Quo vadis, Thuringia?

Das Bundesland Thüringen mit seiner Fläche von 16.202 Km² weist zurzeit eine Bevölkerung von etwas mehr als 2.122 Millionen Bewohner auf.  In dessen Landeshauptstadt befindet sich seit 1990 der Sitz des Landtags. Und der traf sich am vergangenen Donnerstagvormittag zu seiner konstituierenden Sitzung nach der Wahl vom 1. September 2024.

 Was dann unter dem Vorsitz des zuvor ernannten Alterspräsidenten und Mitglied des thüringischen Landtags Treutler geschah, dürfte als Stück aus dem Tollhaus zu bezeichnen sein:


Nachdem der AfDler Treutler ( https://de.wikipedia.org/wiki/Jürgen_Treutler ) sämtliche Anträge der CDU sowie des BSW , der Partei " Die Linke " sowie der SPD, die zunächst auf  namentlichen Aufruf der gewählten Abgeordneten sowie der Feststellung der Beschlussfähigkeit trotz mehrfacher Erinnerung nicht nachgekommen war, rief die Fraktion der CDU den Verfassungsgerichtshof in Weimar an. 

Und der entschied am 27. September so:  

Aus alldem folgt, dass bei Fortsetzung der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags wie folgt zu verfahren ist: 

1. Ernennung von vorläufigen Schriftführern. 

2. Aufruf der Namen der Abgeordneten und Feststellung der Beschlussfähigkeit. 

3. Abstimmung des Plenums über die vorläufige Tagesordnung in der Neufassung der Einladung vom 19. September 2024. 

4. Fortsetzung der Sitzung in der Reihenfolge der beschlossenen Tagesordnung.

Dabei stellte das Gericht auch klar:

" Das Amt des Alterspräsidenten ist allein durch seine funktionelle Notwendigkeit geprägt, das Verfahren bis zur Wahl des Landtagspräsidenten durchzuführen und das Amt an den gewählten Präsidenten zu übergeben (vgl. StGH BW, Urteil vom 19. März 2021 – 1 GR 93/19 –, LVerfGE 32, 3 [16 f.] = juris Rn. 85). Darüber hinausgehende Befugnisse hat der Alterspräsident nicht. Er ist weder demokratisch legitimiert – er übt seine Funktion nicht aufgrund eines Wahlakts aus – noch ist eine bestimmte Qualifikation Voraussetzung für dieses Amt. Der Alterspräsident ist, anders als der Landtagspräsident, gerade nicht oberster Repräsentant des Landtags. Er hat allein eine „dienende Aufgabe“ gegenüber dem Parlament, indem er die Handlungs- und Arbeitsfähigkeit des neu gewählten Landtags herbeiführt. Aus dieser Stellung folgt insbesondere, dass er weder zu einer Entscheidung über die Auslegung der Geschäftsordnung befugt ist noch Anträge des Plenums ablehnen darf. "

https://verfassungsgerichtshof.thueringen.de/media/tmmjv_verfassungsgerichtshof/Entscheidungen/24-00036_Beschluss_nicht_barrierefrei.pdf

So wurde durch die Dritte Gewalt in Weimar wieder gerade gerückt, was von den Faschisten im Landtag in persona der Höcke Marionette Treutler verbogen wurde 

Weimar? Da war doch mal was? 

Und just bei dem Benennen dieser traditionsreichen Stadt fallen mir jene hässlichen Ereignisse aus dem Jahren 1932 / 1933 ein.

Und so erhält das kleine Bundesland, dessen Ortschaften und Städte sich in sanften Hügellandschaften einbinden, ein weitere unrühmliche Episode, nachdem die AfD zur stärksten Partei in den dortigen 8. Landtag gewählt wurde. 

https://de.wikipedia.org/wiki/Thüringen


NEMRUD  -  Forsaken Throne  -  2016:




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