Abweisen?


 

Der Dauerrenner Asylrecht bestimmt seit geraumer Zeit die öffentlichen Diskussionen. Hierzu haben sich - nicht nur - in diesem Jahr mehr oder weniger sämtliche politischen Meinungsschattierung in den den Austausch um die wahre Gesinnung des Duchschnittsteutonen eingebracht. Da kommt es auf den ein oder anderen hierzu Hirnschmalz Verbratenden eigentlich nicht mehr an.

So äußerte sich denn aktuell der einstige Richter am Bundesverfassungsgericht Hans-Jürgen Papier zu dem Fragenkomplex rund um das Asylrecht und versuchte dabei insbesondere das Thema des - illegalen -  Grenzübertritts und damit verbundene Zurück - oder Abweisung zu bewerten.

Eine nicht gerade einfache Aufgabe, denn die darin enthaltenen Aspekte dürften sehr vielschichtig sein.

Ob ein 80jähriger - wenn auch einstiger Präsident und Richter an dem höchsten Spruchkörper dieses Landes -, der zudem noch CSU - Mitglied ist, diese Fragen überhaupt beantworten kann, muss bezweifelt werden. Papier kann aber seit Dekaden auf eine stramm konservative Einstellung ( ganz im Sinne der bayrischen CSU ) zurückblicken, wenn es um den Themenkomplex Flucht und vor allem Asyl geht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Jürgen_Papier

Der Ex - Verfassungsrichter hat ja - ganz auf Parteilinie getrimmt - bereits vor 7 Jahren sich - eher abwegig - kritisch zu den Auswirkungen der vormaligen " Flüchtlingskrise " aus 2015 geäußert. Nun tutet er - Anlass bezogen - erneut in das gleiche CDU / CSU - Horn und spricht jenen Flüchtlingen, die - zumeist - über kriminelle Schleuserbanden das Bundesgebiet betreten möchten, ein Recht dazu ab.

Wie war das noch gleich mit dem Asylrecht? 

" Das Asylrecht für politisch Verfolgte ist in Deutschland ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht. Es dient in seinem Kern dem Schutz der Menschenwürde, schützt aber auch das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit und andere grundlegende Menschenrechte. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländerinnen und Ausländern zusteht1.

Das Asylrecht hat eine lange Geschichte in Deutschland, die von verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen geprägt wurde. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Asylrecht als Reaktion auf die Verfolgung und Vernichtung von Menschen durch das nationalsozialistische Regime in das Grundgesetz aufgenommen. Es sollte ein Zeichen für die Achtung der Menschenrechte und die Abkehr von der Diktatur sein. Das Asylrecht wurde zunächst schrankenlos gewährt, was bedeutete, dass jeder, der politische Verfolgung geltend machte, Anspruch auf Asyl hatte1.

In den folgenden Jahrzehnten wurde das Asylrecht jedoch mehrfach überarbeitet und eingeschränkt, vor allem aufgrund des Anstiegs der Asylbewerberzahlen und der damit verbundenen gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen. Die wichtigsten Änderungen waren die Einführung des Konzepts der sicheren Drittstaaten 1993 und die Reform des Asylverfahrens 2015/2016. Das Konzept der sicheren Drittstaaten besagt, dass Asylbewerber, die aus einem sicheren Drittstaat einreisen, kein Asylrecht in Deutschland haben. Als sichere Drittstaaten gelten die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Norwegen und die Schweiz1. Die Reform des Asylverfahrens 2015/2016 zielte darauf ab, das Verfahren zu beschleunigen, die Integration zu fördern und die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber zu erleichtern. Zu den Maßnahmen gehörten unter anderem die Einführung von Ankunftszentren, die Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten, die Verschärfung der Residenzpflicht und die Einschränkung des Familiennachzugs2. "


Zitatende aus - wikipedia / Asylrecht übertragen von " bing Chat GTP " am 28.11. 2023


Dürfen die Grenzbehörden nun jene Menschen, die über die polnisch - deutsche Grenze einreisen möchten und hier einen Antrag auf Gewährung von politischen Asyl stellen kategorisch und unter Hinweis auf deren Einreise aus einem sicheren Drittland zurückweisen oder zurückschieben? Nein!

https://www.asyl.net/themen/aufenthaltsbeendigung/zurueckweisung-und-zurueckschiebung

https://verfassungsblog.de/weshalb-man-asylsuchende-nicht-an-der-grenze-abweisen-kann/

Wohl aber nach dorthin rücküberstellen. Dieses sieht die so genannte Dublin - Verordnung vor. ( https://aktiv.fluechtlingsrat-bw.de/files/Aktiv-Dateien/Dokumente/Materialien%2005%20Dublin-Verfahren/2018-07%20Information_Polen_Dublin_Rueckueberstellung_Raphaelswerk_eV_f.pdf ).

Diese Form von Wortklauberei hat allerdings einen hohen praktischen Wert. Wer hier als Asylsuchender einreist, keinen Asylantrag in einem sicheren Drittstaat gestellt hat ( hier: Polen ) muss damit rechnen, dass sein Asylgesuch abgelehnt wird.

Und, was die dann doch eingeführten stationären Grenzkontrollen bislang erbringen konnten, ist lediglich das Ergebnis, dass das illegale Schleusen zurzeit drastisch zurückgegangen ist. Der Grund liegt aber nicht an der Anzahl der zur Einreise Bereiten, sondern eher daran, dass die kriminellen Banden keine Helfer und Helfershelfer mehr rekrutieren können, denn denen droht hier zunächst Untersuchungshaft und später eine Bestrafung.

Das schreckt wohl auch ab!


DISTURBED  -  Asylum  -  2010:






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