Neues vom Medien - Mops Edda / Wilma



Dem Durchschnittsmichel kann ja vieles nachgesagt werden: dass er sein Auto mehr als seine Frau liebt, dass er reiselustig ist, aber auch, dass er streit wütig sein kann.
Eines lässt sich über ihn jedoch nicht nachsagen: dass er kein Herz für Tiere hat.

Neben dem aufoktroyierten Bluff des Latrinenblatts mit den 4 Buchstaben, das irgendwann in den 1970ern sich für Kinder einzusetzen vorgab und mit einer Billig - Blöd - Aktion jene westdeutschen Autofahrer zu mehr Rücksichtnahme gegenüber den " i - Dützen " aufforderte, lässt sich der Auto - Michel dazu herab, mittels Aufkleber am Heck des Fahrzeugs zu behaupten, dass er auch schlankweg für Tier bremse.

Doch außerhalb des eingerichteten rollenden Wohnzimmers sieht es sehr oft ganz anders aus. Das Tierwohl wird eher als Abfallprodukt einer Konsummaschinerie angesehen. Ob nun KZ - Legehuhn, Kastrationsferkel oder Mastente, Turbo - Milchkuh, Schredder - Küken und sonstige Pseudo " Bio - Bio - Produkte ", dieses alles hat mit dem grundrechtlich verbrieften Tierschutz nichts gemein.

Auch Haustiere erleben nur zu oft ein Martyrium, dass - nach dem öffentlich Bekanntwerden und Anprangern jener aufgedeckten Misstände - tief in die Abgründe der menschlichen Seele und eines drin verankerten, verdorbenen Charakters blicken lässt.

Es war so Mitte des vergangenen Jahres als ich zufällig von einem Rechtsfall im fernen Münsterland, dort her, wo neben Gäulen auch Kühle richtig Geld bringen können, las. In Ahlen spielte sich diese Provinzposse ab und schlug - gefordert durch das alsbald nahende mediale Sommerloch - demnach in der Öffentlichkeit sehr hohe Wellen.

Eine Familie im prekären Dunstkreis dieser, unserer, unsozialen Gesellschaft, häufte Steuer - und Abgabenschulden bei der zuständigen Gemeinde an. Das ist nie gut, denn die Städte und Kommunen in eher strukturell schwächeren Regionen, sie sind oft auf jeden Eurocent angewiesen. Folglich setzt ihre Verwaltung voll und ganz auf deren zwangsweise Beitreibung und schüttelt dabei den letzten, diesen Weg noch just legitimierenden Paragrafen aus dem Ärmel eines längst zu groß gewordenen Verwaltungsmantels.

Leben und leben lassen, dieses sind hierbei zwei unbekannte Faktoren, zwei Paar ungleiche Schuhe.

So ließ die Stadt Ahlen im beschaulichen Münsterland ihren Vollstreckungsbeamten bei jener Familie antanzen, um einen - mutmaßlich wiederholten - Versuch zu starten, die ausstehenden sowie titulierten Forderungen beizutreiben ( so das gängige Amtsdeutsch hierfür ). Das Beitreiben jener zuvor mittels eines Bescheides reklamierten, zumeist Geldforderung, es funktioniert nach einem schematischen Ablauf.

Die Forderung der Öffentlichen Hand wird zunächst festgestellt, dann per Bescheid gegenüber dem vermeintlichen Schuldner angezeigt; zudem wird um deren Begleichung gebeten. Erfolgt keine Zahlung, wird - wie im übrigen Wirtschaftsverkehr auch - eine Mahnung. Bleibt die Zahlung immer noch aus, tritt Stufe drei in Kraft: die Vollstreckungsandrohung. Erst danach tritt der verbeamtete Liquidator der titulierten Forderung, der stadt - und gemeindeeigene Vollstreckungsbeamte in Aktion.

Es bleibt dem Schuldner demnach ein wenig Zeit, nach Lösungen zu suchen und Wege sowie Mittel zu finden, wie er den lästigen Gläubiger in Gestalt des Staates vom Hals bekommt. Nur Aussitzen, wie es die " große " Politik des " Bimbes " - Kanzlers und seiner Nachfolgerin Merkel vorexerziert, ist in derartigen Fällen der falsche Ansatz.

