Oury Jalloh, war das Mord? - Ein Nachtrag

Gestern las ich in der Ausgabe der  Frankfurter Rundschau  (  FR  ) einen Leserbrief zu einer Meldung. die den für die Jursiprudenz abgeschlossenen Fall " Oury Jalloh " betraf. Die FR hatte kurz zuvor über ein eingeholtes forensisches Gutachten der Universitätsklinik Frankfurt berichtet. In dem Leserbrief setzt sich der Einsendende mit einer Vielzahl von Unstimmigkeiten sowie auch fallbezogenen, ungeklärten Fragen auseinander. In seiner Quintessenz stell der Leser sinngemäß fest, dass die in Dessau tätigen Ermittlungsbehörden in dem Fall des Verstorbenen sehr oberflächlich gearbeitet haben, denn es sind es Jahre später weitere Indizien zu dem möglichen Ablauf des Todesfalls Oury Jalloh zusammengetragen worden.

Beim Lesen des Beitrags erinnerte ich mich einen meinen Blogeintrag, den ich vor beinahe 6 Jahren ins Netz gestellt hatte:


https://lobster53.blogspot.com/2013/11/oury-jalloh-war-das-mord.html


Aktuell wird zu den neuen Erkenntnissen in dem Fall des Herrn Jalloh u.a. so berichtet:


„Der 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannte Oury Jalloh wurde vor seinem Tod schwer misshandelt. Dabei wurden ihm unter anderem Schädeldach, Nasenbein, Nasenscheidewand und eine Rippe gebrochen. Das ergibt ein neues forensisches Gutachten des Rechtsmediziners und Radiologie-Professors Boris Bodelle von der Universitätsklinik Frankfurt, das die taz einsehen konnte. Das Gutachten hatte die Initiative Gedenken an Oury Jalloh (IGOJ) in Auftrag gegeben. [...] Laut dem Frankfurter Gutachten zeigen Entzündungen, dass Jalloh zum Zeitpunkt der Verletzungen noch gelebt haben muss, die Brüche ihm also nicht etwa während der Löscharbeiten oder beim Transport in die Leichenhalle zugefügt sein können. Es sei davon auszugehen, dass die Veränderungen „vor dem Todeseintritt entstanden sind“, heißt es im Gutachten.“ – Die Tageszeitung: taz, 28. Oktober 2019

Zitatende aus " wikipedia " - " Oury Jalloh "


Somit wäre auch folgender Geschehensablauf möglich:

Nach seiner Ingewahrsamsnahme auf dem Polizeirevier der Dienstelle Dessau - Roßlau randalierte Oury Jalloh in dem Raum. Er schlug seinen Kopf - eventuell mehrfach - gegen die Wand. Daraufhin misshandelte( n ) ihn eine / mehrere Person( en ), die Zutritt zu dem abgeschlossenen Raum hat ( te ) schwer. Der Ingewahrsamgenommene erlitt dabei die in den forensischen Gutachten der Universitätsklinik Frankfurt/Main beschriebenen Verletzungen. Ein formal hinzugezogener Bereitschaftsarzt sprach die Empfehlung aus, den Insassen Jalloh an den Armen und Beinen zu fixieren, um eine Selbstgefährdung auszuschließen. Dieses erfolgte danach durch die diensthabenden Beamten. Danach ist Oury Jalloh erst infolge eines offenen Feuers, dass unter Zuhilfenahme von flüssigem Brandbeschleuniger entstand, ums Leben gekommen.

Nach dem Abschluss der strafrechtlichen Seite des Falles Oury Jalloh bleiben auch weiterhin eine Reihe von Fragen unbeantwortet:

- Woher stammen die massiven Verletzungen bei dem Toten?

- Warum hat der gerufene Bereitschaftsarzt diese nicht festgestellt?

- Warum sind diese schweren Verletzungen erst jetzt gutachterlicherseits festgestellt worden?

- Woher stammt das nachträglich in der Aservatenliste aufgeführte Feuerzeug?

- Warum ist dieses nicht bei der vorgenommenen Leibesvisitation entdeckt worden?

- Woher stammt der bei dem Feuer eingesetzte Brandbeschleuniger?

- Wieso ist - spätestens nachdem das Gutachten des Brandsachverständigen vorlag - kein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Mordes / Totschlags gegen Unbekannt eingeleitet worden?


Der Fall Oury Jalloh lässt somit erkennen, dass zum einen der in den Polizeibehörden immer noch wehende Gestank des unsäglichen Korpsgeistes zu registrieren ist; zum anderen, dass die mit den Ermittlungen befassten Personen stümperhaft vorgegangen sind und / oder sogar durch ihre Weisungsgebundenheit eine Deckelung von ganz Oben erfahren haben.

Dieser Fall wirft deshalb kein gutes Licht auf den Rechtsstaat.







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