Liebeskostenkummer


Die Sache mit der Liebe ist so eine Sache. Dieser Lebensbereich füllt bekanntlich gigantische Bücherregale und wurde zu einer ständigen Grundlage für genauso viele Filme. Liebe ist nur nicht dort käuflich. Wer hierfür bezahlt, der erwartet eine Gegenleistung. Entspricht diese nicht den Vorstellungen des Kunden, kann dieser den Anbieter in Regress nehmen.

Die Geschäftsmodelle dieser sind vielfältig. In den Zeiten moderner Kommunikationsmöglichkeiten, kommt dieses noch häufiger vor, als es beispielsweise vor einem halben Jahrhundert der Fall war. Einst hatten " einsame Herzen " nur die Möglichkeiten, ihre Wünsche und Sehnsüchte nach einem Partner über die Printmedien zu veröffentlichen. Zu jener Zeit hatten auch die so genannten Partnervermittlungsagenturen, auch Heiratsinstitute, absolute Hochkonjunktur. 

Mit dem rasanten Ausbau des Internets änderte sich dieses gewaltig. 

Und damit war auch dem betrügerischen Machenschaften eine neue Tür geöffnet. Über die berüchtigten Fakes wurden alsbald jene Partnersuchversuche nahezu zu einem Lotteriespiel. Fake oder Nicht - Fake lauteten dabei die unbeantwortete Frage. Um die Spreu vom Weizen zu trennen, bemüssigten sich angeblich neutrale und fachkundige Bewertungsplattformen die Seriosität der Unzahl von Anbietern zu verifizieren. Aber auch darauf ist nicht immer Verlass. Immerhin gibt es jedoch ein Abgrenzungsmerkmal, dass hierbei eine winzige Hilfestellung verspricht, die selbst auferlegten Qualitätsstandards bei den Online - Partnerbörsen abzuprüfen. Es ist das liebe Geld, das auch in jenem Genre eine tragende Rolle spielt.

Wer eine seriöse Partnervermittlungsseite aufrufen möchte, ist dabei gezwungen, zunächst einen nicht gerade kostengünstigen Vertag mit dem Anbieter abzuschließen. Der wiederum muss dem Interessenten in jedem Fall das diesem zustehende, weil gesetzlich fest gelegte 14tägige Widerrufsrecht gewähren, ehe er wirklich Kasse machen darf.

De jure besteht in jenem Zeitraum zwar ein Dienstleistungsvertrag; dieser weist indes nur rudimentäre Eigenschaften eines solchen auf. So ist der Kunde, der Interessent, das spätere Mitglied in dem Club der einsamen Herzen, eben nicht verpflichtet, seinen vertraglich vereinbarten Obolus an das Online - Vermittlungsinstitut zu entrichten. Ebenso wenig kann dieses den Kunden zur Einhaltung der Vertragslaufzeit verpflichten. Auch muss der Interessent keine vertragliche Kündigungsfrist einhalten.

Was aber innerhalb dieser 14 Tage nach dem Vertragsabschluss an Rechte und Pflichten zu beachten ist, darüber stritten sich die Vertragsparteien über viele Jahre hinweg. Bis zu dem Zeitpunkt, als der Europäische Gerichtshof in Luxemburg vom 8. Oktober 2021 (  EuGH, 08. 10. 2020 - C - 641 / 19 ) zugunsten einer klagenden Ex - Kundin des Online - Vermittlers " parship " entschied.

Der angeblich seriöse Online - Vermittler aus Hamburg zeigt sich bei der Handhabung widerrufener Verträge äußerst kreativ, um jenen Zeitraum vom Vertragsabschluss bis zum Eingang des erklärten Widerrufs die Höhe des so genannten Wertersatzes zu seinen Gunsten zu berechnen.

Hierbei erhielt er ständig von dem Amtsgericht Hamburg eine schallende Ohrfeige:

  

Urteile des Amtsgerichts Hamburg

  Aus:

https://www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit/partnervermittlung/parship-der-wertersatz

Nun hat der EuGH - und nicht nur " parship " einen weiteren Schlag aufs ergraute Haupt gegeben. Die Richter in Luxemburg bestimmten, dass ein solcher " Wertersatz " nur zeitanteilig und selbst dann nur in jener errechenbaren Höhe gefordert werden, selbst wenn das Institut noch vor Ablauf der Widerrufsfrist expressis verbis zur aktiven Partnervermittlung gebeten wurde und entsprechende Vorschläge übermittelt.

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-online-partnervermittlung-vertragswiderruf-zeitanteiliger-wertersatz

Merke also:

Liebe ist, wenn das Portemonnaie dabei geschont wird und die Kosten für das vereinsamte Herz keinen Kummer bereiten.



SUNYA BEAT  -  Puravi Garden  -  Puravi Garden  - 1999:




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