Da legte sich doch eine betroffene, eher unterprivilegierte Schuldnereinheit in diesem, so fernen Ahlen, einen relativ teuren Rassehund zu, obwohl eben jene Steuerschulden bei der Stadt unbeglichen waren. In der Tat muss dieses als Schnapsidee zu sehen sein, denn der aus dem Genre der gewerbsmäßig betriebenen, unerträglichen Qualzüchtungen kommende Mops, stellte einen pfändbaren Gegenstand dar, der - allerdings in Ausnahmefällen - nicht dem bekannten Pfändungsverbot unterliegt.

So dackelte der aufgescheuchte, pflichtbewusste Vollstrecker eben zu jener Familie in Ahlen und sah sich - wohl wie immer - in deren Behausung um. Gegenstände des täglichen Bedarfs, selbst Schnaps, Zigaretten und Flat Screen - TV - Geräte, unterliegen dem Pfändungsschutz. In der Regel auch Haustiere. Es sei denn, sie sind besonders wertvoll.

Eine Anaconda im teuren Terrarium zählt mit Sicherheit dazu; ein Rauhhaardackel eher nicht ( es sei denn, es wäre ein preisgekrönter Zuchtrüde oder eine ausgezeichnete Wurfmaschinen - Hündin ). Aber, wie verhält es sich in dem medial hoch gespülten " Mops - Fall "?

Nun, der Vollstrecker machte hierzu kurzen Prozess, ließ den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der auch uneingeschränkt auf das Gebiet des staatlichen Verwaltungszwangsverfahrens Anwendung findet, geflissentlich beiseite und konfiszierte die " Mops " - Dame " Edda ".

Danach ging alles seinen staatlichen Gang. Die Hündin wurde nicht " ausgelöst ", die bestehenden Verbindlichkeiten bei der Stadt Ahlen konnten nicht beglichen werden und auch eine irgendwie noch mögliche Lösung in dem Rechtsfall war nicht in Sicht. Edda wurde sodann von den eifrigen Vollstrecker auf der Internetplattform " ebay " zum Verkauf angeboten.

Der Vollstreckungsbeamte behauptete allerdings dabei, dass " Edda " (kern)gesund sei.Dieses erfolgte - vielleicht sogar wahrheitswidrig - " ins Blaue hinein ".

Ein Fehler, wie sich später heraus stellen sollte. Eine Polizeibeamtin las die Anzeige und erwarb die Mops - Dame " Edda " von der Stadt Ahlen. " Edda " hieß danach fortan " Wilma " und verursachte schon bald Tierarztkosten. " Wilma " litt nämlich unter einem - bei derartigen Rassen regelmäßig vorkommenden - Augenleiden.

Die neuer Halterin bezahlte für die Mops - Hündin eine größere Summe und verlangt nun diese von der Stadt Ahlen zurück. Sie reklamiert über ihren beauftragten Rechtsanwalt eine Schadenersatzforderung von 20.000 Euro auf dem Klagewege. Wie sich diese zusammensetzt, kann nur spekulativ beantwortet werden.

Im November fand dann eine erste mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Münster statt. Der Gerichtsvorsitzende hatte dazu den Schwurgerichtssaal auserkoren, denn das Medieninteresse dazu  war enorm.

Die Verhandlung führte - wie sollte es auch anders sein - zu keinem Ergebnis.
Ein Sachverständiger soll nun klären, ob " Edda / Wilma " bereits bei der Pfändungsaktion des eilfertigen Vollstreckers der Stadt Ahlen unter dem behaupteten Augenleiden gelitten hat.

Wäre - und dieses sind meine Erfahrungswerte - es der Regelfall, dann muss sich die Stadt und vor allem ihre Verantwortlichen ernsthaft fragen lassen, ob nicht mit einer Kanone auf einen Floh geschossen wurde und schlussendlich der eherne Grundsatz zutrifft:

Außer Spesen, nichts gewesen " ?



https://www.die-glocke.de/lokalnachrichten/kreiswarendorf/ahlen/mops-edda-prozess-schadenersatz-startet-c9603267-94b1-44a5-85b0-f2fa0b6cb04c-ds?fbclid=IwAR2sYJt8tFoH5xbKndJHyX3hmFw2YWSWkxzwSED59cAvmOyXDr8Ez2Ew92Y


Das Provinzpossenspiel lässt sich jederzeit und in aktualisierter Form hier nachlesen:


https://www.facebook.com/pages/category/Personal-Blog/Mops-Edda-Wilma-2112765985456808/


Boah, da sage doch Einer, dass das Zuckerberg - Imperium kein offenes Herz für Tiere hat!





YELLOW DOG - Gee Officer Krupke - Beware Of The Dog - 1978:




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