Wildost in Corona - Zeiten



Nun sind sie endlich nachzulesen, die in juristischer Diktion formulierten Gründe, warum die " Querdenker 69 " - Demonstration vom vergangen Samstag, den 7. November 2020 in Leipzig in der abgehaltenen Form stattfinden durfte. Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts ( OVG ) Bautzen hat seine zunächst als Tenor - Beschluss ergangene Entscheidung in begründeter Form veröffentlicht. Zudem gab es dazu die übliche Medieninformation. Beide Schriftstücke sind hierunter nachzulesen:


https://www.justiz.sachsen.de/ovg/download/Medieninfo.pdf


https://www.justiz.sachsen.de//ovgentschweb/documents/20B368.B02.pd


Was sich formal juristisch nachvollziehbar begründet auf den 11 Seiten des OVG - Beschlusses wieder findet, ist eine Gegenüberstellung und Abwägung von Grundrechten, nämlich denen aus Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes ( GG ) zu dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, wie es sich aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG ergibt und in Form der einschrankenden Gesetzgebung durch die " Corona Schutzverordnung " des Bundeslandes Sachsen sowie der staatlichen Vollzugsorgane umgesetzt wird und damit das Recht auf Versammlungsfreiheit, wie es Artikel 8 Absatz 2 GG verlangt, wiederum beschränkt.

Diese Konstellation nennen wir im Fachterminus " Spannungsverhältnis ". Das an einen konkreten Sachverhalt vorzunehmender Prüfen und Bewerten der in Betracht kommenden Rechtsgüter wird " Abwägung " bezeichnet.    

Auch ein Online gestellter Artikel im " SPIEGEL " kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl die jene angefochtene Verfügung der Stadt Leipzig bestätigende Entscheidung des dortigen Verwaltungsgerichts als auch der daraufhin ergangene Beschluss des OVG Bautzen, der anders lautet und dem von dem Beschwerdeführer eingelegten Rechtsmittel einen Teilerfolg bescherte, ist rein formal juristisch durchaus vertretbar.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/querdenken-demonstration-in-leipzig-zwei-gerichte-zwei-meinungen-a-317c44e9-8767-49c9-bd1f-017e497d81cc

Doch der OVG - Beschluss, mit dem die " Querdenken 69 " - Demonstration an dem beantragten Orten der Leipziger Innenstadt dann statt fand, verlief chaotisch ab und wurde ordnungspolizeilich betrachtet ein absolutes Fiasko. 


https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/leipzig-corona-protest-laeuft-aus-dem-ruder-a-743fbe18-b68c-4480-9da1-bba050b77ef1


Eine Woche danach rufen die " Querdenker 69 " zu einer Kundgebung in Frankfurt am Main auf. Diese war bereits im Vorfeld durch die Stadtverwaltung mit klaren, restriktiven Beschränkungen genehmigt worden. Auch hier kommt es zu Verstössen gegen die " Hygiene - Regeln ". Nachdem die meisten Teilnehmer trotz vielfacher Aufforderungen sich nicht daran halten, löst die Polizei die Kundgebung unter Einsatz von Wasserwerfern auf.


https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/frankfurt-am-main-polizei-setzt-wasserwerfer-bei-gegendemo-zu-corona-leugnern-ein-a-409e0ef9-fbf3-42d1-9b68-cf513ca6ac18


Bereits vor der Krawall - Demo in Leipzig fand in Karlsruhe eine " Anti - Corona " - Demonstration statt. Vor dem Platz, auf dem das Gebäude des Bundesverfassungsgerichts steht. Symbolträchtiger hätten die Veranstalter nicht fungieren können. Ausgerechnet Karlsruhe. Ausgerechnet dort, wo über die Einhaltung der Verfassungsvorgaben entschieden wird. Vorkenntnisse: Keine.

Zeitgleich mit dem Frankfurter Aufzug versammelten sich erneut die " Querdenker 69 " in Karlsruhe. Dieses Mal verfügte die Stadt, dass eine Kundgebung vor dem Schlossplatz, auf dem sich eben das Gebäude des Bundesverfassungsgerichts befindet, wegen der nicht ausreichenden Gesamtfläche, weit draußen auf dem Messplatz abgehaltenen werden muss.

Fazit: Klare Regeln, klare Argumentation durch die Stadtverwaltung, ausreichend Polizeipräsenz, kein Krawall.

Da zwingt sich dem Außenstehende die Frage auf: Warum ist eine Demo im Osten anders als im Westen oder auch: Warum geht es in Baden - Württemberg friedlicher als in Sachsen und bei der Durchsetzung der Restriktionen in Hessen planvoller zu als im östlichen Freistaat Sachsen?

