Magdeburger Melange


Der Begriff Demokratie wird bekanntlich aus dem griechischen Sprachgebrauch " Demos " = Volk hergeleitet. Womit klar sein dürfte, dass die Demokratie die Volksherrschaft sein könnte. Mit der Herrschaft des Volkes über sich selbst kann es dann und wann sehr schnell vorbei sein. Zum Beispiel, wenn das Volk, dass seine Vertreter in einer Demokratie selbst wählen darf, mit den Entscheidungen dieser, im schlimmsten Fall gar mit ihnen selbst, nicht einverstanden ist. Wären jene gewählten Volksvertreter allesamt Demokraten, müssten sie vor jener Entscheidung eigentlich das Volk selbst, zumindest ihre Wähler befragen. Dieses Prozedere ist aber nun sehr mühselig und zudem in unseren heutigen schnelllebigen Zeiten, sehr unpraktikabel. Weil zu dem viele Wähler bzw. das Volk selbst die hoch komplexen Vorgänge oder die Bedingungen innerhalb derer politische Entscheidungen zu treffen sind, kaum nachvollziehen können.

Deshalb gibt es eben Fachleute sowie Politiker, die sich in diesem Genre auskennen sollten. Die gewählten Politiker sind indes nicht immer kompetent. Es sind keinesfalls Fachleute und es sind auch nicht immer intelligente Bürger, die über die Parteien in die Parlamente gewählt wurden. Auch mit dem sich frei und verständlich zu einer bestimmten Sache Äußern ist es bei diesen Vertretern des Volkes nicht sehr weit her. Häufig werden Erklärungen zu einem zu lösenden Problem in Gänze von einem vorgefertigten Skript vollständig abgelesen. Weil viele der gewählten Demokraten die Rhetorik in Form des freien Sprechens vor der zumeist anwesenden Medien - Meute einfach nicht beherrschen.

Auch dieses Manko dürfte unter Demokratie einzuordnen sein. Deshalb lässt sich fest stellen: Ein guter Demokrat ist nicht automatisch ein guter Redner; wie auch ein guter Redner kein guter Demokrat sein muss. 

Da gab es bis zu Beginn der zweiten Dezemberwoche des Jahres 2020 in dem Haus der Vertreter des Volksteiles aus Sachsen - Anhalt im fernen Magdeburg an der schönen Elbe Streit über die von dem Ministerpräsidenten Haseloff getroffene Entscheidung, den Medienstaatsvertrag aller 16 Bundesländer dahingehend abzuändern, dass für die eingerichteten öffentlich - rechtlichen Rundfunk - und Fernsehanstalten ab dem 1. Januar des kommenden Jahres an statt 17,50 nunmehr 18,36 als monatliche Gebühr von jedem erfassten Haushalt verpflichtend zu zahlen sei.

Die Mehrheitsfraktion im Magdeburger Landtag, dem Hause der Volksvertreter, wollte die Entscheidung ihre gewählten Ministerpräsidenten nicht mittragen. Sie trat zuvor zusammen und hatte wohl danach mehrheitlich dazu ein " Nein " ausgesprochen. Die Vertreter des CDU - Volkes opponierten also gegen ihren eigenen Ministerpräsidenten. Das richt förmlich nach einem revolutionären Akt. Oder ist diese Verweigerungshaltung nur ein Ausdruck der Hilflosigkeit gegenüber den anderen Bundesländern, der Bundesregierung, ja, dem gesamten parlamentarischen System selbst?

Zunächst ist zu konstatieren, dass die bereits von Haseloff geleistete Unterschrift zu dem geänderten Medienstaatsvertrag de jure als " schwebend wirksam " zu bewerten sein müsste. Schließlich gibt es dazu den Parlamentsvorbehalt. Und dieser sieht vor, dass die Mehrheit der Volksvertreter des Bundeslandes Sachsen - Anhalt jene vorab geleistete Unterschrift, also die Willensentscheidung ihres obersten Herren, des Demokraten Haseloff, absegnen muss. Geschieht dieses nicht, ist die gesamte Gesetzeskonstruktion nicht verbindlich, denn sie tritt ab dem 1. Januar 2021 nicht in Kraft.

Auch das ist Demokratie. 

Nun stritten sich die Damen und Herren der Drei Parteien - Koalition im Magdeburger Landtag, die sich vor mehr als 3 1/2 Jahren zum " Bollwerk der Demokratie " gegenüber den AfD - Anti - Demokraten ernannten, heftig über jenes Prozedere, dass de facto nur als ein reine Alltagsroutine im parlamentarischen Ablauf des Demokratie - Vertreter galt. Die AfD - Blockierer blockierten sich selbst und stellten damit ihren Ministerpräsidenten als Vollpfosten in der breiten Öffentlichkeit bloß. Aus der Fraktion der Schwarzen verlautete dazu nämlich, dass bereits vor den Koalitionsgesprächen mit der SPD und den " GRÜNEN " beschlossen war, dass eine Beitragserhöhung für die öffentlich - rechtlichen Medienanstalten nicht in Betracht käme. 

