Gipfelstürmer in Leipzig

 



 

Am vergangenen Wochenende gab es wieder wieder Randale. Dieses Mal nicht in Berlin oder München, sondern in der Boom - Stadt des nicht nur geographisch weit entfernten Ostens, in Leipzig. Dort hat sich ja seit vielen Jahren eine, nicht selten gewalttätige, links - orientierte Szene etablieren könnten. In schöner Regelmäßigkeit machte diese durch Krawalle auf sich aufmerksam. Doch an jenem Samstag, den 7. November 2020, hatte die Polizeipräsenz in Brigadenstärke einen vollkommen anderen Grund.

 

Die " Querdenker " waren in vielen Bussen angereist, um Bill und Melinda Gates, Angela Merkel, Jens Spahn und dem übrigen, von bösen Mächten geleitetem Establishment zu erklären, warum die " Corona " - Pandemie nur ein Fake ist. Nach ihren Hypothesen gibt es kein " Corona ". Die gesamten Einschränkungen seit dem Frühjahr 2020 seien deshalb nur ein perfider Feldzug, um den Bürgern die ihnen zustehenden Freiheitsrechte zu entziehen. Dieses gilt selbstverständlich weltweit, weil die ja der gesamte Globus eigentlich nur von einer handvoll " Superreichen " regiert wird, die sich in unterirdischen, atom -, medien - und seuchensicheren Anlagen es gut gehen lassen; dort Kleinkinder halten, deren Blut sie regelmäßig trinken, um die ewige Jugend zu erhalten, damit die übrige Weltbevölkerung weiterhin in deren Sinne geknechtet und manipuliert werden kann.

Soweit, so spinnert.

Dazu gesellen sich noch viele Retro - Fans, die das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 als noch existent erklären. Auch Neofaschisten finden sich in dem Masken - und Abstand losen Gewimmel von zirka 20.000 Unverbesserlichen wieder. Summa summarum traf sich an jenem Samstag im November des " Corona " - Jahres 2020 in Leipzig ein unappetitliches Gebräu aus braunem Bodensatz und abgedrehten Realitätsverweigerern aus dem Groß - Stuttgarter Raum zusammen, um der manipulierten Mehrheit des längst umgevolkten Deutschlands zu zeigen, wo der eigentliche Hammer hängt. Die angebliche Demo, die in Trump - Manier als Großveranstaltung der mutmaßlichen " Querdenker " mit über 500.000 Teilnehmern als großer Erfolg der Vernünftigen selbst gefeiert wird, artetet - ganz im Sinne der entarteten Teilnehmer - zu einem Marsch gegen die links - versifften Institutionen dieses manipulierten Umvolkes aus.

Unter gnädiger Beihilfe des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen, das letztinstanzlich auf die Beschwerde eines Rechteführers den geplanten Aufmarsch jener billig - und gerecht Denkenden unter Auflagen durch gewunken hatte ( https://img1.wsimg.com/blobby/go/74e92e2f-7c73-4d74-b272-819b4890ad68/downloads/Beschluss%20OVG.pdf?ver=1604941390611 ) flanierten die " Anti - Coronisten " durch Leipzigs Innenstadt und trugen dabei - wie bereits lange zuvor großspurig angekündigt - keinen Mund - und Nasenschutz. Auch gab es zumeist keinen seit Monaten gepredigten Mindestabstand von 1,5 Metern. Dafür durfte über die mit gebrachte Lautsprecheranlage kein Geräuschpegel über 55 dB provoziert werden, damit der vor leeren Bänken abgehaltene Gottesdienst in der nahe gelegenen Nikolai Kirche nicht unzumutbar gestört wird. Eine bunte Melange, geschmückt von Flaggen, Fahnen und Plakaten, auf denen beispielsweise der Virologe Drosten als Verbrecher in Sträflingskleidung hinter Eisengittern zu erkennen war. 

Lustig sind sie zum Teil doch, die Abgedrehten aus dem Ländle, die partiell in den Genuss kamen, ihren hanebüchenen Unsinn vor laufenden Kameras und in eingeschaltete Mikrofone abgeben zu dürfen. Nicht so friedlich ging es bei den angereisten Neofaschisten zu. Die jede genehmigte " Anti - Corona " - Kundgebung dazu nutzen, um den propagierten Kampf gegen das verhasste System in die Tat umzusetzen. Das geschah denn auch. Es gab Scharmützel mit Polizeieinheiten. Zudem wurden Journalisten angegriffen. Dass es später auch im Leipziger Stadtteil Connewitz zu Krawallen kam, sollte der Vollständigkeit halber auch erwähnt werden.

