Auf der M1 raste der Tod
Der 11. März 2023 war ein Samstag. Dieser Tag wäre nie erwähnenswert, hätte, ja hätt sich auf der Autobahn M1in der Nähe der ungarischen Hauptstadt Budapest nicht ein Massenunfall ereignet. Zwar sind auch solche Unglücke längst nichts besonderes mehr, weil bei den Massen an Fahrzeugen, die sich minütlich auf der Erde bewegen, solche Unfälle nahezu zwangsläufig zur Individualmobilität gehören.
Wo viel Masse, da viel Gefahr?
So traf dieses eben an jenem Samstag, den 11. März 2023 für die Autobahn M 1 zirka 25 Kilometer von Budapest in Richtung Györ zu. Hier fuhren binnen kurzer Zeit drei Dutzend PKW sowie 5 LKW ineinander. Die Bilanz aus der Massenkarambolage lautete: Ein Toter sowie 39 Verletzte ( darunter 29 Kinder ).
https://www.budapester.hu/ungarn/ein-toter-viele-schwerverletzte-auf-der-m1/
Der Grund hierfür war in auftretender Sturm, der mit etwa 117 Km/h eine große Sand - und Staubwolke mit sich trug. Diese legte sich über die Fahrbahnen der M 1 und verringerte für die dort fahrenden Autos sodann die Sicht auf knapp 10 Metern.
Beim Lesen der Teletext - Nachrichten erinnerte ich mich sofort an jenen Unfall vor beinahe 12 Jahren. Hier kam es zu einer ähnlichen Massenkarambolage :
An jenem 8. April 2011 setzte bei der Anschlussstelle Kavelstorf der A 19 in Richtung Rostock ein heftiger Wind ein, der sich von den trocken Feldern eine Sand - und Staubwolke auf die dort fahrende Automobile legte und danach zu einem Massenunfall mit 85 PKW und LKW führte. Die 8 Toten und 130 Verletzten bleiben nicht nur für viele unmittelbare Beteiligte in Erinnerung.
Die unfalltechnisch sowie im Nachgang juristische Aufarbeitung dieses " schwarzen " Freitags zog sich über Jahre hin, ehe das zuständige Amtsgericht in Rostock insgesamt sieben Strafbefehle zustellen lässt.
Eine Unfallbeteiligte legt gegen den gegen sie ergangenen Strafbefehl Einspruch ein. Es kommt zu der hiernach zwingend vorgesehenen mündlichen Verhandlung.
Sicherlich kann auch ein Strafprozess ein gewisses Quantum an erforderlicher Abarbeitung eines derart traumatischen Erlebnisses leisten. Er kann dabei mit dienen, die eigen Schuldfrage zu klären. Er darf aber sich nicht als Institution der Selbstdarstellung verstehen; als ein Ort, in dem über das mediale Interesse hinaus, Befindlichkeiten zur Schau gestellt werden. Der jedem Menschen, jeder Gesellschaftsform immanente Hang zum Voyeurismus hat in einem Gerichtssaal keinen Platz. Und dennoch zeigt die Historie der Gerichtsberichterstattung, dass auch hier zwischen Anspruch und Wirklichkeit manchmal sogar Welten liegen können.
Ehrlich gesagt, selbst die Ergebnisse jener strafrechtlich Aufarbeitung, lassen genug Fragen offen. Vor allem nach dem: " Wie konnte es nur passieren, dass acht Menschen in einen sinnlosen Tod getrieben wurden? Eine Antwort kennt das Verkehrsstrafrecht darauf nicht. Jedenfalls nicht in diesem Fall.
ZONE SIX - Full Mental Jacket - 2022:
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