Tja, da beißt sich doch glatt die Katze in den eigenen Schwanz. Denn wenn dieses zu träfe, wäre der eigene Landesfürst Haseloff seiner Partei nach vollzogener Unterschriftsleistung in den Rücken gefallen, denn er hätte einen Vertrag in absprachewidriger Weise ratifiziert. Wäre jedoch die Zustimmung zu der Änderung des Medienstaatsvertrags Teil der getroffenen Koalitionsvereinbarungen zwischen den drei Parteien geworden, würde sich die CDU in Sachsen - Anhalt ihrerseits vertragsbrüchig verhalten, denn sie missachtet durch ihre Verweigerungshaltung die zuvor getroffenen Vereinbarung. So oder so, die Schwarzen stehen jetzt als die Gelackmeierten da.

Haseloff selbst wurde das bewusst und er zog die Notbremse. Er ließ verkünden, dass eine Absprache getroffen worden sei, wonach über jenes Thema in seiner Partei nicht abgestimmt werden soll, um die Koalition nicht scheitern zu lassen.       

In knapp einem halben Jahr, also am 21. Juni 2021 wird der Landtag in diesem Bundesland eh neu gewählt. Da könnte sich vielleicht das jetzige Koalitionsbündnis erledigt haben. Mag auch sein, dass die CDU neue Mehrheitsverhältnisse hinnehmen muss. Dem Bürger ist hier einiges zuzutrauen. Wer den Brauen 24,3 % aller abgegebene Stimmen zuteilt, könnte auch diese Anti - Demokraten allein regieren lassen. 

Inzwischen sollte sich die Landes - CDU überlegen, wie sie aus der selbst verursachten Krise wieder heraus kommen kann. Solche Denkprozesse nehmen möglicherweise viel Zeit in Anspruch. Das dauert dem WRD - Intendanten und derzeitigen ARD - Vorsitzenden Tom Buhrow zu lange. Wutentbrannt verkündete der 395.000 Euro - Mann, dass er wegen der CDU - Haltung im Magdeburg vor das Bundesverfassungsgericht ziehen werde.

Hoi, das ist ja eine Ansage. Da wird dem Zwangsgebührenzahler, selbst wenn er sich als guter Demokrat einstuft, ordentlich etwas geboten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat zu diesem ledigen Thema längst eine gefestigte Rechtsprechung entwickelt. In einem Urteil zu der gesellschaftlichen - und rechtlichen Einordnung der öffentlichen - rechtlichen Rundfunk - und Fernsehanstalten entschieden die Richter einst, dass diese als wichtiger Bestandteil des demokratischen Gemeinwesens zu gelten haben und somit einen Auftrag zu einer Grundversorgung der Bevölkerung erfüllen müssen.

Ob solche Geschmacksverwirrungen, wie die Schunkel - Shows des Florina Silbereisen oder die Mitklatsch - Orgien des Hansi Hinterseer sowie jene Herz - Schmerz - Tiraden a la´ Katie Fjorde und das Endlos - Morden in den deckungsgleichen Abend - Krimis dazu zählen, darf indes stark bezweifelt werden. Auch das Luxus - Leben jener massenhaft zugelegten hoch dotierten Angestellten, wie Intendanten, Direktoren und Leitungsfunktionäre wird mit Sicherheit von jenem zugebilligten Auftrag gedeckt sein. Ebenso dürfte die offensichtliche Geldverschwendung in Form von teuren Reisen zu den exotischen Drehorten dieses Planten, völlig überhöhte Gagen und absurd überzogene Honorare für gealterte Medien - Kasper vom Schlage des Jauch, Gottschalk oder Pilawa unter der Rubrik Grundversorgung nicht subsumierbar sein.

Nun will der jetzige Regent der ARD Buhrow sich beim Bundesverfassungsgericht beschweren. Nur, gegen wen oder was will der Apparatschik der ARD zu Felde ziehen?  Gegen das Bundesland Sachsen - Anhalt? Gegen die CDU dieses Landes? Gegen den dortigen Ministerpräsidenten?

Nichts Genaues was man nicht.

So bleibt denn wohl eher die Feststellung übrig, dass die Magdeburger Melange aus bockigen CDU - Landtagsabgeordneten, braunen Anti - Demokraten und zwei hier ein Pygmäen - Dasein fristenden CDU - Koalitionsparteien dem Buhrow´schen Hofstaat nicht schmecken wird, denn es gibt keinen Eurocent mehr, solange sich an der zementierten Haltung der Magdeburger CDUler nichts ändert. 

Bis zum 21. Juni 2021 ist noch lange hin, da fließt viel Wasser die Elbe hinunter, allerdings nicht mehr Geld in den über 8 Milliarden - Topf der ÖRs. Buhrow sollte sich zu Weihnachten ein Maßband schenken lassen, damit er Tage bis zu Landtagswahl nicht vergisst.

 Ein solches Messwerkzeug kann er sich bei seinem Jahressalär doch wohl noch leisten?

https://kress.de/news/detail/beitrag/145686-gehalts-ranking-von-tom-buhrow-bis-patricia-schlesinger-das-haben-die-ard-intendanten-2019-verdient.html#:~:text=Laut%20der%20Tabelle%20auf%20ard,365.000%20Euro%20zum%20Spitzentrio.



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