Nein, es waren keine schönen Bilder, die aus der sächsischen Großstadt in die Welt gesendet wurden. Deshalb verwundert es auch nicht, wenn nach dem Sturm im Wasserglas sich beinahe reflexartig das gesamte Spektrum der Politik in den begierig wartenden Medien äußerte. Das übliche Geplänkel von wechselseitigen Schuldvorwürfen begann. Dazu gehören die üblichen Rücktrittsforderungen gegen die Verantwortlichen ( u.a. Sachsen Innenminister und Kretschmer - Busenfreund Roland Wöller ). Das bekannte medial aufgepimpte Brimborium also.

Da verwundert es den Außenstehenden nicht, dass auch der örtlich zuständige Heimatsender MDR von den Ereignissen rund um die weiteren Demonstrationen in der Messestadt, lang und breit berichtete. Selbst am heutigen Montag noch. Wann kommt es schon mal vor, dass so viele Augen erneut auf den Freistaat schauen? Ein Beitrag bei MDR aktuell ( Radio ) ließ mich dennoch heute nachmittag aufhorchen. Da schilderte eine MDR Mitarbeiterin dem Moderator der Sendung Hanno Griess, dass sie keine Krawallszenen gesehen habe, wohl aber " friedliche " Demonstranten, die ohne die den vielfach per Lautsprecher geforderten Mund - und Nasenschutz aufzusetzen, unter anderem dem Ober - " Corona " - Negierer Ballweg, der die Protestbewegung " Querdenken - 711 " nicht nur auf seiner Internetseite begleitet, samt vielen " Ähs " und " Mhs " zuhören durften. Als dann die Demonstartion aufgelöst wurde, was - so die Berichtende des MDR - für die Anwesenden völlig überraschend gekommen sei, seien diese mit Lichtquellen in der Hand " friedlich " in Richtung Ring gezogen ( was eben nicht erlaubt war ). Weil es jedoch mehrere Kundgebungen in der Innenstadt gegeben habe, sei den Teilnehmern nur dieser Rückweg ermöglicht worden. Für sie als Beobachtende habe so gewirkt,wie vor 31 Jahren bei den Montagsdemos. 

Da muss das Geschichtsverständnis der MDR - Dame schon ganz tief in den dunklen Keller gesunken sein, wenn sie einen derartigen Vergleich wagt. Einst haben ihre DDR - Mitbürger sich mit den bekannten Kundgebungen gegen ein dilatorisches Regime gestellt, dass solche Unmuts - und auch Willensbekundungen verbot und sanktionierte. Heutzutage geht es bei diesen Demos nur bedingt um die Einforderung von - zudem nur temporär - beschnittenen Freiheitsrechten. Nicht Wenige der Marschierer bei den oft folkloristischen Aufmärschen wollen Krawall gegen die Polizeikräfte anzetteln und dabei auch Hass gegen den Staat selbst schüren. 

1989 war eine andere Zeit. Ein solcher Vergleich geht deshalb völlig fehl. 

Ebenso ist die Entscheidung des OVG Bautzen - die zudem zulässiger Weise ohne Begründung erfolgte - der Ausdruck von gravierender Unkenntnis der Leipziger Örtlichkeiten. Die Kundgebung, an der mutmaßlich mehr als 16.000 Personen teilgenommen haben, hätte niemals in dem Innenstadtkern genehmigt werden dürfen. Weil bereits eine Vielzahl von ähnlichen Veranstaltungen dort angemeldet waren, musste das - wohl auch so gewollte Chaos - vorprogrammiert sein. Der Oberbürgermeister der Stadt und seine Mitarbeiter hatten dieses bereits im Vorfeld geahnt und deshalb die angemeldete " Querdenker - 711 " - Demonstration in dem Stadtkern nicht erlaubt, sondern diese auf die Messe - Parkplätze verlegen wollen. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen sah dieses etwas anders, beließ es in dem so genannten Tenor - Beschluss indes bei den übrigen Auflagen. 

