Das E - Rezept bei der " Shop " - Apotheke: Doch nicht so einfach, wie beworben.
Seit einiger Zeit dürfen Glotzer diesen Fernsehspot über sich ergehen lassen:
Was der Oldie Jauch für ordentlich klingende Münze dort anpreist, nämlich das einfache, bequeme Einlösen eines Arztrezeptes, stellt sich in der Realität nicht ganz so einfach dar.
Auch wenn ich den eitlen Gockel und Selbstdarsteller sowie Schlossbesitzer aus Potsdam längst nicht mehr verknusen kann, habe ich mir gestern Abend mal die Mühe gemacht und seinem Wortlaut in dem Werbespot folgend, die " Shop - Apotheken " - App heruntergeladen.
Das funktionierte in der Tat vollkommen komplikationslos.
Dann aber wurde es doch wieder ein wenig preußisch - bürokratisch, denn nach dem Öffnen der App sollte ich zunächst ein Konto bei dem Internethändler anlegen.
Dazu ist eine gültige Email Adresse sowie ein festzulegendes Passwort vonnöten. Okay, wer nicht ganz unbeholfen mit den neuen Medien durch diese Welt geht, kann dieses alle male bewerkstelligen.
Hat der Kunde dort ein Konto eingerichtet, kann es weitergehen und zwar so:
- Einen Anmelde - Code dort anfordern
- Warten bis dieser auf die EMail - Adresse gesendet wird.
- Den Code in der App eingeben
- Die Krankenkassennummer eingeben ( diese befindet sich auf der Plastekarte
- Die Krankenkassenkarte an das Smartphone anlegen
Wer bei der " Shop - Apotheke " kein Kundenkonto eingerichtet hat kann diese über die App vornehmen. Dabei hat er diverse persönliche Daten anzugeben, wie den Namen, Vornamen, das Geburtsdatum, seine Wohnanschrift.
Eine Einlösung des E-Rezepts ist aber auch ohne Konto möglich. Dafür muss der Kunde die Rufnummer seines Smartphones in der App sowie die Nummer seiner Krankenkassenkarte angeben. Hiernach erfolgt die Versendung eines Codes per SMS.
Nachdem der Kunde seine Karte an das Smartphone angelegt hat, erfolgt eine Lieferung des Medikaments per Paketpost.
Für Kunden, die keine Apotheke in unmittelbarer Nähe haben, eine durchaus attraktive, weil auch kostengünstige Alternative. Allerdings sollte hierbei beachtet werden, dass neben der gesetzlichen Zuzahlungspflicht von 10 % des Medikamentenpreises, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro, auch ein Versandkostenanteil von 3,99 Euro fällig werden, sofern der Rechnungsbetrag 19 Euro je eingelösten Rezept nicht übersteigt.
Fazit: Die " Shop - Apotheke " - App ist sicherlich eine erhebliche Erleichterung für Kunden in einem stark ländlich geprägten Bereich.
Allerdings ist so so leicht nun nicht zu nutzen, wie es uns der Multi - Millionär Jauch weismachen möchte.
Und im Nachgang noch etwas für Meckerer:
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