Laschet lügt!

Die Staatsanwaltschaft zählt nach dem Selbstverständnis der deutschen Rechtswissenschaften zu den drei Säulenheiligen der Dritten Gewalt. Sie gilt gemeinhin als Organ der Rechtspflege und soll
so steht es zumindest in der Strafprozessordnung - bei ihren Ermittlungen wegen des Verdachts einer vorliegenden Straftat alle be - und entlastenden Fakten ( Indizien, Beweise usw. ) bei ihren Ermittlungen zusammen tragen. Das Letztere funktioniert nicht immer; aber immer öfter. Denn hierfür könnte eine weiteres Organ der Rechtspflege, nämlich die Verteidigung, die zumeist von einem der mehr als 200.000 ( !!! ) zugelassenen RechtsanwInnen übernommen wird, sorgen. Auch jene gesetzlich definierte Aufgabe funktioniert zumeist relativ gut. Es sei denn, ein Beschuldigter, eine Angeschuldigte oder ein(e) Angeklagte(r) hat sich bei der üppigen Auswahl von Verteidigern vergriffen und eine Pfeife mit dem Mandat beauftragt. Auch dieses Malheur geschieht nicht selten und kann zu folgenschweren Nachteilen bei dem in die Klauen der Staatsanwaltschaft und vielleicht danach dem Gericht führen.


Für ihre vom Steuerzahler relativ gut entgoltene Tätigkeit darf ein Staatsanwalt jedoch nicht alles, was in seinem juristisch vorgeprägten Hirnwindungen herum schwirrt, auch in der Praxis umsetzen. Hierfür sorgen unter anderem die Strafprozessordnung StPO ), die Richtlinien für das Straf - und Bußgeldverfahren ( RiStVB ) und der jeweilige weisungsbefugte Vorgesetzte. Dieser hat im Zweifelsfall immer das Recht auf seiner Seite, auch wenn er Unrecht ausspricht oder sodann ausübt. 


Die Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Osnabrück unterliegt der Dienstaufsicht der Generalstaatsanwaltschaft im zirka 110 Kilometer entfernten Oldenburg, dort befindet sich auch das Oberlandesgericht. Beide Behörden sind in jüngster Zeit nicht unbedingt durch spektakuläre Ereignisse in der medialen Öffentlichkeit in Erscheinung getreten. Das hat sich seit jenem 9. September 2021 geändert. Da durchsuchten Polizeibeamte aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft Osnabrück bei dem dortigen Ermittlungsrichter beantragten und erhaltenen Beschlusses einige Diensträume des Bundesfinanz - und des Justizministerium in Berlin.




Diese Aktion geisterte sodann durch nahezu sämtliche Gazetten und wurde zudem Teil der darauf folgenden Diskussionsrunden zwischen dem Kanzlerkandidaten der CDU Laschet und seinem SPD Kontrahenten Scholz. Dieses Ereignis wiederum durfte die Medien - Meute später lang und breit auswalzen. Womit auch jene Behauptungen des CDUlers Laschet, sein Gegenüber Scholz sei als verantwortlicher Minister für die Ursachen jener Durchsuchung in die Verantwortung zu nehmen, zum Inhalt der Berichterstattung über das so genannte Triell wurde, 

Was dabei nicht voll umfänglich beschrieben wurde, waren die weiteren Umstände, die bei jener Ermittlungsaktion von Relevanz waren. Dazu äußerte sich dann eine Journalistin innerhalb der Quasselrund von Sandra Maischberger. Und zwar so: 






Aha! Jetzt wissen wir es wieder! Wahlkampf ist auch in diesem, unserem, so genormten Lande, immer wieder ein schmutziges Geschäft. Und die Schmutzfinken sind nun auch bekannt gegeben worden. Es ist ein Oberstaatsanwalt und CDU - Parteimitglied in Osnabrück, der seine Juristerei mal ganz flugs beiseite schiebt, um seinen Parteifreund und Kanzlerkandidaten Armin Laschet zur Hilfe eilt, weil dessen Umfragewerte so kurz vor der anstehenden Bundestagswahl ungebremst in den Keller rauschen. Ein Schwarzer hilft einem Schwarzen. Im Westen nichts Neues. 


 Wenn schon die billige Wahlpropaganda gegen die vermeintlich Roten nicht verfängt, der Sozialismus als Schreckgespenst sich im Regen des Sommers 2021 aufgelöst hat und auch die griffigen Themen, wie " Klimaschutz ", " Klimawandel " oder " Corona " bei den Schwarzen nicht mehr richtig herüber gebracht werden können, weil ihr Kandidat eher als Grüßaugust, denn als Kanzlerkandidat, verstanden und angesehen wird, müssen eben Lügen auf den Diskussionstisch.

Laschet lügt! Stimmt!




THE LORDS  -  Poor Boy  -  1966:

 



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