   

https://www.justiz.sachsen.de/ovg/download/Medieninfo_15.2020.pdf


Was in dem gesamten Tohuwabohu, das durch von den Medien unvollständige und / oder falsche Begrifflichkeiten mit verursacht wurde, vollständig untergegangen ist, zeigt sich denn auch an dem zum selben Zeitpunkt abgefassten Beschluss des OVG Bautzen zu einer Beschwerde eines " Querdenker - 711 " - Teilnehmers, weil dieser ein Rechtschutzbedürfnis nicht nachgewiesen hat ( OVG Bautzen - 6 B 367 / 20 ).

Damit war ein beantragter Aufzug von 5.000 Teilnehmern der " Querdenker - 711 " - Bewegung aus Stuttgart untersagt. Das OVG Bautzen bezog sich dabei auf die hierzu geltende Vorschrift des § 9 Absatz 2 Satz 3 der Sächsische Corona - Schutzverordnung, die besagt, dass Aufzüge unter freiem Himmel nur in " ortsfester " Form erlaubt sind.   


https://www.justiz.sachsen.de/ovg/download/Medieninfo_16.2020.pdf


Dieser Beschluss erscheint in der Berichterstattung der Medien - Meute nicht. Dabei wäre es durchaus hilfreich gewesen, auch jene Entscheidung des 1. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts bei all dem Trubel um die Leipziger " Quederdenker - 711 " - Demonstration zu erwähnen. Schließlich sind Aufzüge in der bekannten Form nach wie vor untersagt. Was auch dem eigentlichen Initiator der Demo Ballweg hätte bekannt gewesen sei müssen. So ließ er den für ihn örtlich fungierenden Hilfs - Demonstranten mit seinen eingelegten Rechtsmitteln juristisch betrachtet ins offene Messer laufen. Oder hat gar dessen Prozessbevollmächtigter seine Kenntniss im Öffentlichen - bzw. Verwaltungsrecht während des Jurastudiums beim Heiligen Geist erworben?

Wie dem auch sei, Aufzüge oder Demos in dieser Form bleiben in " Corona " - Zeiten untersagt. Wer dagegen verstößt begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und hier liegt der Hase abermals im Pfeffer. Der von der MDR - Mitarbeiterin geschilderte Rückweg der Menschenmassen, die zudem - ach, wie symbolträchtig - sogar Kerzen in den Händen hielten, war just ein solches, sanktionswürdiges Verhalten.

Doch dieses konnte nicht geahndet werden, weil der Polizei die einsatztechnischen Möglichkeiten fehlten. Und dieses lag wiederum an den gegebenen Örtlichkeiten.

Fazit: Die Demonstration der " Querdenker - 711 "  in der Leipziger Innenstadt hätte niemals durch das OVG Bautzen abgesegnet werden dürfen.

Deshalb stellt sich in der Tat - so wie es der Leipziger Oberbürgermeister Jung öffentlich problematisiert hat - nicht Frage, ob die OVG - Entscheidung nicht doch von ideologischen Erwägungen getragen worden ist.

Anhaltspunkte dafür finden sich in einem MDR - Beitrag, der sich auf einen Beitrag in der von dem Präsidenten des OVG Bautzen Künzler herausgegebenen Fachzeitschrift " Sächsische Verwaltungsblätter ". Hier setzt sich ein aus Offenbach / Main praktizierender Rechtsanwalt kritisch, allerdings auch mit völlig abwegigen Ausführungen, zu der " Corona " - Problematik auseinander.

Das pikante an dem Artikel sind aber nicht die " wirren ", unter einem juristischen Deckmantel verhüllten Hypothesen des Herrn Kollegen Wüstenberg aus Offenburg/Main, sondern dass sich jener Beitrag unkommentiert in der von weiteren Richtern des OVG Bautzen gebildeten Redaktion der " Sächsische Verwaltungsblätter " durch gewunken wurde. In eben jenem Arbeitsgremium fungiert neben den Richtern Künzler und Meng auch deren Kollege Dehoust und gerade dieser hat den am 7. November 2020 ergangenen Beschluss unterzeichnet , mit dem die zuvor von dem Verwaltungsgericht in Leipzig getroffene Entscheidung, die " Aniti - Corona " - Demo in Leipzig - wie von der Stadtverwaltung verfügt - nicht in der Stadtmitte zu genehmigen, abgeändert wurde.

