Uwe S. oder: Wie ich lernte, die Brauen zu lieben
Nun hat dieses Land auch diese Medien - Orgie zum 30. Jahrestag des inoffiziellen Mauerfalls nahezu unbeschadet hinter sich gelassen. Das Programm darf also wieder zur Tagesordnung übergehen. Die Grundversorgung durch die öffentlich - rechtlichen Radio - und Fernsehanstalten kann ohne jedweden Hinweis, dass es vor 3 Dekaden noch zwei unterschiedliche Staats - und Gesellschaftssysteme in dem Land gab, weiter fortgeführt werden. Hierzu zählen auch einige Sendungen, die sich abseits der üblichen Formate, bestehend aus Mord, Doppelmord, Serienmord oder Liebe , Triebe, Hiebe sowie Klatschen, Schunkeln, Schlager bewegen und allgemein unter dem Oberbegriff " Politische Satire " zu subsumieren sind.
Ob es nun Dieter Nuhr für die ARD oder Jan Böhmermann im ZDF oder Caroline Kebekus, die sowohl als auch für beide Dickschiffe auf den Decks herum stolziert und ihre überspitze Sicht der Dinge zum besten gibt, dürfte dabei zunächst nicht so grundsätzlich unterschiedlich sein. Kunst, dazu zählt uneingeschränkt auch die Satire, darf sich in einem weit abgesteckten Bereich tummeln. Die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat dieses aus Art. 5 des Grundgesetzes so festgelegt. Damit steht auch fest, dass die staatlichen Sanktionsmechanismen sehr begrenzt sind, sollte ein veröffentlichte Äußerung über die gesteckten grenzen hinaus gehen. Auch dem hiervon Betroffenen sind im Rahmen zivilrechtlicher Ansprüche sehr oft die Hände gebunden. Er muss damit überspitze Formulierungen und abwegige Meinungen sowie missliebige Äußerung hinnehmen.
Das Landgericht Berlin ist in den kürzlich abgefassten Urteil gegen die dort klagende Bundestagsabgeordnete Claudia Roth sogar noch weiter gegangen. Nach der dortigen Lesart muss eine Person des öffentlichen Lebens sogar wüste Beschimpfungen oder Meinungsäußerungen mit beleidigenden Charakter über sich ergehen lassen.
Diese Entscheidung ist durchaus kritikwürdig, denn sie zieht - mit Blick auf die Hassorgien in den Sozialen Medien - ein zu weites Feld, innerhalb dessen sich die grundrechtlich postulierte Meinungsfreiheit bewegen darf.
Wie dem auch sei, die Satire oder ihr anknüpfende künstlerische Bereiche, fallen nicht hierunter. Auch dann nicht, wenn diese von dem aus Dresden stammenden und dort geborenen Schauspieler und Kabarettist / Satiriker Uwe Steimle ausgeübt wird. Steimle wird bereits seit längerer Zeit zur Zielscheibe der auf Einhaltung der politischen Korrektheit getrimmten Bundesbürger. Sie stören sich an nicht wenigen Äußerungen, die von dem Dresdner Künstler in die Medienwelt hinaus posaunt werden.
Nun,ja, nicht hinter jedem Busch, aus dem ein Schwall - nur zu oft - schwachsinniger Äußerungen abgesondert wird, muss ein AfDler, ein Rassist oder Nationalist hocken. Doch Steimle hat sich nicht nur mit vielen öffentlichen Ergüssen zu aktuellen Themen unbeliebt gemacht. Er äußerte sich zuletzt provokant zu und über die Flüchtlingspolitik ( https://de.wikipedia.org/wiki/Uwe_Steimle#Politisches_Engagement ).
Zudem trat er öffentlich mit Geistesgrößen wie Sarrazin, Tellkamp und Eva Herman auf, die sich wiederum mit wirren Thesen und Meinungen zu der Ausländerpolitik und damit einer geplanten, und / oder geduldeten, angeblichen " Umvolkung " Deutschlands in die Öffentlichkeit gebracht haben. Steimle´s medienwirksame Provokationen, seine überspitzen und kruden Aussagen nicht nur hierzu, sondern auch zu Politikern, werden selbstverständlichen von den Nationalisten begierig aufgesogen. Andrerseits wird der Dresdner zum Kritikgegenstand in den Kollegenkreisen / den eigenen Reihen, insbesondere erhält er zunehmend " Gegenwind " aus den Medien. So auch vom NDR, der in einem Beitrag über den Satiriker von dem " Problemfall " Steimle spricht.
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Grenzen-der-Satire-Der-MDR-und-Uwe-Steimle,steimle102.html
Nun mag " Steimle´s Welt ", jene MDR - Sendung, in der aus seiner Sicht die gesellschaftspolitischen Entwicklung dieses, unseres, geteilten, Landes auf die Schippe nimmt, nicht jeden Zuschauer gefallen. Wenn der Blonde aus Sachsen in breiter Mundart darüber palavert, ob nun " Asylanten " hinter den Altar kacken oder sich anderweitig unzivilisiert verhalten würden, ist damit die Grenze des Sagbaren längst nicht überschritten.
Wer für sich selbst ein sehr weites Betätigungsfeld, innerhalb dessen Satire stattfinden darf, reklamiert, der sollte dem politisch Andersdenkenden diesen gleichfalls zubilligen. Das Grundrecht aus Artikel 5 des Grundgesetzes steht dort nicht nur auf einer Seite und kann von dieser extensiv eingefordert werden.
Solange Steimle, der mit seiner Tätigkeit auch das dem Menschen immanente Bestreben, den eigenen Lebensunterhalt und mehr bestreiten zu können, umsetzt, sich nicht zum dolosen Werkzeug nationalistischer Agitation umfunktionieren lässt, ist sein Tätigkeit alle Male grundrechtlich gedeckt.
Wenn der MDR ihn weiterhin gewähren lässt, ist dieses somit kein kritikwürdiges Handeln. Der von den verblendeten Nationalisten zum " Staatsfunk " degradierte öffentlich - rechtliche Medienapparat ist immer noch so vielfältig, dass der Konsument der zwangsgebührenfinanzierten Institution immerhin das Recht und die Möglichkeit hat, auf einen anderen Sendern umzuschalten.
Getreu dem Motto: " Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß! "
Steimle liebt zurzeit die blauen Braunen, denn er liebt die Moneten, so wie andere seiner Zunft auch, die weitere gesellschaftspolitische Themen ver - und bearbeiten.
Auf diese kurze Sichtweise lässt sich der " Problemfall " Uwe Steimle reduzieren.
SILOAH - Feast Of The Pickpockets - Sukram Gurk 1972:
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