Über Land
Die bayrische Provinz hat bekanntlich ihre Eigenarten. Als Durchreisender sollte jeder, dem ein bayrischer Dialekt völlig wesensfremd ist, möglichst unauffällig bleiben; als Zugereister wird es allerdings unmöglich bleiben, dort auch nur annäherungsweise Kontakt zu den Bewohnern zu erhalten. Ja, landschaftlich ist der Freistaat ein Hingucker, doch wehe wer hier mehr als nur ein zahlender Tourist werden möchte!
Jene, oft sehr skurrilen Eigenarten des Zusammenlebens in einem Ort, irgendwo im schönen Berchtesgardener Land, möchte die Serie " Über Land " dem, nicht so mit den Gepflogenheiten befassten Zuschauer näher bringen.
Die erste Folge der ab 2017 bis 2020 im " ZDF " gesendeten Serie bringt nicht nur dem Fan des Rentnerkanals eben jene - vorallem zwischenmenschlichen - Besonderheiten in jenem Umfeld von Bauernhof, Tradition und Modernität etwas näher.
Es geht hierbei um durchaus justiziable Verfehlungen, deren rechtlichenWertgehalt ein sich in die allerletzten Dienstjahre quälenden, aus der Weltstadt München in die ländlichen Sphären versetzter Richter zu beurteilen hat, indem es ihm allein nun obliegt den zwangsläufig anwesenden Beteiligten die Fallstricke innerhalb der Jurisprudenz zu erläutern.
https://de.wikipedia.org/wiki/Über_Land
In dieser ersten Folge hat jener Richter am Amtsgericht ( herausragend dargestellt von Franz Xaver Kroetz, der dem gemeinen Wessi noch aus jenen bewegten 60ern und 70ern durch von beißender Gesellschaftskritik geprägte Werke in Erinnerung geblieben ist ) zwei Fälle zu verhandeln.
Eingangs des Sitzungstages ist ein Rentner wegen des Verdachts des Diebstahls angeklagt. Er soll in einem Kaufhaus drei Glühbirnen entwendet haben. Es entbehrt nicht einer gewissenen Ironie und entspricht durchaus der Alltagsrealität, dass derartige Lappalien eher nicht mehr den Weg auf den Richtertisch finden. Doch hier ist es - gewollt - etwas anders. Der Angeklagte, eine eher einfach gestrickter, älterer Mann, ein Rentner, hatte ein Werbeprospekt gelesen, in dem ein Kaufhaus blickfangmäßig mit dem Werbeslogan aufwartete, dass es an jeden Kunden an einem bestimmten Tag drei Glühbirnen verschenken werde. Der Angeklagte chte sich also auf den Weg, betrat das Geschäft und steckte drei der ausliegenden Glühbinen ein. Das beoabchtete ein Kaufhausdetektiv, der den Rentner aufhielt, zur Rede stellte und anschließend einen Strafantrag gegen diesen stellte.
In der Hauptverhandlung vor jenen Richter mit dem Namen Max Althammer stellte sich dann heraus, dass der Angeklagte beim Lesen des Werbeprospekts einen kleinen Zusatz nicht beachtet hatte, der da lautete " beim Kauf von Waren in einem Wert über 20 Euro ". Dieser übliche Reklametrick hätte dem Rentner zum Verhägnis werden können, denn die Mitnahme von drei Glühbirnen im Gesamtwert von maximal 20 Euro fällt - rein juristisch betrachtet - unter die Strafgesetznorm § 248 a.
Eigentlich wäre ein Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Geringfügigkeit möglich und ist auch bei chronisch überlasteten Staatsanwaltschaften üblich. Doch nicht im Berchtesgardener Land. Hier ticken die Uhren noch etwas anders. Weshalb der Richter am Amtsgericht thammer nun darüber zu befinden hat, ob der Rentner einen angeklagten Diebstahl begangen hat, indem er die drei Glühbirnen ohne zu bezahlen eingesteckt und den Laen verlassen hat.
Nun, die Mühlen der Justiz mahlen zwar langsam, aber dafür kommen sie auch in einem Bagatellfall zu einem Ergebnis und das lautete hier: Freispruch.
Anders sah es bei dem wietren Angeklagten, einem promovierten Tierchützer mit dem Namen Gerhard Rapp. Der soll auf dem Hof der Unternehmerin Hanna Christ, die hier gehaltenen und als Geschäftsmodell zu mietenden Hühner und Kühe in die vermeintliche Freiheit entlassen haben, wobei er den Hof widerrechtlich betrat. Einige der Tier verendeten anschließend.
Der Tierschützer, schon allein durch sein Aussehen als solcher deutlich zu erkennen, behauptet nun seinerseits, dass die Hühner auf dem Christ´schen Hof nicht artgerecht gehalten werden und zeigt dem Richter einige Fotos, auf denen tote Hühner auf einem Misthaufen zu erkennen sind. Hiermit versuchte der selbst ernannte Tierschützer sein widerrechtliches Eindringen auf dem Hof der Unternehmerin, die Hühner und Kühe auf Zeit gegen Entgelt an Kunden vermietet, zu rechtfertigen. In jenem eigenartigen Geschäftsmodel erkennt der promovierte Tierschützer einen Verstoss gegen die gesetzlichen Vorgaben.
Der knorrige Grantler hinter dem Richterpult sah dieses, nachdem er sich etwas umständlich auf seinem smartphone über die wahren Umstände informiert hatte, etwas anders. Der Amtsrichter verurteilte den Angeklagten zwar nicht wegen des angeklagten Hausfriedensbruchs, sondern wegen Sachbeschädigung, denn die nach seinem Einsatz verendeten Tiere gelten rechtlich als Sache. Ferner erkannte er in dem Versuch, die manipulierten Bilder mit den auf den Misthaufen der Unternehmerin abgelegten toten Hühnern die Vollendung weiter Straftaten und bat den Staatsanwaltschaft in diese Richtung hin Ermittlung einzuleiten.
https://www.fernsehserien.de/ueber-land/folgen/1x01-die-fahrerin-1157341
Weniger kann manches Mal mehr sein; ein Mehr ist aber nicht selten zuviel des Guten.
Die Serie " Über Land " ist leider nach 6 Folgen eingestellt worden. Schade!
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