 

 https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/ovg-bautzen-corona-skeptiker-querdenker-100.html


Es gab objektiv betrachtet, keinen Grund, wonach die von der Stadtverwaltung geäußerten und in der angefochtenen Entscheidung der Stadt Leipzig zum Ausdruck gekommenen Sicherheitsbedenken als minderes Rechtsgut abzutun und das im Grundgesetz verankerte  Demonstrationsrecht auf eine - unter den aktuellen Bedingungen - zu hohe Stufe zu hieven. Das den " Querdenkern " zustehende Versammlungsrecht wurde durch die Auflagen der Stadt nicht derart beeinträchtigt, so dass dieses de facto abgeschafft worden wäre. Der von der Verwaltung zugeordnete Raum auf dem Messegelände bedeutete keine - dann unzulässige - Beschränkung des Rechts auf Versammlung aus Artikel 8 Absatz 2 des Grundgesetzes. Dieser genehmigte Versammlungsort ist ein adäquates Surrogat zu dem eingeforderten Augustusplatz, denn der Ablauf der geplanten Versammlung wäre nicht in unzulässiger Weise beeinträchtigt worden.

Doch so weit konnten die Damen und Herren des 6. Senats ihren juristischen Scharfsinn nicht gleiten lassen. Sie stellten sich in persona des Vorsitzenden Richters Deboust flugs auf die Seite des " Querdenker - Querulanten " Ballweg, der ja schließlich, wie die Herren Präsident und Vizepräsident seines Dienstortes in Bautzen aus dem " Ländle " stammen, und entschieden zugunsten der " Querdenker ". 


https://www.lifepr.de/pressemitteilung/saechsisches-staatsministerium-der-justiz/Fuehrungswechsel-beim-Saechsischen-Oberverwaltungsgericht/boxid/6081


Der für mehr als nur Unbehagen erlassene Beschluss des Bautzener OVG grenzt deshalb - unter Einbeziehen der obigen Ausführungen - an Rechtsbeugung. Das Versammlungsrecht in " Corona " - Zeit hat alle Male einen geringeren Stellenwert. Wer gegen die " Corona " - Maßnahmen krakeelen möchte, gegen den Staat hetzten will und sonstige spinnerte Meinungen publizieren möchte, kann dieses uneingeschränkt auf den einschlägigen Foren im Netz erledigen.    

Während in " Corona " - Zeiten jeder Einzelne Ein - und Beschränkungen seines persönlichen Lebensumfeldes hinzunehmen hat, kann dieser erwarten, dass solche Massenveranstaltungen, bei denen bewusst die Hygiene -  Auflagen missachten werden, nicht überall stattfinden dürfen. Die Ansteckungszahlen sind seit Oktober rapide gestiegen, die Zahl der unmittelbar durch " Corona " Verstorbenen auch, da ist es kein grundrechtswidriger staatlicher Eingriff in die Versammlungsfreiheit, wenn die Stadt Leipzig verfügt, dass diese Veranstaltung an einen geeigneteren, weil größereren Ort abzuhalten ist.

Doch die " Ländle " - Richter in Bautzen scheinen aus ihrem Herkunft ( auch der Vorgänger von Künzler, Reich, stammte aus Baden - Württemberg ) keine Mördergrube machen zu wollen, sie entschieden pro Freiheit der Versammlung von Rechtsradikalen, Verschwörungstheoretikern, Esoterikern und anderen Wirrköpfen und wider der Vernunft, somit gegen die Gesundheit aller Nicht - Teilnehmer, die dadurch gefährdet werden. Wie es um die Rechtsauslegung in puncto Versammlungsfreiheit und Rechtsverstößen, einschließlich krimineller Handlungen, im Spätzle - Fan - " Ländle " ansonsten bestellt ist zeigt sich indes an den überzogenem Polizeieinsatz anlässlich der einstigen " Stuttgart 21 " - Demonstration und anderem heutigen Urteil des Jugendschöffengerichts beim Amtsgericht in Stuttgart , das einen angeklagten 18jährigen zu einer Strafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt hat und noch weit über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus gegangen ist.

Merke also: Nicht jeder Stürmer zum Gipfel der Staatsgewalt ist erlaubt!      

   


STATUS QUO  -  Ma Kelly´s Greasy Spoon  -  1970:

    





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