Gott ist tot


 

Am Montagabend kredenzte die alte Tante ARD über ihren Hauptsender, das " Erste " dem " Corona " geplagten Bundesdeutschen weitere schwere Kost. Der Titel heißt schlicht und ergreifend " Gott ". Und in diesem Machwerk nach dem gleichnamigen Roman des Juristen und Autors Ferdinand von Schirach um verfilmt, geht es auch um Leben sowie dessen biologisch vorgesehenes Ende, den Tod. 

Schwere Kost also, in noch schwereren Zeiten, in denen nichts mehr so zu sein scheint, wie es einst wahr. Viele Dinge werden jetzt hinterfragt, weil sie für viele Menschen eigentlich keinen rechten Sinn ergeben. Warum also das Gebühren finanzierte Fernsehen ausgerechnet eine do genannte Themenwoche zum Komplex Sterbehilfe einläutet, dürfte angesichts der problematischen Entwicklungen rund um das von " Corona " gedeckelte Leben und der sich damit unweigerlich verändernden Qualität des Selbigen, nicht so ganz zu erschließen sein.

Aber, immerhin hat jene Verfilmung, die der Regisseur Lars Eidinger vornehmen durfte und der in ihr dann auch gleich mal eine Hauptrolle abgeben kann, im Wesentlichen des Pudels Kern getroffen. Es geht nämlich eigentlich um ein ethischen, ein moralisches Problem, dass mit dem Komplex Sterbehilfe eng verknüpft ist: Darf ein Mensch seinen Sterbezeitpunkt selbst wählen? So oder so ähnlich könnte dieses umschrieben werden.

Was dem Zuschauer dann in den zirka 90 Minuten filmisch sowie in stark verkürzter Form unter die Glüsen gejubelt wurde, stellt allerdings nur einen Teilaspekt des Problemkomplexes dar. In einer - fiktiven - öffentlichen Sitzung des Ethikrates soll ein Fall zur Aussprache kommen, der weder neu noch außergewöhnlich erscheint. Ein älterer ( 78jähriger ) Mann, Witwer, nicht erkrankt, mit Kindern und Enkelkindern, möchte sich aus dem Leben verabschieden, weil er in diesem nach dem Tod seiner an Krebs erkrankten Frau, keinen Sinn mehr sieht.

Nach einem aktuellen Beschluss des höchsten deutschen Gerichts, des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, darf er seine getroffene Entscheidung in die Tat umsetzen. Das damals dagegen stehende Gesetz, mit dem die " geschäftsmäßige " Beihilfe zum Suizid untersagt werden sollte, wurde damit gekippt.

Ganz zum Leidwesen vieler Ärztefunktionäre und nicht weniger Kleriker aus den Amtskirchen. Die Erstgenannten berufen sich auf einen Passus im Standesrecht, der sich an den Eid des Hippokrates anlehnt; die anderen Kittelträger aus den Kirchen berufen sich auf Gott und die so genannte Heilige Schrift. 

Was ethisch vertretbar sein kann, wird alsdann in dem TV - Film von vier dazu berufenen Fachleuten, nämlich der Hausärztin des Sterbewilligen, einer sich gegen den Wunsch ihres Patienten mit dem Namen Richard Gärtner ( Matthias Habich ), aussprechenden Dr. Brandt ( Anna Maria Mühe ), einer Professorin mit dem Namen Litten ( Christiane Paul ), dem Vorsitzenden der Bundesärztekammer Professor Sperling ( Götz Schuber )  sowie dem dazu berufenen katholischen Kirchenvertreter Bischof Thiel ( Ulrich Matthes ).

In der öffentlichen Anhörung unter der Vorsitzenden des Ethikrates ( gespielt von Barbara Auer ) werden Argumente und Gegenargumente des Für und Wider jenes Wunsches auf Freitod ausgetauscht. Der eloquente Rechtsanwalt Biegler ( Lars Eidinger ) kann einen großen Teil der vielfältigen ethisch - moralischen Gründe für eine Ablehnung des vorgetragenen Mandantenwunsches in deren Bestandteile zerlegen und alsdann aufzeigen, dass diese zum Teil als vom Zeitgeist überholt betrachtet werden dürfen. 

https://www.giessener-allgemeine.de/kino-tv/gott-ard-ergebnis-kritik-schauspieler-handlung-abstimmung-zum-schirach-film-heute-90108927.html

Das hierbei auf höchstem Niveau diskutiert wird, mag für die Fachkundigen unter den Zuschauern erfreulich sein, denn das Thema muss in dieser pluralistischen Gesellschaft kontrovers behandelt werden. Allerdings dürfte der " Normalo " unter den Zusehern eher überfordert sein. Es geht um Rechtsfragen, um soziologische bis philosophische Erkenntnisse und dieses alles im Kontext zu dem ewig währenden Spannungsverhältnis zwischen Bürger und Staat.

Darf ein solcher Staatsbürger also den Freitod wählen und sich dabei der Hilfe von Medizinern oder anderen Personen bedienen? Das Grundgesetz als der Maßstab jedweder staatlicher oder individueller Eingriffe in die Persönlichkeitssphäre des Einzelnen, gibt hierzu nur bedingt Auskunft. Hat ein Bürger dieses Landes neben dem Recht auf Leben, auch ein solches auf ein würdevolles Sterben? Darf der Einzeln dabei den Zeitpunkt seines Ausscheidens aus dem eigenen Leben, aber auch aus dem seiner Familie, Verwandten, Freunde, selbst bestimmen?

Die Mehrheit der sich dazu in der anschließenden Sendung " hart aber fair " per Voting Äußernden, sie sagte " Ja ".  In diesem Film war der Sterbewillige körperlich gesund. Es schien für das Votum tatsächlich nur von geringem Belang gewesen zu sein, ob ein Mensch mit suizidalen Absichten krank oder gesund ist. 

Das sieht die Katholische Kirche völlig anders. Der in der " hart aber fair " - Sendung eingeladene Limburger Bischof  Bätzing vertritt dazu eine reaktionäre Meinung. Er polemisierte gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und schwadronierte dabei von einem " Dammbruch " der dadurch vollzogen worden wäre. Vielleicht hätte er sich zunächst selbst gefragt, ob seine Institution die richtige Adresse für die Klärung ethischer Fragen ist.

Der Zug der Zeit fährt längst in eine andere Richtung. Katholen wie er, haben dieses nur nicht kapiert. Die ethischen Fragen werden nicht mehr durch die selbst ernannten Moralapostel von den Kanzeln geklärt. das ist gut so. Gott ist tot?



ANJO GABRIEL  -  Astralysmo  -  O Culto Secreto do Anjo Gabriel  - 2010:


  



Kommentare

Octapolis hat gesagt…
Ist er. Tatsächlich. ;o)

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