jene fein säuberlich foliierten Werbemüll - Sendungen in unserem Kaste. Frag sich nur: " Wie lange noch? "


" Yuri Gagarin " - " Sea Of Dust " - 2015:





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