.....und der Rest von heut´!
Seit dem 7. Oktober 2023 herrscht in Israel und dem Gaza - Streifen Krieg. Nicht in jener Form von vor 50 Jahren, aber so, dass unzählige Tote, Verletzte und enorme Zerstörungen zu beklagen sind.
Krieg ist seit jeher keine Lösung für Konflikte. Womit auch der seit der Gründung Israels im Jahr 1948 schwelende Konflikt zwischen diesem und den arabischen Nachbarländern und Staaten nur in Form einer völkerrechtlichen Vereinbarung beendet werden kann.
Obwohl dieses Erfordernis seit Dekaden bekannt ist, hat die Weltgemeinschaft und haben es die Konfliktparteien bisher nicht geschafft eine praktikable Lösung herbeizuführen. Nur warten dringende Probleme nicht darauf, ob sie irgendwann gelöst werden. Der Gaza - Konflikt eskalierte und in der Folge dessen gibt es nun Krieg.
Krieg ist nie geeignet, um Konflikte zu lösen.
Das war auch bereits vor mehr als 5 Jahrzehnten der Fall. Zu jener Zeit, als ich als Soldat auf Zeit für 21 Monate den Wehrdienst ableisten musste. Ich hatte mich einst als Freiwilliger zum Dienst an Volk, Vaterland und dem kapitalistischen Westdeutschland bei dem aufgeblähten Kreiswehrersatzamt in Nienburg / Weser gemeldet. Damit war ich ein Sonderexemplar meines Jahrgangs aus der schaumburger Region. Die erdrückende Mehrheit versuchte den Wehrdienst, der - nicht vollkommen zu Unrecht - als Kriegsdienst bezeichnet wurde, zu verweigern.
Und dieses musste während der Musterung vermerkt werden. Kriegsdienstverweigerer ( Kdvs ) erhielten alsdann ebenfalls einen Sonderstatus. Obwohl die Weigerung aus Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes abzuleiten ist, stand fest, dass sie dennoch zum Dienst an der Waffe eingezogen werden konnten, wie es von dem geltenden Gesetzen geregelt wurde. So unter anderen durch das Wehrpflichtgesetz ( https://de.wikipedia.org/wiki/Wehrpflichtgesetz ).
Durch den herrschenden Zeitgeist gefördert stieg die Zahl der KDV - Anträge in den 1970er Jahren stetig an ( https://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsdienstverweigerung_in_Deutschland#Entwicklung_der_KDV-Anträge ).
Das verfassungsrechtlich verbriefte Recht, den Dienst an der Waffe zu verweigern, entwickelte sich in der Tat zu einem Massenphänomen. Hierauf reagierte nicht nur die Politik, sondern vornehmlich die Dritte Gewalt. Das Bundesverfassungs - sowie das Bundesverwaltungsgericht moderierten zu dem schwelenden Konflikt zwischen Rechtsanspruch auf Kriegsdienstverweigerung und Realität und urteilten dazu sybillinisch, das der Dienst in nicht bewaffneten Einheit sehr wohl möglich sei.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsdienstverweigerung_in_Deutschland#Grundrecht
Jetzt, bald 5 Dekaden nach meinem letzten Tag beim so genannten Bund, dem ich aus anderen Gründen herbeisehnte, erinnerte ich mich noch, wenn auch eher bruchstückhaft, an den KDV - Antrag meines Kette rauchenden Bekannten Peter Völkening aus Bückeburg. Er begründete diesen mit den Erlebnissen während seines Aufenthalts in einem Kibbuz in Israel. Hierbei sei er zu der Überzeugung gelangt, dass die Menschen friedlich, also ohne Waffen, miteinander leben sollten.
Während der Volksschüler Völkening, Peter, KDVler, aber dennoch Soldat wider Willen, vor dem so genannten Prüfungsausschuss herum schwurbelte und seine Sichtweise zu einem friedlichen Zusammenleben der Menschheit anhand der Lebensformen in einem Kibbuz darzulegen versuchte, klappten den sich in reiferen Altersgruppen befindlichen Herren des eingesetzten Tribunals die Fußnägel hoch. Israel, ausgerechnet jenes Land, dass bis auf die Zähne bewaffnet, sich den an den Grenzen lauernden arabischen Aggressoren rundherum zu erwehren hatte, wurde als Paradebeispiel für ein friedvolles Zusammenleben heran gezogen.
Der KDV - Antrag des Peter aus Bückeburg wurde natürlich abgeschmettert.
Die eingeschränkte Sichteise des KDVlers V. fand keine Zustimmung bei den über ihn und seinem angeblichen Gewissenskonflikt stehendem Tribunal. Er musste den Dienst auch ohne eine Waffe in der Hand bei der Bundeswehr ableisten. Dieses ohne Beförderung oder zunächst sonst welche Erleichterungen. Als den Wehrpflichtigen und Soldaten auf Zeit für 2 Jahre ( SaZ2 ) dann doch von dem damaligen Bundesverteidigungsminister Georg Leber ( SPD ) 3 Monate Dienstzeit erlassen wurden, verließ Panzerschütze ( PS ) V. die in der " Freiherr von Boeselager Kaserne " in Munster Lager Ende Juni 1973. Ich hatte noch weitere 6 Monate abzuleisten.
Zum Ende der ersten Augustwoche 1973 kaufte ich mir in einem Ramschladen am Bahnhof der Garnisonsstadt Munster ein Maßband, an dem die Tage bis zu meiner Entlassung vom Bund, farblich abgesetzt, lesbar waren. Es gehörte zu damaligen Ritual, ein solches in der Tasche der Uniform mit sich zuführen, um es dann bei einer entsprechenden Gelegenheit einem neu eingezogenen Soldaten mit triumphierter Gestik zu zeigen.
Viele wehrpflichtige Soldaten, die mir im Laufe der 21 Monate begegneten, sahen den Dienst an der Waffe als lästige, überflüssige Pflicht und hatten längst eine andere Lebensplanung und somit keinerlei Ambitionen, die Bundeswehrzeit mit irgendwelchen Inhalten auszufüllen.
Zu ihnen zählte ich mich auch. Die Verpflichtung für 2 Jahre war einzig und allein nur dem Umstand geschuldet, dass ich dafür wesentlich mehr Geld im Monat bekam.
Der Tag meiner Entlassung, der 21. Dezember 1973 jährt sich demnächst zum 50. Mal. In einem Jahr, in dem Israel gegen seine Nachbarn wieder Krieg führen muss, fällt es mir zunehmend schwer, die derzeitige Form der militärischen Maßnahmen gegen die Terroristentruppen der " Hamas " nachvollziehen zu können. Israel war selbst in der Völkergemeinschaft als nur friedfertig anerkannt. Daran hat sich bis heute nichts geändert.
Weil ich eher dumm und unwissend aufgewachsen war, somit von der Geschichte dieses Staates reinweg gar nichts wusste, wäre ich nie auf die Idee gekommen, einen KdV - Antrag mit einer Begründung, wie es der einstige Bekannte Peter V. aus Bückeburg getan hat.
Auch er war auf der Suche nach Lebensinhalten. Vielleicht erklärt diese, im Nachgang gewonnene Erkenntnis sein damaliges Verhalten?
TOAD - Tank - 1971:
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