Die Krux mit den Rundfunk - und Fernsehgebühren



Als am 31.12.2012 die Gebühreneinzugszentrale in Köln ihren Namen in ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ( kurz: Beitragsservice ) ändern musste schien eine mehr als ungeliebte Institution innerhalb des bundesdeutschen Staatsgefüges ihren Atem endgültig ausgehaucht zu haben. Doch: Weit gefehlt!

https://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice

Der Rundfunkbeitrag, der ja eigentlich funktionell betrachtet eher mit " Rundfunk - und Fernsehgebühr " tituliert werden sollte, wird auch weiterhin über die Kölner Einzugszentrale für die ihr - immer noch zwangsweise - angeschlossenen Medienhäuser von Kiel bis München und von Potsdam bis Köln erhoben.

Aber im Vergleich zu der einstigen Verfahrensweise sowie der darauf fußenden Rechtsgrundlage hat sich seit dem einiges verändert. Die Öffentlich Rechtlichen als alleine Nutznießer des so genannten Rundfunkbeitrags dürfen sich darüber freuen, dass nun jeder Haushalt seine Abgaben an sie zu leisten hat. Deswegen wird das Prozedere auch Haushaltsabgabe genannt.

Egal, ob ein als empfangsfähig eingestuftes Phonogerät ( Fernseher, Radio ) in der Bude steht, es muss bezahlt werden. Von 1876 bis eben zum 31.12.2012 war das noch ein wenig anders. Wer nachweisen konnte, dass er keines dieser Geräte besitzt, konnte sich von den Abgaben an die ÖRs befreien lassen.

Weil aber auch Deutschland zusehends digitalisiert worden ist, jeder Popel ab 8 Jahren aufwärts heutzutage ein internetfähiges Gerät zur Verfügung stehen hat und hierüber das längst ausgeweitete Sendeangebot der ÖR in Anspruch nehmen könnte, wurde jenes Gebührenerhebungsprinzip einfach umgemodelt.

https://www.rundfunkbeitrag.de

Damit wird jeder innerhalb des Bundesgebietes gegründete, feste Wohnsitz und Aufenthalt von der Beitragspflicht erfasst. Dieses hatte die Folge, dass die Zahl der so genannten Schwarzseher ( Hörer aber auch ) rapide sank und das Gebührenaufkommen rapide stieg. Das ist gut für die ÖRs, jedoch eher schlecht für die Qualität der Sendungen und Programme, denn diese unterliegen nicht den Fliehkräften des sonst immer von der Politik heran gezogenen Marktes ( Freien Marktes ).

Sie dürfen beinahe konkurrenzlos vor sich hin senden. Damit aber nicht zu viel Müll auf die Glüsen der Zwangsgebührenzahler gepappt wird, wacht über die ÖRs, also über jede einzelne Rundfunkanstalt im ARD - Verbund, das ZDF sowie das steinernde Relikt aus verflossenen Jahren des Kalten Krieges, der Deutschlandfunk, das heutige Deutschlandradio ( https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschlandradio ) der Rundfunkrat (  https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkrat ) sowie der jeweilige Programmbeirat, der sich wiederum aus den Vertretern der gesellschaftlichen Gruppierung, wie Parteien, Verbänden oder Kirchen , zusammensetzt. 

Diesem ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ( 1 BvF 1 / 11; 1 BvF 4 / 11 ) die Maßgaben bei der Auswahl und Besetzung der jeweiligen Gremien gesetzt und das zu beachtende Gebot der Vielfalt postuliert  ( https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/03/fs20140325_1bvf000111.html ).

Soweit, so bekannt.

Die Öffentlich Rechtlichen werden von Seiten der Kritiker nicht gerade liebevoll behandelt. Die völkisch - rechtskonservativen Trommler werfen ihm eine zu große Staatsnähe vor und schwadronieren ständig über die Systemmedien, den Staatsfunk oder schlichtweg die Lügenpresse. Aber auch die  linken Kritiker mäkeln an den öffentlich - rechtlichen Medienverbund in ähnlicher Weise permanent herum.  

Aus der Reihe der so genannten Reichsbürger, aber auch anderen Verweigerern wird gegen einen Zahlungsboykott aufgerufen, der häufig selbst praktiziert, dann zu nicht unerheblichen Ärger führen kann. Wer die Zwangsgebühren nicht zahlt, muss damit rechnen, dass einige Zeit, nach dem die säumigen Beiträge mittels eines vereinfachten Verwaltungsverfahrens über den Festsetzungsbescheid beigetrieben werden können, dann Besuch von einem Gerichtsvollzieher bekommt. 

Dieser Ablauf wird in Form einer Unzahl von ins Netz gestellter Artikel und Dokumentationen beschrieben. Je nach Verfahrensweise der Landesrundfunkanstalt kann der säumige Beitrag bereits ab 100 Euro aufwärts zur Vollstreckung an den zuständigen Gerichtsvollzieher abgegeben werden. Dadurch erhöht sich nicht nur die Gesamtsumme, sondern es droht in einem solchen Fall, dass der Beitragsschuldner die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung für die Vermögensauskunft leisten muss. Das zivilrechtliche Zwangsvollstreckungsverfahren kennt hier einige, dann sehr unangenehme Varianten. Hierzu können Lohn - und Gehaltspfändung, Kontopfändung und im Falle der nicht geleisteten Vermögensoffenbarung, gar ein Haftbefehl drohen.

https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/kultur-medien/rundfunkbeitrag-was-passiert-wenn-man-nicht-zahlt

Offenstehende Rundfunkbeiträge sollten somit nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Wer sich dabei auf den Standpunkt stellt, ihm könne unisono nichts passieren, der ist völlig falsch gewickelt. Das jetzige Beitragssystem ist allerdings längst nicht mehr zeitgemäß. Die mannigfaltigen technischen Möglichkeiten lassen es ohne weiteres zu, dass eine andere Art der Gebührenerhebung, nämlich die einer durch Erfassen der genutzten Dienste der ÖRs, ein individueller Betrag errechnet werden kann, der dann geschuldet ist und im Falle der Zahlungsverweigerung, der Dienst einfach abgeschaltet wird.

Doch dazu würde es einer völligen Umstrukturierung der öffentlich rechtlichen Medienanstalten bedürfen. Dieses scheitert bereits daran, dass viele Landesregierung hieran überhaupt kein Interesse haben und auch einige Tausend Schauspieler, Moderatoren oder Mitarbeiter dagegen Sturm laufen, weil ihnen die oft sichere Existenz genommen wird. 

So bleibt der häufig artikulierte Unmut - so wie es bereits vor vielen Jahrzehnten war - allenfalls ein Mittel um Druck auf die Sendeanstalten zu erzeugen und die Programmgestaltung beeinflussen zu können. Mehr nicht, denn am System der ÖRs wird auch im nächsten Jahren nicht herum geschraubt. Schade!




HERON OBLIVION - Sudden Lament -  2016:








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