Das darf doch wohl noch gesagt werden?
Das Bundesland Bremen zeichnete sich in den letzten Dekaden nicht gerade durch wirtschaftliche Erfolgsmeldungen aus. Ganz im Gegenteil: Die Zweitstädte - Konstruktion erlebte seit den 1980ern einen kontinuierlichen Niedergang, gepaart mit einer hohen Erwerbslosenquote von durchschnittlich über 10 %.
Das liegt - nicht nur - an dem hohen Anteil von ausländischen Bürgern, der bei zirka 37 % liegt ( einschließlich der Einwohner mit Migrationshintergrund ) sowie der problematischen schulischen Situation ( um die 10 % eines Jahrgangs verlässt die Schulen ohne Abschluss ).
Dieses könnten zum Teil auch die Gründe für eine - vorsichtig formuliert - eher skeptische Einstellung eines Teils der Bevölkerung zu den derzeitigen miliärischen Auseinandersetzung rund um den Gaza - Streifen sein.
Da " schmierten " Unbekannte in der Nacht vom 10. auf den 11. November auf das Pflaster vor den Eingangsbereich der Bremischen Bürgerschaft die Worte " Stop Genozid ". Die - mutmaßlich - auf die isrealischen Angriffe in Gaza hinweisende Forderung wurde umgehend verurteilt und kommentiert.
Die Reaktion darauf erfolgte durch die Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft Antje Grotheer ( SPD ), die nahezu floskelhaft von einer unverhandelbaren Solidarität zu Israel sprach und ihr Mitgefühl mit den Angehörigen der Opfer auf beiden Seiten bekundete.
Die " Schmiererei " sei indes " widerlich " und " strafbar ".
Naja, da hat sie sich doch ein wenig vergaloppiert, denn, wenn überhaupt, dürfte es sich allenfalls um eine Sachbeschädigung handeln. Eine strafbare Äußerung durch jenen Begriff " Genozid " vermag ich darin kaum zu erkennen. " Genozid " ist laut einer anerkannten Erklärung, das planmäßig, gezielte Liquidieren ein oder einer Vielzahl von Menschen aufgrund dessen / deren Diversität.
https://de.wikipedia.org/wiki/Völkermord
Der Begriff " Genozid " kann damit durchaus weitläufig ausgelegt werden. Womit bereits hier ausreichend Konfliktstoff entsteht. Was ist als Genozid zu betrachten und einzuordnen?
Ist die rechtswidrig aufgetragene Forderung " Stop Genozid " im Zusammenhang mit den militärischen Handlungen der israelischen Armee in Gaza, bei denen - unstrittig - auch Zivilisten zu Tode kommen, zivil genutzte Gebäude zerstört werden, bereits ein Genozid?
https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/antisemitische-schmierereien-buergerschaft-100.html
Darf eine derartige Vermutung oder Behauptung nicht mehr in den öffentlichen Raum getragen werden? Und, wenn nein, warum nicht?
Das problematische an der jetzigen Streitkultur ist, dass es eine solche in medialer Form ( der propagandistische Schwachsinn in den Sozialen Medien muss dabei ausgeklammert werden ) längst nicht mehr gibt. Womit auch erklärlich wird, warum unvermittelt, nahezu reflexartig, jede nur minimal von der vorgegebenen, der herrschenden Meinung, aufoktroyierte Bewertung der Geschehnisse in Israel und Gaza abweichende Stellungnahme, mit dem drohenden Schwingen des Sanktionsknüppel untersagt werden soll.
Damit werden Tendenzen erkennbar, das Postulat der freien Meinungsäußerung zu beschneiden. Der ständige Versuch, von einer quasi verordneten Meinungsbildung Abweichende in den angeblich strafbaren Bereich zu zerren, hat mit einer grundgesetzkonformen Auslegung des Artikel 5 Absatz 1 eher wenig bis gar nichts gemein.
Abweichende Meinungen muss diese Gesellschaft hinnehmen, auch wenn sie sich als realitätsfremd zeigen. Es gibt auch hier nicht nur schwarz und weiß, sondern eben viele Schattierungen, Auch abwegige öffentlich getätigte Meinungsäußerungen gehören deshalb unter Umständen in den Schutzbereich des Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes.
Womit klar sein dürfte, dass jene Parole, die sich vor dem Eingangsbereich des Bremer Rathauses befand, den Tatbestand den " Volksverhetzung " nicht erfüllt. Da hat wohl die SPD - Dame Grotheer sich - dem Pawlowschen Gesetz gehorchend - ein wenig zu früh ihre Bewertung über jene " Missetat " in die Medien hinein posaunt?
TEN YEARS AFTER - Think About The Times - Watt - 1970:
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