Ein Kommentar des " SPIEGEL " - Mitarbeiters Peter Maxwill gibt und versucht sich mit Erklärungsansätzen:

https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/leipzig-querdenken-demo-eskaliert-dank-einer-gerichtsentscheidung-a-547a5905-7887-451d-a4d7-78579cd5eab7

Dem Hinweis, dass ein gerüttelt Maß an Schuld, dass die Leipziger - " Querdenker 69 " - Demo derartig aus dem Ruder gelaufen ist, dem Beschluss der OVG Bautzen zuzubilligen wäre, kann nur bedingt gefolgt werden. Sicherlich hätte das Gericht in der Oberlausitz auch der Argumentation der Vorinstanz, dem Vorort ansässigen Verwaltungsgericht Leipzig ( VG Leipzig ) folgen können und wegen der problematischen, örtlichen Gegebenheiten in der Innenstadt und der Tatsache, dass an jenem 7. November 2020 dort  27 Demonstrationen angemeldet waren, womit die Gefährdungslage wegen der daraus drohenden Unübersichtlichkeit und den unterschiedlichen Zielrichtungen der Demonstranten erheblich sei. Doch die abstrakte Gefahrenbeschreibung durch die Stadtverwaltung war hier lückenhaft. Zudem verwarf der 6. Senat jenes Argument der Ordnungsbehörde, wonach der zur Verfügung stehende Raum die Einhaltung des Abstandsgebots von mindestens 1, 5 Meter zueinander bei einer zugelassenen Teilnehmerzahl von 16..000 insgesamt nicht ausreiche, durch eine simple Berechnung ( siehe oben die Verlinkung 1 u. 2 ).

Das OVG hat sich in seinen Entscheidungen nur an dem vorliegenden Tatbestand zu halten. Und der enthält in der angefochtenen Verfügung der Stadt Leipzig keinerlei Hinweise auf die Vielzahl der angemeldeten Demonstrationen, noch, wer diese durchführen wollte und welches Gefahrenpotential jeweils von diesen ausgeht. Dass Hooligans, Rechtsradikale und andere Gewalttäter dort auch " demonstrieren " wollten, ist aus der Verfügung nicht ersichtlich. Dass die Demonstranten mehrheitlich die Hygiene - Auflagen missachten werden, steht in der angefochtenen Verfügung ebenso wenig.

War also die Verfügung nur purer Verwaltungsdilettantismus?

OB Jung aus Leipzig spricht von einer ideologischen Entscheidung des OB. Gut, dass mag angesichts der politischen Situation in dem Freistaat, in dem seit seiner Gründung ausschließlich die Schwarzen, wenn auch wechselweise mit der SPD und FDP das Sagen haben, zutreffend sein, womit nicht von der Hand zu weisen ist, dass CDU -  Minister auch CDU - Mitglieder zum Richter berufen und ernennen, damit schwarze Politik exerziert werden kann. Was aktuell und seit dem Hochkochen von Populismus und faschistischem Gedankengut ( AfD, NPD, Pegida ), besonders durch die so genannte Flüchtlingskrise, heißt; Die schwarze CDU hat sich braune Argumentation zu eigen gemacht, um selbst an der Macht zu bleiben.

Auf dieser Schiene läuft auch eine Kolumne des " SPIEGEL " - Journalisten Markus Feldenkirchen entlang. Der " SPIEGEL " - Mitarbeiter war und ist vielleicht noch kein glühender Anhänger der deutschen Wiedervereinigung. Er sieht auch in der Zulassung des Fußballvereins RB Leipzig durch den DFB einen großen Fehler, ihm aber " Sachsen - Bashing " dadurch zu unterstellen, wäre zu weit hergeholt. Ganz im Gegenteil. In seinen Ausführungen, die die Überschrift " Sächsische Parallelwelt " kommt er u.a. zu dem Ergebnis:

"     

Bei der "Querdenker"-Demo in Leipzig zeigte sich: In Sachsen kommt es nicht darauf an, dass Auflagen und Gesetze gebrochen werden. Es kommt nur darauf an, wer sie bricht. "   


https://www.spiegel.de/politik/saechsische-parallelwelt-a-00000000-0002-0001-0000-000174003027


Provokant, aber im Kern nicht unwahr.

Wildost in " Corona " - Zeiten, also?

Hoffentlich nur ein einmaliger Ausrutscher!



ZODIAC  -  Odin  -  Breathe The Darkness  -  2015:






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