Auf der M1 raste der Tod

 Der 11. März 2023 war ein Samstag. Dieser Tag wäre nie erwähnenswert, hätte, ja hätt sich auf der Autobahn M1in der Nähe der ungarischen Hauptstadt Budapest nicht ein Massenunfall ereignet. Zwar sind auch solche Unglücke längst nichts besonderes mehr, weil bei den Massen an Fahrzeugen, die sich minütlich auf der Erde bewegen, solche Unfälle nahezu zwangsläufig zur Individualmobilität gehören. 

Wo viel Masse, da viel Gefahr?

So traf dieses eben an jenem Samstag, den 11. März 2023 für die Autobahn M 1 zirka 25 Kilometer von Budapest in Richtung Györ zu. Hier fuhren binnen kurzer Zeit drei Dutzend PKW sowie 5 LKW ineinander. Die Bilanz aus der Massenkarambolage lautete: Ein Toter sowie 39 Verletzte ( darunter 29 Kinder ).

https://www.budapester.hu/ungarn/ein-toter-viele-schwerverletzte-auf-der-m1/    

Der Grund hierfür war in auftretender Sturm, der mit etwa 117 Km/h eine große Sand - und Staubwolke mit sich trug. Diese legte sich über die Fahrbahnen der M 1 und verringerte für die dort fahrenden Autos sodann die Sicht auf knapp 10 Metern.

Beim Lesen der Teletext - Nachrichten erinnerte ich mich sofort an jenen Unfall vor beinahe 12 Jahren. Hier kam es zu einer ähnlichen Massenkarambolage :

https://www.ndr.de/geschichte/schauplaetze/Acht-Tote-auf-der-A19-Ein-Sandsturm-wird-zur-Katastrophe,sandsturm298.html 

An jenem 8. April 2011 setzte bei der Anschlussstelle Kavelstorf der A 19 in Richtung Rostock ein heftiger Wind ein, der sich von den trocken Feldern eine Sand - und Staubwolke auf die dort fahrende Automobile legte und danach zu einem Massenunfall mit 85 PKW und LKW  führte. Die 8 Toten und 130 Verletzten bleiben nicht nur für viele unmittelbare Beteiligte in Erinnerung. 

Die unfalltechnisch sowie im Nachgang juristische Aufarbeitung dieses " schwarzen " Freitags zog sich über Jahre hin, ehe das zuständige Amtsgericht in Rostock insgesamt sieben Strafbefehle zustellen lässt. 

Eine Unfallbeteiligte legt gegen den gegen sie ergangenen Strafbefehl Einspruch ein. Es kommt zu der hiernach zwingend vorgesehenen mündlichen Verhandlung. 

Sicherlich kann auch ein Strafprozess ein gewisses Quantum an erforderlicher Abarbeitung eines derart traumatischen Erlebnisses leisten. Er kann dabei mit dienen, die eigen Schuldfrage zu klären. Er darf aber sich nicht als Institution der Selbstdarstellung verstehen; als ein Ort, in dem über das mediale Interesse hinaus, Befindlichkeiten zur Schau gestellt werden. Der jedem Menschen, jeder Gesellschaftsform immanente Hang zum Voyeurismus hat in einem Gerichtssaal keinen Platz. Und dennoch zeigt die Historie der Gerichtsberichterstattung, dass auch hier zwischen Anspruch und Wirklichkeit manchmal sogar Welten liegen können.


Die Justiz vermag grundsätzlich nur jene Bereiche eines solchen Geschehens zu erfassen, die und für die Regeln bestehen. Diese Vorschriften befinden sich unter anderem auch in dem Komplex des Straßenverkehrsrechts, wozu das Strafrecht zählt. Nichts anderes könnte das Handeln und Entscheiden der Staatsanwaltschaft Rostock und des hier ansässigen Amtsgerichts gewesen sein, als in jenem - medial durchaus spektakulär einzuordnenden - Verkehrsunfall jene sieben Strafbefehle ( sie sind juristisch wie ein Urteil ohne sonst vorgesehene mündliche Verhandlung zu sehen ) ergingen.

Beteiligt waren allerdings 85 Fahrzeuge. Wieso wurden nicht noch mehr Fahrzeugführer juristisch belangt? Für einen Laien ist dieses beinahe unverständlich. Doch auch die Juristerei hat ihre Systematik, innerhalb derer sich die Logik breit machen könnte. So bestimmt im Strafrecht - und nicht nur hier - das Gesetz der Logik so manche Schlussfolgerung. Das Stichwort heißt hier Kausalität. Will heißen: War eine bestimmte Abfolge eines  Geschehens, alsdann kausal für den Eintritt eines bestimmten Ergebnisses?

Tatsächlich waren es wohl nur sieben Fahrzeuge, deren Lenker an jenen unsäglichen Unfall die Hauptverantwortlichen waren. Darunter eine Frau aus dem benachbarten Brandenburg. Sie soll durch ihre unangepasste Fahrweise die Kettenreaktion innerhalb derer eben jene 85 Fahrzeuge ineinander fuhren, teilweise ausbrannten und für acht Menschen den Feuertod herbeiführten, verursacht haben.
 
Reißerisch und im Journalisten - Sprech liest sich das dann so: 


Ehrlich gesagt, selbst die Ergebnisse jener strafrechtlich Aufarbeitung, lassen genug Fragen offen. Vor allem nach dem: " Wie konnte es nur passieren, dass acht Menschen in einen sinnlosen Tod getrieben wurden? Eine Antwort kennt das Verkehrsstrafrecht darauf nicht. Jedenfalls nicht in diesem Fall. 
Es mag sein, dass hier eine Form von Selbstüberschätzung eine Rolle gespielt hat. Es könnte auch sein, dass es einfach nur der Drang oder der Zwang ist, möglichst schnell an einen bestimmten Ort kommen zu wollen? Doch: Das möchten nicht nur andere!
   

ZONE SIX  -  Full Mental Jacket  -   2022:

 



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